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Information zur Lärmkartierung und der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Kahla:



Update 2024-03-18:

Einladung zur frühzeitigen Mitwirkung am Lärmaktionsplan der Stadt Kahla:

Die Stadt Kahla wird den Lärmaktionsplan von 2009 nach 2018 das zweite Mal fortschreiben.
Teil dieses Prozesses ist die Information der Stadtgesellschaft und die Möglichkeit für Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt sich daran zu Beteiligen.

Warum ein Lärmaktionsplan?

Lärm ist ein bedeutendes Umweltproblem, welches große Teile der Bevölkerung Deutschlands und der EU beeinflusst. Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle. Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung und Fortschreibungen von Lärmaktionsplänen erfolgen. Eine weitere Ursache für ist der Eisenbahnverkehr. Für Kartierung und Aktionsplanung zum Lärm des Eisenbahnverkehrs ist jedoch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.

Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kahla ergibt sich aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i. V. m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.


Ergebnisse der Lärmkartierung

Zu einer der Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr der Straßenverkehr. Für den Lärm des Straßenverkehrs hat das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) zuständigkeitshalber 2022 entsprechend die „Lärmkarte Straßenverkehr“ zur Verfügung gestellt. Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand von Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr.

Auch auf dem Gebiet Kahlas wurde eine entsprechende Kartierung im Bereich der B 88 durchgeführt. Diese grenzt in einem Bereich von ca. 3,5 km an bebautes Gebiet. An dieser Strecke verläuft die B 88 auf einer Länge von ca. 1,5 km durch gewerblich genutzte Flächen und auf einer Länge von ca. 2 km durch Wohngebiete.



Die Veröffentlichung der Lärmkartierung für Kahla finden Sie nochmal hier: Kahla Thüringen - Lärmaktionsplan

Was sind Ziele und Zwecke der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes?

Ziel ist die Sammlung und Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm, um Gesundheits- und Umweltschutz zu fördern. Ein Teil davon ist insbesondere der Lärmschutz der Bevölkerung. Die Lärmaktionsplanung ist dabei das Strategische Mittel einzelne Maßnahmen zu bündeln, sinnvoll weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Die Erstaufstellung eines Lärmaktionsplanes war 2009. Eine Fortschreibung folgte 2018 und er soll erneut aktualisiert werden.

Mögliche (Lärmminderungs-)Maßnahmen

Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Ermittlung der Belastung durch Lärmkarten;
  2. Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet werden;
  3. Sicherstellung der Information an die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen.

Im Rahmen der vergangenen Lärmaktionsplanungen, sind neben kurzfristigen auch verschiedenen mittel- und langfristigen Maßnahmen enthalten, die es zu überprüfen gilt.

Konkrete im Lärmaktionsplan diskutierten und bereits absehbare Maßnahmen werden unteranderem sein die Frage nach Auswirkungen des B 88 Ausbaus und der Sanierung der Bachstraße, sowie die Förderung Lärmarmer Verkehrsmittel. Weitere Maßnahmen sind unter anderem von Ihnen Abhängig.

Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten

Eine Planung, die dem Ziel des Gesundheitsschutz Rechnung tragen will, braucht auch die Information von den Bürgerinnen und Bürgern.

Daher möchten wir Sie bei unseren Tätigkeiten zur Lärmaktionsplanung mit einbeziehen. Von jetzt bis zum 17.04.2024 können Sie uns ihre Hinweise hinsichtlich der Thematik Lärm mitteilen.

Senden Sie Ihre “Hinweise/Stellungnahme“ an:

bauverwaltung@kahla.de
oder postalisch an Bauamt, Markt 10, 07768 Kahla
Update 2022-12-22:

Die "RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" [Alternativlink], hat die Bekämpfung der schädlichen Auswirkungen des Umgebungslärmes zum Ziel.
In die Zuständigkeit der Gemeinde fällt nach Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie §47e Abs.1 BImSchG i.V.m. § 7 der 34.BImSchV und § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung –ThürImZVO- die Veröffentlichung der Lärmkarten.

Zu den Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr auch der Straßenverkehr. Für die mit letzterem im Zusammenhang stehende Erstellung der Lärmkartierung hat das Thüringer Landesamt für Umwelt und Geologie (TLUG) zuständigkeitshalber in den vergangenen Monaten die im Rahmen der vorgeschalteten Lärmkartierung durch den Straßenverkehr verursachte Lärmsituation sowie die betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Maßgeblich für die Betroffenheit der 4. Stufe sind Dauerschallpegel ab 55 dB(A) im sog. Tag/Abend/Nacht-Zeitraum von 00.00-24.00 Uhr und ab 50 dB(A) in der Nacht von 22.00-06.00 Uhr.



Dazu hat die TLUG die „Lärmkarte Straßenverkehr“ mit den wichtigsten Ergebnissen und Informationen der Kartierung
unter Karte: Lärmkarte Straßenverkehr - Kartendienst des TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) (thueringen.de) öffentlich zur Verfügung gestellt.


Update 2018-06-12:

Beschluss des Lärmaktionsplans der Stadt Kahla:

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner öffentlichen Sitzung am 31.05.2018 den Lärmaktionsplan der Stadt Kahla mit Stand vom 25. April 2018 beschlossen.
Die Öffentlichkeit wird hiervon gemäß § 47d Abs. 3 Satz 4 (Bundesimmissionsschutzgesetz) unterrichtet. Der beschlossene Lärmaktionsplan kann während der Dienststunden:

Montag: 9-12 Uhr
Dienstag: 9-12 Uhr & 14-16 Uhr
Donnerstag: 9-12 Uhr & 14-18 Uhr

im Rathaus der Stadt Kahla, Markt 10, 2. Etage, Zimmer 26 oder hier eingesehen werden.

Kahla, 12. Juni 2018

M. Friedrich
Stadtplanung
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de