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Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro:



Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen:

Liebe Einwohner:
Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Neubeantragung.
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Ausweise schon seit längerer Zeit abgelaufen sind und in diesem Fall ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen werden muss.
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Beantragung des Dokumentes werden Ihnen beim Buchen des Termines angezeigt bzw. finden Sie diese auch auf unserer Internetseite unter Verwaltungsgemeinschaft/Bürgerbüro.

Terminvereinbarung können Sie telefonisch über
die Telefonnummer 036424 59190 zu folgenden Zeiten zu buchen:

Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter Termin online buchen, per Telefon unter 036424 59153 oder unter 036424 59154 oder mit nachfolgendem QR-Code möglich.

Servicezeiten Bürgerbüro - nur nach vorheriger Terminabsprache 🕘:

QR-Code Termin Vereinbarung VG

Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde der Stadt Kahla wird seit dem 01.06.2021 durch
die Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal in der Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla betreut.

Ihr Bürgerbüro
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de