Präambel:
Abweichend von den bisher geltenden Regelungen zur
Zulassung von Sondernutzungen und zur
Gebührenpflicht von Sondernutzungen wird speziell für den örtlichen und zeitlichen Geltungsbereich für Veranstaltungen und Feste der Stadtverwaltung Kahla das Folgende geregelt.
§1 Entgeltpflicht
(1) Für die Veranstaltungen und Feste der Stadtverwaltung Kahla werden mit den jeweiligen Standinhabern privatrechtliche Verträge abgeschlossen.
(2) Das Entgelt entsteht mit Abschluss des Benutzungsvertrages mit der Stadtverwaltung Kahla und ist zu dem vertraglichen Rechnungstermin fällig.
(3) Bei gemeinnützigen Zweck durch gemeinnützige Vereine, Kinder- und Jugendarbeit, soziale Einrichtungen oder Seniorenarbeit entscheidet auf Antrag die Bürgermeisterin über eine Reduzierung der Standgebühren im Einzelfall.
§ 2 Standentgelte
Für die Inanspruchnahme eines Standplatzes, kann die Stadtverwaltung folgende Entgelte erheben:
1. Standentgelte
1.1 Gastronomie
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Stadtfeste | Weihnachts- markt/ Feste |
Marktbudenmiete | 30 €/Tag | 30 €/Tag |
Imbiss und Ausschank * |
150 €/Tag |
110 €/Tag |
Ausschank * | 100 €/Tag | 80 €/Tag |
Imbiss* |
50 €/Tag |
30 €/Tag |
Backwaren & Süßigkeiten * |
25 €/Tag |
25 €/Tag |
* maximale Breite 4 m, maximale Tiefe 3 m
1.2 Verkaufsgeschäfte
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Stadtfeste | Weihnachts- markt/ Feste |
Marktbudenmiete | 30 €/Tag | 30 €/Tag |
Standgebühr (laufender Meter) |
5 €/Tag |
5 €/Tag |
2. Energiepauschalen
Lichtpauschale | 4 €/Tag |
Kraftstrompauschale | 10 €/Tag |
3. Wasser und Abwasserpauschalen
4. Fahrgeschäfte
Für Schausteller mit Fahrgeschäften wird ein Entgelt in Höhe von 5 € je angefangen Frontmeter pro Tag erhoben.
§ 3 Entstehung
Die nach Maßnahme dieser Entgeltordnung erhobenen Entgelte entstehen mit Abschluss eines jeweiligen privatrechtlichen Vertrags mit der Stadtverwaltung Kahla.
Der Vertrag ist jeweils einen Monat vor Veranstaltungsbeginn mit der Stadtverwaltung Kahla schriftlich abzuschließen. In Ausnahmefällen kann die Frist verkürzt werden. Der privatrechtliche Vertrag regelt alle Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
§ 4 In-Kraft-Treten
Die Entgeltordnung für Veranstaltungen und Feste der Stadtverwaltung Kahla tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kahla, den 1.10.2015
Nissen-Roth
Bürgermeisterin