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aktuelle Nachrichten:


Heckenrückschnitt und Straßenreinigung:

Heckenschnitt:

Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum behindert Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer.

Das Ordnungsamt der Stadt Kahla weist alle Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte darauf hin, den Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dies gilt auch für das Hineinwachsen von Sträuchern in Feldwege.

Nach § 19 der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 27.05.2021 sowie § 11 Abs. 2 des Bundesfernstraßengesetz ist dies nicht zulässig, wenn dadurch die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt wird. Häufig wird festgestellt, dass Bäume, Hecken oder Sträucher von Privatgrundstücken im Lauf der Zeit in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Hierdurch können Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrer behindert werden. Besonders gefährlich ist es, wenn an Eckgrundstücken die Sicht stark eingeschränkt wird oder Verkehrszeichen, Straßenlampen oder Straßennamensschilder von überhängendem Bewuchs verdeckt werden. Darüber hinaus stellt die Einengung der Gehwege durch überwachsendes Gehölz für die Fußgänger nicht nur eine Erschwernis, sondern manchmal auch eine Gefährdung dar. Besonders Kinder, behinderte und ältere Einwohner sind auf die Benutzung der Gehwege angewiesen.

Das Ordnungsamt der Stadt Kahla bittet deshalb alle Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte, ihre Bäume, Hecken oder Sträucher regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls so weit zurückzuschneiden oder zurückschneiden zu lassen, dass das vorgeschriebene Lichtraumprofil eingehalten wird. Dies gilt vor allem gerade in der momentanen Wachstumsperiode. Dürre Bäume und Äste können dabei ebenfalls eine erhebliche Gefahr bedeuten und müssen, wenn diese den öffentlichen Verkehrsraum gefährden, beseitigt werden. Sollten Sie als Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte dem nicht selbstständig nachkommen, werden die Kontrollen und ggf. auch der Rückschnitt durch das Ordnungsamt der Stadt Kahla gegen Kostenersatz vorgenommen.

Lichtraumprofil

Für die Freihaltung (bis zur Grundstücksgrenze) von Bewuchs im öffentlichen Verkehrsraum gilt folgendes:

  • Auf Geh- und Radwegen ist eine lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,50 m einzuhalten und der Gehweg ist bis zur Gehweg Hinterkante zurückzuschneiden.
  • Für den Kfz-Verkehr muss die lichte Höhe mindestens 4,50 m betragen.

Auch im Bereich von Straßenlampen, Verkehrszeichen und Straßennamensschildern sind Bäume, Hecken oder Sträucher so weit zurückzuschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Beschilderung mühelos erkannt und gelesen werden kann.

Straßenreinigung:

Durch die Straßenreinigungssatzung im Gebiet der Stadt Kahla vom 15.09.1998 ist die Pflicht zur Reinigung der öffentlichen Straße auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen, bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen worden. Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf Gehwege mit Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle sowie auf Straßen, auf denen keine Gehwege vorhanden sind.

Verpflichtete sind die Eigentümer, Erbbauberechtigten, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach §§ 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigten nach § 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstückes dinglich Berechtigte, denen - abgesehen von der oben erwähnten Wohnungsberechtigung - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht.

Umfang der allgemeinen Straßenreinigung:

  1. Die befestigten (Asphalt, Beton, Pflaster, Platten, Teer oder einem in seiner Wirkung ähnlichem Material) Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung, infolge Verunreinigung der Straße aus ihrer Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird.
  2. Bei unbefestigten Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) umfasst die Reinigung nur das Beseitigen von Fremdkörpern, groben Verunreinigungen, Laub, Schlamm oder ähnlichem.

Reinigungsfläche und Reinigungszeiten:

Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt, einschließlich Schnittrinne (Schnittstelle zwischen Bürgersteig und Straße). Straßen, auf denen keine Gehwege vorhanden sind, sind bis zur Mitte der Straße zu reinigen. Bei Plätzen, auf denen keine Gehwege vorhanden sind, ist ein 3 m breiter Streifen zu reinigen. Die zu reinigende Fläche ist einmal wöchentlich freitags oder samstags sowie vor Feiertagen zu reinigen.

Sollten Sie der Straßenreinigung nicht nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße bis 1.000,00 € geahndet werden kann.


