Aktion „Saubere Umwelt 2023“:
Macht mit am Aktionstag - Samstag, den 01. April 2023
Auch in diesem Jahr sind wieder viele fleißige Helferinnen und Helfer gesucht, die den Vormittag unser Stadtgebiet vom achtlos weggeworfenen Müll befreien.
Wir würden uns freuen, wenn viele fleißige Hände sich finden, um die Natur vom Abfall zu befreien. Man braucht nur einen Plastesack oder ein entsprechendes Behältnis und Arbeitshandschuhe.
Freiwillige Helfer können sich gern bis zum 31. März 2023 bis 12:00 Uhr bei der Stadt Kahla melden:
Sekretariat, Telefon
036424 77100,
E-Mail: stadt@kahla.de
Der eingesammelte Müll wird auch in diesem Jahr in Abstimmung mit den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes von den Ablegestellen abgeholt.
Der Bauhof steht am Einsatztag mit seinen Fahrzeugen im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf telefonische Anforderung für die Abholung des gesammelten Unrats zur Verfügung.
Die Mitarbeiter des Bauhofes sind unter der Telefonnummer:
0151 55037192 erreichbar.
Wer also mitmachen möchte, sollte das Handy nicht vergessen.
Wir danken schon jetzt allen fleißigen Helfern.
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Wir brauchen Ihre Unterstützung:
Liebe Einwohner der Stadt Kahla,
wir sind in den letzten Monaten Zeugen großer Verunsicherungen auf den Energiemärkten geworden, die spürbar in unseren Alltag greifen. Zudem stellt eine Reihe gesetzlicher Änderungen zunehmend Hürden auf, die die weitere Nutzung konventioneller Energieträger zuerst einschränken, verteuern und perspektivisch sogar gänzlich ausschließen könnten.
Die seit langer erwähnter Energiewende ist plötzlich nicht mehr nur ein abstrakter Begriff, sondern stellt uns alle vor viele Fragen, wie zum Beispiel:
- Wie werde ich in der Zukunft heizen?
- Wie hoch werden meine Energiekosten künftig sein und wie stark werde ich davon belastet sein?
- Was kann ich unternehmen, um meine Energiekosten zu verringern und mich vielleicht sogar unabhängig von den Preisentwicklungen auf den Märkten zu machen?

Als Vertreter der Stadt Kahla machen wir uns auch zunehmend Gedanken und möchten unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie unsere ansässigen Gewerbe zugleich mögliche Lösungsansätze und Auswege bieten.
Daher erarbeitet unsere Verwaltung zusammen mit der Deutschen Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH sogenannte energetische Quartierskonzepte. Sie sollen Vorschläge für konkrete Maßnahme der zukunftsfähigen Ausgestaltung der Energieversorgung enthalten und zudem dazugehörige Fördermöglichkeiten aufzeigen. Nach dem Abschluss der Konzepte ist der Aufbau eines für die Bewohnerinnen und Bewohner Kahlas kostenlos verfügbaren individuellen Beratungsangebotes vorgesehen. Zuerst werden die Konzepte für zwei Gebiete unserer Stadt erstellt - Löbschütz und Kahla West. Zeitnah sollen weitere Konzepte folgen, um so das gesamte Stadtgebiet abzudecken.
Niemand kennt Ihr Wohnumfeld so gut wie Sie selbst. Das Konzept soll daher auch die Anforderungen von Ihnen berücksichtigen. Ihre Anregungen, Themenvorschläge, Handlungsideen oder Hinweise auf bestehende Probleme und Mängel sind deswegen wichtig. Durch Ihre Beteiligung erhöht sich zudem die Aussagekraft der Ergebnisse.
Wir bitten Sie daher sich aktiv an unserer Umfrage auf der
Internetseite
energiewende-kahla.de bis zum 30.04.2023 zu beteiligen.
Nur so kann ein auf unsere lokalen Bedürfnisse abgestimmter Handlungsfahrplan erstellt werden. Wir möchten Ihnen als Einwohner und den ansässigen Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, zukunftsorientiert zu planen. Nicht zuletzt leisten wir damit auch einen Beitrag zum Klimaschutz.
