Einladung zur frühzeitigen Mitwirkung am Lärmaktionsplan der Stadt Kahla:
Die Stadt Kahla wird den Lärmaktionsplan von 2009 nach 2018 das zweite Mal fortschreiben.
Teil dieses Prozesses ist die Information der Stadtgesellschaft und die Möglichkeit für Bewohnerinnen
und Bewohnern der Stadt sich daran zu Beteiligen.
Warum ein Lärmaktionsplan?
Lärm ist ein bedeutendes Umweltproblem, welches große Teile der Bevölkerung Deutschlands und der EU beeinflusst.
Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle.
Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung und Fortschreibungen von Lärmaktionsplänen erfolgen.
Eine weitere Ursache für ist der Eisenbahnverkehr. Für Kartierung und Aktionsplanung zum Lärm des Eisenbahnverkehrs ist jedoch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden,
die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage,
ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.
Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kahla ergibt sich aus Artikel 9 der
EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i. V. m. § 7 der 34. BImSchV
und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.
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Ergebnisse der Lärmkartierung
Zu einer der Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr der Straßenverkehr.
Für den Lärm des Straßenverkehrs hat das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz)
zuständigkeitshalber 2022 entsprechend die „Lärmkarte Straßenverkehr“ zur Verfügung gestellt.
Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand von Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr.
Auch auf dem Gebiet Kahlas wurde eine entsprechende Kartierung im Bereich der B 88 durchgeführt.
Diese grenzt in einem Bereich von ca. 3,5 km an bebautes Gebiet. An dieser Strecke verläuft die B 88
auf einer Länge von ca. 1,5 km durch gewerblich genutzte Flächen und auf einer Länge von ca. 2 km durch Wohngebiete.
Die Veröffentlichung der Lärmkartierung für Kahla finden Sie
nochmal hier:
Kahla Thüringen - Lärmaktionsplan
Was sind Ziele und Zwecke der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes?
Ziel ist die Sammlung und Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm, um Gesundheits-
und Umweltschutz zu fördern. Ein Teil davon ist insbesondere der Lärmschutz der Bevölkerung.
Die Lärmaktionsplanung ist dabei das Strategische Mittel einzelne Maßnahmen zu bündeln,
sinnvoll weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Die Erstaufstellung eines Lärmaktionsplanes war 2009.
Eine Fortschreibung folgte 2018 und er soll erneut aktualisiert werden.
Mögliche (Lärmminderungs-)Maßnahmen
Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Ermittlung der Belastung durch Lärmkarten;
- Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet werden;
- Sicherstellung der Information an die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen.
Im Rahmen der vergangenen Lärmaktionsplanungen, sind neben kurzfristigen auch verschiedenen
mittel- und langfristigen Maßnahmen enthalten, die es zu überprüfen gilt.
Konkrete im Lärmaktionsplan diskutierten und bereits absehbare Maßnahmen werden unteranderem sein die Frage
nach Auswirkungen des B 88 Ausbaus und der Sanierung der Bachstraße, sowie die Förderung Lärmarmer Verkehrsmittel.
Weitere Maßnahmen sind unter anderem von Ihnen Abhängig.
Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten
Eine Planung, die dem Ziel des Gesundheitsschutz Rechnung tragen will,
braucht auch die Information von den Bürgerinnen und Bürgern.
Daher möchten wir Sie bei unseren Tätigkeiten zur Lärmaktionsplanung mit einbeziehen.
Von jetzt bis zum 17.04.2024 können Sie uns ihre Hinweise hinsichtlich der Thematik Lärm mitteilen.
Senden Sie Ihre “Hinweise/Stellungnahme“ an:
bauverwaltung@kahla.de
oder postalisch an Bauamt, Markt 10, 07768 Kahla
Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.
Die Registrierung beginnt.
Wir machen uns ehrenamtlich für bedürftige Menschen stark, dafür benötigen wir Ihre Unterstützung.
Warum?