Stellenausschreibung:

Die Wohnbaugesellschaft Kahla Kommunales Wohnungsunternehmen mbH sucht einen:



Stellenausschreibung:

Die Stadt Kahla sucht:




Bekanntmachung zur Schadnagerbekämpfung:

Durch das Auftreten von Ratten im öffentlichen Bereich teilen wir mit, dass
ab dem 19.06.2024 Köder im Bereich der Dr.-Robert-Kutschbach-Straße ausgelegt werden.

Zur Durchführung von Maßnahmen in privaten Grundstücken sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstige Grundstücksberechtigte verpflichtet. Die Bekämpfung der Schädlinge ist je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen. Im Rahmen des Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.


Plakat: Programm Sommerfilmtage in der Kemenate in Orlamünde


Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,

im März 2024 konnten wir unsere Tourismuswegweiser von Kahla an unserem Rathaus, am Museum, am Bahnhof, am Boots Anleger Gries und am Radler Rastplatz am Anger Löbschütz anbringen. Bisher haben schon einige Interessierte den angebrachten QR-Code genutzt und sich über Kahla informiert oder bestenfalls Kahla besucht. Mein Ziel ist es, Kahla auch touristisch mehr in den Vordergrund zu bringen. Kahla ist schön und einen Besuch wert.
Ein Abiturient der letzten Abschlussklasse ist gerade als Backpacker in Neuseeland unterwegs und schickte mir vor ein paar Wochen ein Foto.
Erst ist es mir nicht aufgefallen, aber bei genauem Hinschauen erkannte ich einen Aufkleber mit der Aufschrift
Nett hier, aber waren sie schon mal in Kahla?“.
Das fand ich gut, am anderen Ende der Welt macht ein junger Mann auf Kahla aufmerksam. Mir wurde zwar erklärt, dass dies schon eine alte Kampagne eines anderen Bundeslandes ist, aber ich fand die Idee ausbaufähig.
In Zusammenarbeit mit der Heimatgesellschaft e. V. möchten wir eine Urlaubschallenge starten.
Wir fordern Sie auf, uns im vom 01. Juni 2024 bis zum 30. Oktober 2024 Ihre schönsten Urlaubsmotive, versehen mit unserem Aufkleber, per Facebook, Instagram oder E-Mail zukommen zu lassen. Markieren bzw. verlinken Sie die Stadt Kahla in Ihrem Beitrag. Wir werden alle Motive auf unserer Seite dokumentieren, aus allen Veröffentlichungen planen wir eine Ausstellung und die 12 schönsten Motive werden in einem Kalender herausgebracht und prämiert.
Holen Sie sich ihren Aufkleber für Ihren nächsten Urlaub oder Ausflug. Die Aufkleber sind im Rathaus Sekretariat, im Reisebüro Schönfeld und im Fotostudio Preuss kostenfrei erhältlich. Ich freue mich auf zahlreiche Motive.

Ihr
Jan Schönfeld

Ergänzende Informationen:
Teilnahmebedingungen_Fotowettbewerb_Nett_hier.pdf

Nett hier, aber waren sie schon mal in Kahla?


500 Jahre evangel. Gesangsbuch/Ausstellung


Musik_und_Besinnung_Stadtkriche_St_Margarethen_Kahla


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass am 02.04.2024 die Katzenschutzverordnung von dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland in Kraft getreten ist. Diese soll zum Schutz von freilebenden Katzen beitragen.

Die Verordnung verpflichtet alle Personen, welche eine Katze mit unkontrolliertem Ausgang im Gebiet Jena und Saale-Holzland halten, Ihre Tiere bis zum 01. September 2024 nachweislich kastrieren und registrieren zu lassen.

Wer als Katzenbesitzer/Haltungsperson einzuordnen ist, wird im § 2 i. V. m. § 3 Absatz 7 der Katzenschutzverordnung definiert.

Eine dem chirurgischen Eingriff gleichwertige Methode, kann auf Antrag an die zuständige Behörde anerkannt werden.

Befindet sich eine Katze (ab 01. September 2024) über einen längeren Zeitraum im Freigang, besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde das Tier in Gewahr nimmt, um die Haltungsperson zu ermitteln. Kann der Tierhalter innerhalb von 3 Werktagen ab dem Funddatum der Katze nicht ermittelt werden, so obliegt die Ausführung der Kastration und Registrierung der zuständigen Behörde, auf Kosten der Haltungsperson.