Selbstverständlich werden wir Sie über das Ergebnis Ihrer Beteiligung informieren.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Nach zwei Jahren Pause - wieder Berufs- und Ausbildungsmesse in Kahla:
Nach zwei Jahren Pause nutzten am vergangenen Freitag die Schüler und Schülerinnen der Kahlaer Schulen die Gelegenheit, sich auf der Berufs- und Ausbildungsmesse der Stadt Kahla, über Möglichkeiten nach dem Schulabschluss zu informieren.
Gekommen waren ca. 40 Aussteller, um in Gesprächen den Jugendlichen ein möglichst genaues Bild ihres eigenen Berufes oder ihres Ausbildungsangebot zu vermitteln.
Für Bürgermeister Jan Schönfeld ist die Berufs- und Ausbildungsmesse ein Erfolg: „Viele der Aussteller, mit denen ich gesprochen habe, waren positiv überrascht und ich hoffe, sie unterstützen unsere kleine Messe auch weiterhin. Auch wir konnten Wünsche und Anregungen mitnehmen und werden das Feedback in die zukünftige Planung einfließen lassen.“
Wegen Umbaumaßnahmen fand die Messe nicht, wie in den vergangenen Jahren, im städtischen Vereinssaal „Rosengarten“ statt. Die Schüler und Schülerinnen konnten in der Sporthalle der Staatlichen Regelschule J. W. Heimbürge begrüßt werden.
Bedanken möchte sich die Stadt Kahla für die gastfreundliche Unterstützung der Schule, die mit ihrem Schülercafe für das leibliche Wohl der Aussteller und Besucher sorgte.

Archivlink:
Ausstellerplan
Stellenausschreibung/Ausbildung - Update:
- Zur Unterstützung unseres Teams innerhalb des Freibades Kahla suchen wir
für die Sommersaison 2023
eine/einen Saisonmitarbeiter/in - Kasse (m/w/d) - 520 € Basis
- Zur Unterstützung unseres Teams innerhalb des Freibades Kahla suchen wir
für die Sommersaison 2023
eine/einen Saisonmitarbeiter/in - Kasse (m/w/d) - befristet
- Die Stadt Kahla sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine/einen Gärtner/-in für den Bauhof (m/w/d) - in Vollzeit
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten
Fachrichtung Kommunalverwaltung (m/w/d)
Alle weiteren Details zur Stellenausschreibung und zum Ausbildungsplatz finden Sie hier.
Einladung zur Jahresversammlung der Sportjugend am 24.03.2023:
Werte Jugendverantwortliche der Vereine und Verbände, Jugendsozialarbeiter sowie interessierte Vereinsvertreter und Sportfreunde. Werte Ehrengäste.
Ich darf Euch ganz herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung einladen.
Wir treffen uns am Freitag, den 24. März 2023 ab 17:30 Uhr im Sportlerheim Bürgel,
(Oststraße 15, 07616 Bürgel).
-> Link zur Einladung und Rückmeldeformular
Ich bitte alle Vereine und Kreisfachausschüsse, eine Teilnahme der/des Jugendverantwortlichen unbedingt abzusichern und im Verhinderungsfall eine/n Vertreter/in zu entsenden.
Während wir den „offiziellen Teil“ wieder etwas kürzer halten wollen, möchten wir Euch viel mehr zu einem Walk & Talk mit dem Titel „Kinder- und Jugendarbeit ist Zukunftsarbeit! - Mit Teamplay zur nachhaltigen Vereinsentwicklung“ einladen und dabei die Vorteile der Kombination von gemeinsamer Bewegung und Ideenaustausch zum Thema nutzen.
Also, kommt vorbei und bringt gern noch eine/n Sportfreund/in mit.
