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Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro:



Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen:

Liebe Einwohner:

Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Neubeantragung.
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Ausweise schon seit längerer Zeit abgelaufen sind und in diesem Fall ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen werden muss.
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Beantragung des Dokumentes werden Ihnen beim Buchen des Termines angezeigt bzw. finden Sie diese auch auf unserer Internetseite unter Verwaltungsgemeinschaft/Bürgerbüro.

Termine können Sie über diesen Link: Termin online buchen
oder über den nachfolgenden QR-Code direkt online vereinbaren.

Während der Servicezeiten des Bürgerbüros der VG Südliches Saaletal können Sie auch über die Telefonnummer 036424 59190 einen Termin vereinbaren:

Servicezeiten Bürgerbüro - nur nach vorheriger Terminabsprache 🕘:


QR-Code Termin Vereinbarung VG

Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde der Stadt Kahla wird seit dem 01.06.2021 durch
die Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal in der Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla betreut.

Ihr Bürgerbüro
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de