Zu der Verordnung wurde ein Schreiben veröffentlicht, in dem alle häufig gestellten Fragen diesbezüglich beantwortet werden. Zum Nachlesen finden Sie dieses Dokument auf der Internetseite des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, unter dem Link: zvl.jena.de/sites/default/files/2024-03/Katze%20-%20FAQ%20-%20Katzenschutzverordnung_2.pdf.

Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde unter der Telefonnummer: 036428 5409-840 oder per E-Mail an: info@zvl.thueringen.de.


Einladung zur frühzeitigen Mitwirkung am Lärmaktionsplan der Stadt Kahla:

Die Stadt Kahla wird den Lärmaktionsplan von 2009 nach 2018 das zweite Mal fortschreiben. Teil dieses Prozesses ist die Information der Stadtgesellschaft und die Möglichkeit für Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt sich daran zu Beteiligen.

Warum ein Lärmaktionsplan?

Lärm ist ein bedeutendes Umweltproblem, welches große Teile der Bevölkerung Deutschlands und der EU beeinflusst. Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle. Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung und Fortschreibungen von Lärmaktionsplänen erfolgen. Eine weitere Ursache für ist der Eisenbahnverkehr. Für Kartierung und Aktionsplanung zum Lärm des Eisenbahnverkehrs ist jedoch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.

Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kahla ergibt sich aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i. V. m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.


Ergebnisse der Lärmkartierung

Zu einer der Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr der Straßenverkehr. Für den Lärm des Straßenverkehrs hat das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) zuständigkeitshalber 2022 entsprechend die „Lärmkarte Straßenverkehr“ zur Verfügung gestellt. Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand von Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr.

Auch auf dem Gebiet Kahlas wurde eine entsprechende Kartierung im Bereich der B 88 durchgeführt. Diese grenzt in einem Bereich von ca. 3,5 km an bebautes Gebiet. An dieser Strecke verläuft die B 88 auf einer Länge von ca. 1,5 km durch gewerblich genutzte Flächen und auf einer Länge von ca. 2 km durch Wohngebiete.

Lärmaktionsplan

Die Veröffentlichung der Lärmkartierung für Kahla finden Sie nochmal hier: Kahla Thüringen - Lärmaktionsplan

Was sind Ziele und Zwecke der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes?

Ziel ist die Sammlung und Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm, um Gesundheits- und Umweltschutz zu fördern. Ein Teil davon ist insbesondere der Lärmschutz der Bevölkerung. Die Lärmaktionsplanung ist dabei das Strategische Mittel einzelne Maßnahmen zu bündeln, sinnvoll weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Die Erstaufstellung eines Lärmaktionsplanes war 2009. Eine Fortschreibung folgte 2018 und er soll erneut aktualisiert werden.

Mögliche Lärmminderungs-/Maßnahmen

Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Ermittlung der Belastung durch Lärmkarten;
  2. Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet werden;
  3. Sicherstellung der Information an die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen.

Im Rahmen der vergangenen Lärmaktionsplanungen, sind neben kurzfristigen auch verschiedenen mittel- und langfristigen Maßnahmen enthalten, die es zu überprüfen gilt.

Konkrete im Lärmaktionsplan diskutierten und bereits absehbare Maßnahmen werden unteranderem sein die Frage nach Auswirkungen des B 88 Ausbaus und der Sanierung der Bachstraße, sowie die Förderung Lärmarmer Verkehrsmittel. Weitere Maßnahmen sind unter anderem von Ihnen Abhängig.

Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten

Eine Planung, die dem Ziel des Gesundheitsschutz Rechnung tragen will, braucht auch die Information von den Bürgerinnen und Bürgern.

Daher möchten wir Sie bei unseren Tätigkeiten zur Lärmaktionsplanung mit einbeziehen. Von jetzt bis zum 17.04.2024 können Sie uns ihre Hinweise hinsichtlich der Thematik Lärm mitteilen.

Senden Sie Ihre “Hinweise/Stellungnahme“ an:

bauverwaltung@kahla.de
oder postalisch an Bauamt, Markt 10, 07768 Kahla


Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.

Die Registrierung beginnt.
Wir machen uns ehrenamtlich für bedürftige Menschen stark, dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.