Ich freue mich auf ein Wiedersehen bzw. Kennenlernen.
gez. Robert Stemmler
Vorsitzender der Kreissportjugend
Hinweis:
Anträge auf Ehrung von engagierten Vereinsmitgliedern im Kinder- und Jugendarbeit im Sport sind bis zum 10. März einzureichen.
Eine Antwort wird erbeten bis zum 15. März 2023 an den Kreissportbund.
KSB Saale-Holzland e. V.
Neuwahl von Schöffen
Bewerber gesucht!

Für die neue Amtsperiode ab 2024 werden in der Stadt Kahla wieder Bürger als Schöffe gesucht. Das Amt des Schöffen ist ein Ehrenamt und kann nur von Deutschen gem. § 31 Gerichtsverfassungsgesetzes versehen werden.
Bei Beginn der Amtsperiode am 01.01.2024 sollten interessierte Bürger das 25. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 70. Lebensjahr vollendet haben. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Bewerber müssen Einwohner der Stadt Kahla sein. Vereinigungen wie Kirchen, Parteien und Vereine sind ebenfalls aufgefordert, geeignete Personen für das Schöffenamt zu benennen.
Der Stadtrat Kahla entscheidet per Beschluss über die Aufnahme interessierter Bürger auf die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen. Dabei hat die Gemeinde die §§ 32 bis 34 des Gerichtsverfassungsgesetzes zu berücksichtigen:
- § 32 - Personen, die unfähig sind zum Schöffenamt
- § 33 - Personen, die aus persönlichen Gründen nicht zum Schöffenamt berufen werden sollten
- § 34 - Personen, die aus beruflichen Gründen nicht berufen werden sollten
Die Vorschlagslisten werden nach erfolgter Beschlussfassung eine Woche in der Stadtverwaltung, Sekretariat, öffentlich ausgelegt, um die Einspruchsmöglichkeit zu gewährleisten. Der Termin der Auslegung wird ortsüblich in den Gemeinden bekannt gemacht.
Ab sofort sind die Bewerbungsformulare in der Stadtverwaltung Kahla, Standesamt, Markt 10, 07768 Kahla, Telefon:
036424 77340 oder über die Internetseite
kahla.de (Links folgen unten) erhältlich.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger geben ihren Bewerbungsbogen einschließlich der Erklärung bitte bis 31. März 2023 im Standesamt Kahla ab.
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Neuwahl Jugendschöffen
Vorschläge für die Jugendschöffen werden von den Jugendhilfeausschüssen der Landkreise bzw. der kreisfreien Städte aufgestellt.
Bewerbungsformulare und Links:
Die Heimatgesellschaft Kahla eröffnet am 03.02.2023 die neue AUSSTELLUNG „ABSTRAKTE FARBWELTEN“:
Malerei von Frank Heidemann im Foyer des Rathauses der Stadt Kahla.
Die Vernissage findet am Freitag, den 03. Februar 2023, um 17:00 Uhr statt, zu der alle Kunstinteressierten und jene, die es werden sollen, herzlich eingeladen sind.
Wir suchen dringend für das Gebiet VI einen Austräger der Kahlaer Nachrichten:
Gebiet VI:
- Walkteich
- Am Sportplatz
- Margarethenstraße
- Roßstraße
- August-Bebel-Straße
- Breitscheidstraße
- Am Pfortenberg
- Pforte
- Saalstraße
- Scheunengasse
- Badweg
- Gerberstraße
- Töpfergasse
- Heimbürgestraße
- Burg
- Jenaische Straße
- Ölwiesenweg
- Oststraße
- Fabrikstraße
- Am Rosengarten
- Markt
Kontakt über:
Telefon/Frau Schwab:
036424 77120
Stadtverwaltung Kahla
Tourenplan Entsorgung Kahla - Fehler im Abfuhrplan:
In der gedruckten Abfuhrplanung ist ein Fehler unterlaufen. Bitte beachten Sie die beigefügten Änderungen.
Konkret geht es um die
Bachstraße, welche in zwei Abfuhrrythmen unterteilt ist.

