Nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ist die Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Stadt Kahla ist nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
1.
Zugänge im Sinne dieser Zugangseröffnung sind die in der Internetpräsentation der Stadt Kahla unter www.kahla.de publizierten E-Mail-Adressen.
2.
Die Stadt Kahla nimmt im Rahmen der elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
- Adobe Acrobat (.pdf)
- Microsoft Word (.doc, docx)
- Microsoft Excel (.xls, .xlsx)
- reine Text-Formate (.txt)
- Fotos/Bilder im jpeg kompatiblen Format (.jpg/ .jpeg)
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden.
2.1.
Informationen zur Einlegung eines Widerspruches in digitaler Form:
Es sind nur die in § 70 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 3 a Abs. 2 und 3 VwVfG aufgeführten Formen zulässig:
- Aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach den §§ 31a und 31b der Bundesrechtsanwaltsordnung oder aus einem entsprechenden,
auf gesetzlicher Grundlage errichteten elektronischen Postfach (EGVP).
Andere Formate sind nicht zulässig und erfüllen damit nicht das digitale Format im Sinne von § 70 Abs. 1 VwGO.
3.
Die Gesamtgröße einer E-Mail incl. aller Anhänge (Attachments) ist auf 10 Megabyte (MB) beschränkt.
4.
Dateien können, sofern sie den unter Punkt 2 genannten Formaten entsprechen, durch Komprimierungsprogramme in der Dateigröße verringert (gepackt) werden.
Komprimierte Dateien nimmt die Stadt Kahla nur als nicht selbst entpackende Archive (*.zip, *.7z) entgegen.
In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z. B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
5.
Bei Nutzung der Zugangseröffnung, wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird.
E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiterverarbeitet.
Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel, die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
6.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg derzeit nicht möglich.
7.
Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für festgebundene Anträge und Erklärungen.
8.
Bei der Entgegennahme eines Antrages sind wir auf Grund fehlender technischer Einrichtungen zur Verarbeitung
einer qualifizierten elektronischen Signatur und zur sicheren Prüfung verschlüsselter personenbezogener
Daten noch auf Ihre eigenhändige Unterschrift auf diesem Antrag angewiesen.
Die Einlegung eines Widerspruches per E-Mail (elektronischen Weg) ist bis auf die unter Punkt 2.1. genannten Ausnahmen aufgrund fehlender technischer Einrichtung zur Verarbeitung nicht zulässig.
Bitte senden sie uns diese auf dem normalen Postweg zu.
9.
Die Stadt Kahla kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails verarbeiten.
Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden.
10.
Die Übermittlung von Dateien mit aktiven Inhalten (Programme oder Skripte) wird durch Sicherheitseinrichtungen verhindert.
Bitte senden sie keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt
oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen.
Darüber hinaus stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtsverbindliche Zustellung dar - es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Brief.
Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadt Kahla und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. andere Behörden.