Warum?
Durch die Neugründung befinden wir uns im Aufbau. Es ist uns ein besonderes Anliegen bedürftigen Menschen zu helfen. Mit unserer Tätigkeit leisten wir einen sinnvollen Beitrag für unsere Gesellschaft und unsere Umwelt, da Ressourcen besser genutzt werden und wir somit die Lebensmittelverschwendung deutlich reduzieren, indem wir die Abholung von Nahrungsmitteln aus Supermärkten organisieren und diese an unsere Mitmenschen weitergeben.

Wofür?
Die Spenden benötigen wir vor allem für die Anschaffung und Unterhaltung eines Kühlfahrzeuges, welches essenziell für die Abholung der Lebensmittel ist, sowie für monatlich anfallende Nebenkosten, Tankausgaben und Versicherungen.

Wie?
Sie können unsere gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeit unterstützen, indem Sie uns finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Dafür können Sie gerne jederzeit Einmal- oder Dauerspenden auf unten genanntes Konto überweisen. Die Spendenhöhe können Sie selbstverständlich individuell festlegen.
Des Weiteren sind wir auch auf der Suche nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie weiteren Vereinsmitgliedern. Bei Fragen können Sie sich jederzeit an nachfolgende E-Mail-Adresse wenden.

Kontakt:
tafel.kahla-suedlichessaaletal@web.de

Spendenkonto:
Name: Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.
IBAN: DE28 8305 3030 0018 0670 34
BIC: HELADEF1JEN
Verwendungszweck: Spende

Wichtige Informationen für mögliche Tafelbesucher:

Die Registrierung der Tafelbesucher findet am Donnerstag, den 14. & 21. März 2024 jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Herman-Koch-Straße 12 in 07768 Kahla (ehemals Sodexo) statt. Bitte beachten Sie unten aufgeführte Einkommensobergrenze und bringen sie die nötigen Nachweise zur Registrierung mit. Ein PDF-Dokument zum Ausfüllen wird hier zum Herunterladen bereitgestellt. Erste Lebensmittelausgaben sind für April geplant, genaue Tage und Uhrzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die: tafel.kahla-suedlichessaaletal@web.de.

Tabelle mit Obergrenzen zur Gewährung eines Tafelpasses bei der Tafel Kahla-Südliches Saaletal:
  • Prinzipiell hat jeder Bürger der europäischen Union und Personen mit geltenden Aufenthaltsrecht Anspruch auf Gewährung eines Tafelpasses, welche nachweisbar eine soziale Leistung erhalten, keine Einkommenssteuer bezahlen und unter den nachfolgenden Obergrenzen liegen.
  • Anspruchsberechtigt sind auch Personen in Voll- und Teilzeitbeschäftigung und in Minijobs, welche eine soziale Aufstockung erhalten.
  • Altersrentner und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen den Erhalt einer Grundsicherung, oder von Wohngeld nachweisen.
  • Abtretungen von Einkommen für Miete, Pfändungen und anderer laufender Zahlungen gehören zum Einkommen.
  • Tabelle der zurzeit geltenden Obergrenzen der monatlichen Einnahmen in €:

Anzahl der Personen:Obergrenze:Hinweise:
1 Erwachsener1.050 €Alleinstehend
2 Erwachsene 1.600 €Ehe oder Bedarfs-
gemeinschaft
3 Erwachsene 2.100 €Ehe oder Bedarfs-
gemeinschaft
4 Erwachsene 2.600 €Ehe oder Bedarfs-
gemeinschaft
1 Erwachsener + 1 Kind 1.350 € 
1 Erwachsener + 2 Kinder1.600 € 
1 Erwachsener + 3 Kinder1.850 €  
1 Erwachsener + 4 Kinder2.100 €Jedes weitere Kind + 250 €
2 Erwachsene + 1 Kind 1.850 € 
2 Erwachsene + 2 Kinder2.100 € 
2 Erwachsene + 3 Kinder2.350 € 
2 Erwachsene + 4 Kinder2.600 €Jedes weitere Kind + 250 €

  • Abweichungen sind in der Tafelkundenliste zu begründen.
  • Zuzahlung an die Tafeln pro Lebensmittelabholung = 4 € pro Erwachsenen + 1 € pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, danach werden eigene Einnahmen angerechnet.
  • Junge Erwachsene über 18 Jahren mit eigenem Einkommen müssen selbst einen Tafelpass beantragen.
  • Jeder neue Tafelpass kostet 1,50 € pro Ausstellung.
    Verlust kostet bis zu 5 €.
    Verspätete Antragstellung auf Verlängerung, mit mehr als 2 Monaten nach Ablaufdatum, kostet 2,50 €.