Download Link:
Tourenplan_SHK_-_Kahla_Korrektur_2023.pdf
Betriebsleiter Jena Entsorgung
Veolia Umweltservice Ost GmbH
Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen:
Liebe Einwohner:
Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Neubeantragung.
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Ausweise schon seit längerer Zeit abgelaufen sind und in diesem Fall ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen werden muss.
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Beantragung des Dokumentes werden Ihnen beim Buchen des Termines angezeigt bzw. finden Sie diese auch auf unserer
Internetseite unter Verwaltungsgemeinschaft/Bürgerbüro.
Das Bürgerbüro in Kahla hat aktuell folgende Öffnungszeiten: 🕘
- Mo: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
- Di: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
- Mi: 09:00-12:00 Uhr
- Do: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
- Fr: 09:00-12:00 Uhr
- Sa: 09:00-12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter
Termin online buchen, per Telefon unter
📞 036424 59154 bzw.
-153 oder mit nachfolgendem QR-Code möglich.

Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde der Stadt Kahla wird seit dem 01.06.2021 durch
die
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
in der
Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla betreut.
Ihr Bürgerbüro
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“
Besuch der Stadtbibliothek:
Die
Bibliothek ist wieder geöffnet.
Die Bücherei kann ab sofort wieder ohne Termine besucht werden.
Telefonnummer Bibliothek:
036424 52971
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans
„Unter dem Aschborn“ in Kahla:
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674, 677), und § 19 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Februar 2022 (GVBl. S. 87), hat der Stadtrat der Stadt Kahla am 31.03.2022 mit Beschluss Nummer 08/2022 den Bebauungsplan „Unter dem Aschborn“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unter dem Aschborn“ umfasst die Flurstücke 1222 und 1228/25, Flur 4, Gemarkung Kahla.
Lage und Geltungsbereich des Bebauungsplans (ohne Maßstab)
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung, jeweils mit Stand 19.10.2021/ergänzt 31.03.2022. Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO wurde die vorstehende Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Der Bebauungsplan „Unter dem Aschborn“ in Kahla wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Die Satzung über den Bebauungsplan „Unter dem Aschborn“ in Kahla tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung sowie die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften können im Bauamt der Stadt Kahla, Markt 10, 07768 Kahla während der üblichen Sprechzeiten von Jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden:
Zeiten der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Kahla:
- Montag von 9 - 12 Uhr
- Dienstag von 9 - 12 Uhr und von 14 - 16 Uhr
- Donnerstag von 9 - 12 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Hinweis:
Während der gegenwärtigen Gefährdungssituation durch den
Corona-Virus (COVID-19) ist die Gemeindeverwaltung für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen; die Dienstzeiten sind eingeschränkt. Die Möglichkeit der Einsichtnahme erfordert eine Voranmeldung/Terminvereinbarung unter
036424 77-0 oder per E-Mail unter
stadt@kahla.de.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Unter dem Aschborn“ in Kahla mit der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung ist
ergänzend auf den Internetseiten der Stadt Kahla unter
https://kahla.de/cs/Bebauungsplaene.php eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO).
Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, fristgemäß geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Ein wichtiger Schritt für Kahla und den Tourismus! 🌍🚩🏛⛪💪

In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Tourismusverband ist eine neue Tourismus-Website entstanden, die Kahla mit seinen Vorzügen und Sehenswürdigkeiten darstellt. Touristen erhalten intuitiv und übersichtlich alle wesentlichen Informationen. Bilder und Texte laden Besucher der Seite zu MEHR ein.
Unter
www.tourismus.kahla.de kann sich jeder einen eigenen Eindruck verschaffen.
Eingebunden wird die Seite u. a. auf der kahla.de Seite unter dem Menüpunkt Tourismus sowie auf weiteren touristischen Kommunikationsmedien.
PS: Die Seite „lebt“ und wird fortlaufend ergänzt bzw. bei Neuerungen angepasst.
