Ausschreibung Monatsmarkt und Wochenmarkt (Grüner Markt) in Kahla:
Es gilt die Marktgebührensatzung i. V. m. der Verwaltungskostensatzung und die Marktsatzung in der jeweils gültigen Fassung der Stadt Kahla.
Wochenmarkt:
Der Markt findet regulär jeden Mittwoch in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
Fällt der festgesetzte Tag auf einen Feiertag, dann findet der Wochenmarkt an dem
Mittwoch aus. Aus besonderen Anlässen kann die Verwaltungsbehörde abweichende Termine festsetzen.
Zur Besetzung des Wochenmarktes werden Stellplätze folgender Warengruppen ausgeschrieben:
- Lebensmittel im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Produkte des Obst- und Gartenbaues, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei
- rohe Naturerzeugnisse mit Ausnahme des größeren Viehs.
Wochenmarktstandgebühr:
- je angefangenen Quadratmeter 1,50 € pro Tag
- Kleinstanbieter (Produkte aus eigener Produktion) je angefangenen Quadratmeter 1,00 € pro Tag
- Strom 220 V 2,50 € pro Tag und Stand
- Strom 380 V 5,00 € pro Tag und Stand
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 1,25 € bei sofortiger Barzahlung und 15,00 € bei quartalsweiser Bezahlung anhand eines Kostenbescheides erhoben.
Monatsmarkt:
Der Markt findet regulär von Januar bis Dezember im 1. Montag des Monats, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr statt.
Fällt der festgesetzte Tag auf einen Feiertag, dann findet der Monatsmarkt am darauffolgenden Montag statt. Aus besonderen Anlässen kann die Verwaltungsbehörde abweichende Termine festsetzen.
Zur Besetzung des Monatsmarktes werden Stellplätze folgender Warengruppen ausgeschrieben:
- Korb-, Bürsten- und Holzwaren
- Tongeschirre, sonstige Ton- und Töpferwaren
- Gips- und Keramikwaren außer Porzellanwaren
- Spankörbe und Strohwaren
- Glasbläserwaren
- Gummiwaren
- Schreibwaren, Gebrauchtbücher, Papierwaren außer Tapeten
- Ansichts- und Glückwunschkarten, sonstige kunstgewerbliche Artikel
- Töpfe und Bratpfannen
- Besenstiele, Schrubber, Staubwedel, Staublappen, Aufwaschlappen, Kaffeefilter und andere Haushaltswaren des täglichen Bedarfes
- Putz-, Reinigungs- und Pflegemittel, jeweils für den Haushalt
- Wachs- und Paraffinwaren
- Spielwaren außer Kriegsspielzeug
- Wollgarn, Zwirn, Bänder, Knöpfe, Sicherheitsnadeln, Stecknadeln, Haarnadeln, Rasierklingen, Reißbrettstifte und andere Kurzwaren
- Lederwaren
- Hosen, Hemden, Blusen, Röcke, Hosenröcke
- Krawatten, Schals, Strümpfe, Pullover, T-Shirts, Sweat-Shirts, Tischdecken, Zierdecken, Wachstuchdecken, Taschentücher, Handtücher und andere Kleintextilien,
- Hüte und Mützen
- Hausschuhe, Sandalen und Badeschuhe
- Schuhbänder, Schuhputzzeug, Einlegesohlen und andere Schuhbedarfsartikel
- Seife, Zahnpasta, Zahnputzwasser, Zahnbürsten, Hautcreme, Haarcreme, Fußöl, Badesalze sowie sonstige Toilettenartikel einfacher Art
- Modeschmuck und modische Accessoires
- Kleingartenbedarf außer chemischen Pflanzenschutzmitteln
- Kränze, Grabgestecke
- künstliche und getrocknete Blumen
- eingetopfte Bäume und bewurzelte Bäume, jeweils bis zu 1 m Höhe.
Monatsmarktstandgebühr:
- je angefangenen Quadratmeter 2,50 € pro Tag
- Strom 220 V 5,00 € pro Tag und Stand
- Strom 380 V 10,00 € pro Tag und Stand
Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 € bei sofortiger Barzahlung und 15,00 € bei quartalsweiser Bezahlung anhand eines Kostenbescheides erhoben.
geplante Monatsmärkte 2025*:
06. | Januar | Achtung: 2. Woche |
03. | Februar | |
03. | März | |
07. | April | |
05. | Mai | Achtung: 2. Woche |
02. | Juni | |
07. | Juli | |
04. | August | |
01. | September | |
13. | Oktober | Achtung: 3. Woche |
03. | November | |
01. | Dezember | |
Allgemeine Zusammenfassung zum Marktverfahren:
Auf der Fläche des Wochen- und Monatsmarktes dürfen Waren nur von einem durch die Marktaufsicht zugewiesenen Standplatz aus angeboten werden.
Es besteht kein Anspruch auf Zuweisung oder Behalten eines bestimmten Standplatzes.
Vor Aufbau des Standes ist der Händler verpflichtet den Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte und den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Mit dem Aufbau der Verkaufsstände darf frühestens zwei Stunden vor Beginn des Marktes begonnen werden.
Der Aufbau muss mit Beginn des Marktes beendet sein. Die zugewiesenen Standplätze müssen zwei Stunden nach Marktschluss geräumt sein.
Bewerbung für einen Stellplatz auf dem Markt:
Sollten Sie Interesse an einem Standplatz auf dem Markt der Stadt Kahla haben, dann füllen Sie das entsprechende Bewerbungsformular aus.
Andernfalls können Sie sich das jeweilige Formular auch im Ordnungsamt der Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla abholen.
An die bereits genannte Adresse ist das Bewerbungsformular postalisch zurückzuschicken oder persönlich während der Öffnungszeiten abzugeben.
Des Weiteren besteht auch die Möglichkeit das Formular per E-Mail an ordnungsamt@kahla.de zusenden.
Bei Fragen können Sie uns unter der Telefonnummer:
036424 77321 kontaktieren.
Sprachform:
Die verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gelten für alle Geschlechtsformen.
Kontakt:
Stadtverwaltung Kahla
Ordnungsamt
Markt 10
07768 Kahla
Telefon:
036424 77321 oder
036424 77323 oder
036424 77324
Telefax: 036424 77104
E-Mail:
ordnungsamt@kahla.de
wichtige Satzungen & Verordnungen:
* Alle Angaben ohne Gewähr.
Termine für das nächste Jahr werden umgehend bekannt gegeben sobald diese vorliegen.