Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, einen Flächennutzungsplan
für das ganze Gemeindegebiet aufzustellen (§ 5 Abs. 1 BauGB).
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende
Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen
der Stadt bzw. Gemeinde
in den Grundzügen darzustellen (§ 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Der Flächennutzungsplan stellt somit die gesamtgemeindliche Bodennutzungskonzeption dar.
Der Planungshorizont beträgt dabei etwa 15 Jahre.
Verfahrensstand der FNP-Aufstellung
- Aufstellungsbeschluss: Beschluss des Stadtrates der Stadt Kahla Nr. 54/2019 am 05.09.2019 -
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22/2019
- Frühzeitige Beteiligung: Beschluss des Stadtrates der Stadt Kahla Nr. 62/2023 am 07.12.2023 -
Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 01/2024
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange: Anschreiben/E-Mail vom 25.01.2024
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung: im Zeitraum vom 25.01. – 25.02.2024 auf der Internetseite der Stadt Kahla sowie durch öffentliche Auslegung
Danach erfolgte die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung, die Abwägung der Belange sowie die Erarbeitung des
Entwurfs.
Aktuell:
- Beteiligung: Beschluss des Stadtrates der Stadt Kahla Nr. 47/2025 am 28.08.2025:
Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zur förmlichen Beteiligung
- Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 18/2025
- Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Anschreiben/E-Mail vom 18.09.2025
- Öffentlichkeitsbeteiligung:
im Zeitraum vom 18.09. – 31.10.2025 auf der Internetseite der Stadt Kahla sowie durch öffentliche Auslegung
Es folgen:
- Auswertung der Beteiligung und Abwägung
- Feststellungsbeschluss
- Vorlage zur Genehmigung
- Bekanntmachung Feststellungsbeschluss / Genehmigung