Schon gewusst? 💡
Aktuell erhalten Touristen Auskünfte und Infomaterial in der Stadtinformation, welche sich in der Bibliothek 📚
im Alten Amtsgericht in der Roßstraße 38 befindet. Zu folgenden Zeiten können hier Frau Rosenkranz
oder Frau Hofmann persönlich angetroffen werden: 👩🏻
- Montag 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr
- Dienstag geschlossen (aber telefonisch erreichbar unter 📞 036424 52971)
- Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
- Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 19 Uhr
- Freitag 8.30 bis 11 Uhr
Infomaterial zu Kahla und Umgebung kann Mo-Fr auch außerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum von 7 bis ca. 16 Uhr mitgenommen werden.
Es befindet sich im Vorraum der Bibliothek.
Vor Ort Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Kahla und Gemeinden:
In Kooperation der Stadt Kahla, der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und den Vereinen rufen wir Sie,
werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
die Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ zur gemeinsamen Spendenaktion auf.
Für finanzielle Spenden ist ein Konto der Stadt Kahla unter dem
Verwendungszweck: Hilfe für Ukraine
Konto: DE 29 1203 0000 0001 0105 45
eingerichtet.
Für Fragen zur logistischen Regelung und Abgabe der Spenden sind wir für Sie unter
036424 77141 sowie per E-Mail unter
soziales@Kahla.de erreichbar.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Silvia Voigt
Vorsitzende VG „Südliches Saaletal“
Jan Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla
Standesamt Kahla:

Liebe Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
liebe Gäste unserer schönen Region,
wir freuen uns, Sie im Rathaus der Stadt Kahla als ein gemeinsames Standesamt begrüßen zu dürfen.
Am 3. Januar 2022 haben wir unsere Arbeit in den sehr schönen, neu renovierten Büroräumen aufnehmen können.
Ob Eheschließungen, Geburten, alle Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen,
Kirchenaustritte wie auch die Beurkundung von Sterbefällen und vieles mehr, wir beraten Sie zu allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir sind grundsätzlich zuständig für alle Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie für Jeden,
dessen Personenstandseintrag in unserem Standesamt beurkundet ist bzw. fortgeführt wird.
Und natürlich auch für die Bürger, die ein berechtigtes Interesse an einen dieser Personenstandseinträge haben.
Sie sind im Rathaus Kahla richtig (egal, wo wohnhaft), wenn Sie den Wunsch haben, an einem der folgenden Trauorte zu heiraten:
- Porzellankirche der Leuchtenburg
- Herzogssaal im „Alten Jagdschloss“ Hummelshain
- Kemenate in Orlamünde
- Rathaus Kahla, kleiner und großer Saal
- Bohlenstube Kahla
Alle weitere Informationen finden Sie hier.
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena
hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone),
die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (
www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich.
In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden.
Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Mit dem „
Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter
www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Pößneck
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck
Corona-Teststelle Rosen-Apotheke:
Aufgrund der geringeren Nachfrage haben wir unsere Testzeiten angepasst.
Wir testen jetzt von Montag - Freitag von 08:00 - 09:00 Uhr.
In dringenden Fällen ist auf Anfrage allerdings auch eine Testung zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
Online-Termin vereinbaren:
testtermin.de
ROSEN-APOTHEKE
Apotheker: Dirk Lobert e. K.
07768 Kahla - Oststraße 16
Telefon:
+49 36424 22595
Telefax: +49 36424 82199
E-Mail:
rosenapo-kahla@t-online.de
Internet:
www.rosen-apotheke-kahla.de
Neue Broschüre für Katastrophen/Alarm:
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.
Wir möchten Sie informieren, dass eine neue Bürgerbroschüre zum Thema „
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ eingetroffen ist.
Die Broschüre befindet sich im Foyer des Rathauses. Diese Broschüre können Sie hier während der
Öffnungszeiten abholen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über unsere Internetseite www.kahla.de den
Ratgeber-Notfallvorsorge, [
1] herunterzuladen.
Hinweise:
Für den Inhalt der Bekanntmachungen auf dieser Seite
sind ausschließlich die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.
Fehlende Nachrichten bitte melden an:
admin@kahla.de
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