Ihre Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.

Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V. Abholberechtigung (.pdf Dokument/Download)

Verantwortlich/Veranstalter: Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.


Die digitale Zukunft ist grün:
Kahla bekommt Glasfaser von 'Unsere Grüne Glasfaser':


Wo kann ich einen Glasfaseranschluss beauftragen?:
Sie können aktuell bei den Partnern: O² oder Thüringer Netkom einen Glasfaseranschluss beauftragen.


Den Glasfaseranschluss können Sie bei über diesen Link beauftragen:
o2online.de/internet-festnetz/glasfaser/


Den Glasfaseranschluss können Sie bei der Thüringer Netkom hier beauftragen:
Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf
der Website der Thüringer Netkom unter netkom.de/ugg
oder per Telefon unter 0361 652 5742.


Ergänzende Infos zum Glasfaserausbau:
https://unseregrueneglasfaser.de/gemeinden/kahla/

UGG (Unsere Gruene Glasfaser) Logo Die Stadt Kahla hat die Weichen für ihre digitale Zukunft neu gestellt.
Die Verantwortlichen der Kommune in der Urlaubsregion Saale-Unstrut entschieden sich gemeinsam für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Der Ausbau durch UGG erfolgt eigenwirtschaftlich, d. h. für die Stadt Kahla entstehen für die Errichtung und den Betrieb des neu verlegten Glasfasernetzes keinerlei Kosten. Es werden auch keine Zuschüsse oder Steuergelder in Anspruch genommen.

Die kleine Stadt mit über 7000 Einwohner:innen liegt am Fuße der Leuchtenburg und an der ehemaligen Handelsstraße zwischen Naumburg und Nürnberg. Kahla ist gut an Jena, Gera und Erfurt angebunden und besticht durch eine charmante historische Altstadt.
Auch hier gehört das Homeoffice zur heutigen Arbeitswelt inzwischen dazu. Teilweise ist die aktuell vorhandene digitale Infrastruktur den heutigen und künftigen Anforderungen der Gigabitgesellschaft allerdings nicht mehr gewachsen. Damit lange Ladezeiten, geringe Surfgeschwindigkeiten oder sogar Ausfälle des Internets bald der Vergangenheit angehören, haben sich die Stadtvertretenden gemeinsam mit Bürgermeister Jan Schönfeld an UGG gewandt. UGG implementiert in Kahla eine moderne und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur direkt bis ins Haus oder in die Wohnung (Fiber To The Home, kurz FTTH). „Wir haben in den vergangenen Jahren noch einmal deutlicher zu spüren bekommen, wie essenziell schnelles, leistungsfähiges Internet ist, um in der heutigen Zeit wirtschaftlich und sozial angebunden zu bleiben. Mit Unsere Grüne Glasfaser haben wir einen Partner mit langjähriger Expertise gewählt, der uns helfen wird, Kahla auch weiterhin als attraktiven Wohn- und Standort zu erhalten und digital nach vorne zu bringen," sagt Bürgermeister Jan Schönfeld.

Zum geplanten Bauverfahren:

Das Glasfasernetz von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) bis zum Haus – unabhängig davon, ob es sich um Ein- oder Mehrparteienhäuser handelt. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung in sehr kurzer Zeit, umweltverträglich und ohne große Einschränkungen für Bürger:innen zu realisieren. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten.

„Mit Kahla schließen wir eine weitere Stadt in Thüringen an unser leistungsfähiges Glasfasernetz an und versorgen so die Bürgerinnen und Bürger mit einer blitzschnellen, zuverlässigen Internetverbindung. Und das eigenwirtschaftlich, ohne Vorvermarkungsquote. Insbesondere ländlich gelegene Städte wie Kahla profitieren enorm von unserem Glasfasernetz, das sie fit macht für die digitale Zukunft,“ kommentiert Andrea Staub, Expansion Managerin.

Infoabend für interessierte Bürger:innen (Videoaufzeichnung verfügbar):

Um direkt miteinander ins Gespräch zu kommen, fand eine Informationsveranstaltung statt.
Diese Videoaufzeichnung können Sie sich hier ansehen:

ugg-events.com/181023 = Link zum Video der Informationsveranstaltung

Über Unsere Grüne Glasfaser:

Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica.
Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.

Pressekontakt:
Unsere Grüne Glasfaser
Presseagentur – LHLK für UGG
M: ugg@lhlk.de
T: 089 720187270


Wir suchen Austräger für die Kahlaer Nachrichten:

Gebiet V:
  • Bachstraße Bis Kreuzung B 88
  • Gartenstraße
  • Alexandrastraße
  • Hermann-Koch-Straße
  • Bergstraße
  • Rudolstädter Straße
  • Karl-Liebkrecht-Platz
  • Marktpforte
  • Schillerstraße
  • Grabenweg
  • Johann-Walter-Platz


Interessenten bitte hier melden:
Telefon: 036424 77120
E-Mail: beschaffung@kahla.de


Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Kahla (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB):

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans und die dafür notwendige Plan-Umweltprüfung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
In seiner Sitzung am 07.12.2023 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich des Vorentwurfs seiner Begründung sowie des Umweltberichts als gesonderter Teil der Begründung gebilligt und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.

Gemäß § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) sind Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Sicherung als Grundzentrum und der Folgen klimatischer Veränderungen.

Beteiligungsunterlagen:
  • Planzeichnung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf M 1: 5.000 (Stand 07.12.2023)
  • Begründung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf (Stand 07.12.2023) mit den Anlagen:
    • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf (Stand 07.12.2023)
    • Wohnbauflächenanalyse und Prognose bis 2035 für die Stadt Kahla (15.06.2022)

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die Beteiligungsunterlagen können im Zeitraum vom 25. Januar 2024 bis einschließlich 01. März 2024 auf der Internetseite der Stadt Kahla unter https://kahla.de/cs/FNP_fruehzeitige_Beteiligung.php eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass:
  • Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können und
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums die Auslage der Unterlagen zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Kahla, Markt 10, 07768 Kahla während folgender Zeiten:

  • Montag: von 9.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
  • Donnerstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr

und nach Terminvereinbarung.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Äußerungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.


Bebauungsplan „Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg“,
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:


Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 (Beschlussnummer 64/2023) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 Lageplan (maßstabslos) durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Folgende Grundstücke der Gemarkung Kahla befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:
Gemarkung Kahla, Flur 6, Flurstücksnummern 1890/1, 1890/5, 1890/6 und 1891/9.

Planziel ist die Entwicklung eines Standorts für eine Photovoltaikanlage mit Werkstatt.

Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.

Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg
Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Stadtgefüge
Quelle: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
🔴 Standort Plangebiet

Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg
Abbildung 2: Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)


Liebe Bürgerinnen und Bürger,

auf Anregung aus der Bevölkerung hin haben wir als Stadt den Handlungsbedarf erkannt und möchten den Johann-Walter-Platz Neugestalten. Als wichtiger Ort für die Stadthistorie und der Identifikation mit der Stadt möchten wir den Platz beleben. Dementsprechend stellen wir Ihnen hiermit einen im Rathaus angefertigten Entwurfsvorschlag vor, der einen begrünten Aufenthaltsort an unserer schönen Stadtmauer vorsieht. Maßgebend für die Gestaltung des Platzes sind die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie uns mitteilen, wie Sie den Entwurf bewerten und was Sie sich für den Johann-Walter-Platz wünschen (z. B. Gestaltungselemente, Nutzungsmöglichkeiten, usw.).
Nutzen Sie hierfür gerne unsere Umfrage (Link). Alternativ können Sie auch eine E-Mail an das Baumt senden (bauamt@kahla.de).

Umfrage

Ihr Bürgermeister
Jan Schönfeld

Link zur Umfrage:
Umfrage (Link)


Besuch der Stadtbibliothek:

Die Bibliothek ist geöffnet.
Die Bücherei kann ab sofort wieder ohne Termine besucht werden.

Neu: Online-Katalog zum Stöbern:
Mit unserer neuen Online-Suche haben Sie nun die Möglichkeit, bequemer und umfassender in unserem Bestand nach Büchern, Filmen, Spielen usw. zu suchen.
Eine Ausleihe, Verlängerung usw. ist aktuell nur vor Ort in der Bibliothek möglich.
Link: Online-Katalog öffnen                                                                        

Telefonnummer Bibliothek: 036424 52971


Wohnprojekt Kahla, Hohe Straße:

Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Hohe Straße:
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Hohe Straße" der Stadt Kahla als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hohe Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 807/2, 812/2 und 812/1 der Gemarkung Kahla, Flur 3. Er erstreckt sich ausgehend von der Hohen Straße, südlich bis zur Gartenstraße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung einer siedlungsverträglichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Umfeld des Plangebiets mit Behebung von Gestaltungsdefiziten ungeordneter Flächen. Die Erschließung erfolgt durch die Hohe Straße und die Gartenstraße.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Stadt Kahla, Markt 10, zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, im Zimmer 23, in der Zeit von

Donnerstag, 13.07.2023 bis einschließlich Freitag, 11.08.2023
jeweils von
  • Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter https://kahla.de/cs/Aktuelles.php während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Jan Schönfeld
Bürgermeister

Wohnprojekt Kahla, Hohe Straße
Abb.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hohe Straße" der Stadt Kahla


Vorstellung von Zwischenergebnissen für die energetischen Quartierskonzepte Kahla-West und Löbschütz

Seit August 2022 wurde für die Bereiche Kahla-West und Löbschütz an der Erstellung energetischer Quartierskonzepte gearbeitet. Die Konzepte sollen einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Energieversorgung enthalten und den dazugehörigen Fördermöglichkeiten aufzeigen. Betrachtet werden die Einsparpotenziale bei privaten und öffentlichen Gebäuden, Bedarf und Versorgung mit Energie sowie die Integration von erneuerbaren Energien.

Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Bearbeitung des Konzeptes in einer entscheidenden Phase. Ausgehend einer ausführlichen Ausgangsanalyse in Verbindung mit bildbasierter Datenauswertung der Gebäude erfolgte eine Bedarfsermittlung und eine Bilanzierung der Energie- und Treibhausgasemissionen innerhalb der beiden Gebiete. Dem einhergehend erfolgte bereits eine hohe Beteiligung der betroffenen Bevölkerung.

Die bisherigen Bausteine mit ausgewählten Zwischenergebnissen der bisherigen Konzeptbearbeitung wird von Mitarbeitern der DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft im Rahmen des am 25. Mai. stattfindenden Stadtrates dargestellt. Zusätzlich berichtet die DSK über die restliche Projektzeit und über die Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetztes.

Interessierte Bürger sind dazu eingeladen, der öffentlichen Veranstaltung im Stadtrat am Donnerstag 25. Mai 2023 um 19:00 Uhr im Rathaus beizusitzen und die Präsentation der DSK zu verfolgen.

Außerdem besteht die Möglichkeit der Information über folgenden Link:
www.energiewende-kahla.de


Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen:

Liebe Einwohner:

Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Neubeantragung.
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Ausweise schon seit längerer Zeit abgelaufen sind und in diesem Fall ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen werden muss.
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Beantragung des Dokumentes werden Ihnen beim Buchen des Termines angezeigt bzw. finden Sie diese auch auf unserer Internetseite unter Verwaltungsgemeinschaft/Bürgerbüro.

Termine können Sie über diesen Link: Termin online buchen
oder über den nachfolgenden QR-Code direkt online vereinbaren.

Während der Servicezeiten des Bürgerbüros der VG Südliches Saaletal können Sie auch über die Telefonnummer 036424 59190 einen Termin vereinbaren:

Servicezeiten Bürgerbüro - nur nach vorheriger Terminabsprache 🕘:

  • Mo: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
  • Di: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
  • Do: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
  • Fr: 09:00-12:00 Uhr
  • Sa: 09:00-12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)

QR-Code Termin Vereinbarung VG

QR-Code Termin Vereinbarung VG

Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde der Stadt Kahla wird seit dem 01.06.2021 durch
die Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal in der Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla betreut.

Ihr Bürgerbüro
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“


Ein wichtiger Schritt für Kahla und den Tourismus:

neue Tourismus-Website für Kahla

In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Tourismusverband ist eine neue Tourismus-Website entstanden, die Kahla mit seinen Vorzügen und Sehenswürdigkeiten darstellt. Touristen erhalten intuitiv und übersichtlich alle wesentlichen Informationen. Bilder und Texte laden Besucher der Seite zu MEHR ein.

Unter www.tourismus.kahla.de kann sich jeder einen eigenen Eindruck verschaffen.

Eingebunden wird die Seite u. a. auf der kahla.de Seite unter dem Menüpunkt Tourismus sowie auf weiteren touristischen Kommunikationsmedien.

PS: Die Seite „lebt“ und wird fortlaufend ergänzt bzw. bei Neuerungen angepasst.


Aktuelle Touristen Auskünfte
Schon gewusst? 💡

Aktuell erhalten Touristen Auskünfte und Infomaterial in der Stadtinformation, welche sich in der Bibliothek 📚 im Alten Amtsgericht in der Roßstraße 38 befindet. Zu folgenden Zeiten können hier Frau Rosenkranz oder Frau Hofmann persönlich angetroffen werden: ‍👩🏻

  • Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Dienstag geschlossen (aber telefonisch erreichbar unter 📞 036424 52971)
  • Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
  • Freitag 8.30 bis 11 Uhr

Infomaterial zu Kahla und Umgebung kann Mo-Fr auch außerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum von 7 bis ca. 16 Uhr mitgenommen werden. Es befindet sich im Vorraum der Bibliothek.


Vor Ort Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Kahla und Gemeinden:

In Kooperation der Stadt Kahla, der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und den Vereinen rufen wir Sie, werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“, die Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ zur gemeinsamen Spendenaktion auf.

Für finanzielle Spenden ist ein Konto der Stadt Kahla unter dem

Verwendungszweck: Hilfe für Ukraine
Konto: DE 29 1203 0000 0001 0105 45

eingerichtet.

Für Fragen zur logistischen Regelung und Abgabe der Spenden sind wir für Sie unter 036424 77141 sowie per E-Mail unter soziales@Kahla.de erreichbar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Silvia Voigt
Vorsitzende VG „Südliches Saaletal“

Jan Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla


Standesamt Kahla:

Standesamt Kahla Liebe Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
liebe Gäste unserer schönen Region,

wir freuen uns, Sie im Rathaus der Stadt Kahla als ein gemeinsames Standesamt begrüßen zu dürfen.
Am 3. Januar 2022 haben wir unsere Arbeit in den sehr schönen, neu renovierten Büroräumen aufnehmen können.
Ob Eheschließungen, Geburten, alle Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Kirchenaustritte wie auch die Beurkundung von Sterbefällen und vieles mehr, wir beraten Sie zu allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir sind grundsätzlich zuständig für alle Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie für Jeden, dessen Personenstandseintrag in unserem Standesamt beurkundet ist bzw. fortgeführt wird. Und natürlich auch für die Bürger, die ein berechtigtes Interesse an einen dieser Personenstandseinträge haben.

Sie sind im Rathaus Kahla richtig (egal, wo wohnhaft), wenn Sie den Wunsch haben, an einem der folgenden Trauorte zu heiraten:

  • Porzellankirche der Leuchtenburg
  • Herzogssaal im „Alten Jagdschloss“ Hummelshain
  • Kemenate in Orlamünde
  • Rathaus Kahla, kleiner und großer Saal
  • Bohlenstube Kahla

Alle weitere Informationen finden Sie hier.


Veröffentlichung der Bodenrichtwerte:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Anschrift:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Pößneck
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck


Neue Broschüre für Katastrophen/Alarm:

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.


Wir möchten Sie informieren, dass eine neue Bürgerbroschüre zum Thema „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ eingetroffen ist.
Die Broschüre befindet sich im Foyer des Rathauses. Diese Broschüre können Sie hier während der Öffnungszeiten abholen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über unsere Internetseite www.kahla.de den Ratgeber-Notfallvorsorge, [1] herunterzuladen.

BILD BESCHREIBUNG



Hinweise:

Für den Inhalt der Bekanntmachungen auf dieser Seite
sind ausschließlich die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.

Fehlende Nachrichten bitte melden an: admin@kahla.de # 00193028
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de