Durch die Neugründung befinden wir uns im Aufbau. Es ist uns ein besonderes Anliegen bedürftigen Menschen zu helfen.
Mit unserer Tätigkeit leisten wir einen sinnvollen Beitrag für unsere Gesellschaft und unsere Umwelt, da Ressourcen besser genutzt werden
und wir somit die Lebensmittelverschwendung deutlich reduzieren, indem wir die Abholung von Nahrungsmitteln aus Supermärkten organisieren
und diese an unsere Mitmenschen weitergeben.
Wofür?
Die Spenden benötigen wir vor allem für die Anschaffung und Unterhaltung eines Kühlfahrzeuges,
welches essenziell für die Abholung der Lebensmittel ist, sowie für monatlich anfallende Nebenkosten, Tankausgaben und Versicherungen.
Wie?
Sie können unsere gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeit unterstützen, indem Sie uns finanzielle Mittel zur Verfügung stellen.
Dafür können Sie gerne jederzeit Einmal- oder Dauerspenden auf unten genanntes Konto überweisen.
Die Spendenhöhe können Sie selbstverständlich individuell festlegen.
Des Weiteren sind wir auch auf der Suche nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sowie weiteren Vereinsmitgliedern.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an nachfolgende E-Mail-Adresse wenden.
Kontakt:
tafel.kahla-suedlichessaaletal@web.de
Spendenkonto:
Name: Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.
IBAN:
DE28 8305 3030 0018 0670 34
BIC: HELADEF1JEN
Verwendungszweck: Spende
Wichtige Informationen für mögliche Tafelbesucher:
Die Registrierung der Tafelbesucher findet am Donnerstag,
den 14. & 21. März 2024 jeweils von 14:00 bis 16:00 Uhr in der
Herman-Koch-Straße 12 in 07768 Kahla (ehemals Sodexo) statt.
Bitte beachten Sie unten aufgeführte Einkommensobergrenze und bringen sie die nötigen Nachweise zur Registrierung mit.
Ein
PDF-Dokument zum Ausfüllen wird hier zum Herunterladen bereitgestellt.
Erste Lebensmittelausgaben sind für April geplant, genaue Tage und Uhrzeiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die:
tafel.kahla-suedlichessaaletal@web.de.
Tabelle mit Obergrenzen zur Gewährung eines Tafelpasses bei der Tafel Kahla-Südliches Saaletal:
- Prinzipiell hat jeder Bürger der europäischen Union und Personen mit geltenden Aufenthaltsrecht Anspruch
auf Gewährung eines Tafelpasses, welche nachweisbar eine soziale Leistung erhalten, keine Einkommenssteuer bezahlen und unter den nachfolgenden Obergrenzen liegen.
- Anspruchsberechtigt sind auch Personen in Voll- und Teilzeitbeschäftigung und in Minijobs, welche eine soziale Aufstockung erhalten.
- Altersrentner und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente müssen den Erhalt einer Grundsicherung, oder von Wohngeld nachweisen.
- Abtretungen von Einkommen für Miete, Pfändungen und anderer laufender Zahlungen gehören zum Einkommen.
- Tabelle der zurzeit geltenden Obergrenzen der monatlichen Einnahmen in €:
Anzahl der Personen: | Obergrenze: | Hinweise: |
1 Erwachsener | 1.050 € | Alleinstehend |
2 Erwachsene | 1.600 € | Ehe oder Bedarfsgemeinschaft |
3 Erwachsene | 2.100 € | Ehe oder Bedarfsgemeinschaft |
4 Erwachsene | 2.600 € | Ehe oder Bedarfsgemeinschaft |
1 Erwachsener + 1 Kind | 1.350 € | |
1 Erwachsener + 2 Kinder | 1.600 € | |
1 Erwachsener + 3 Kinder | 1.850 € | |
1 Erwachsener + 4 Kinder | 2.100 € | Jedes weitere Kind + 250 € |
2 Erwachsene + 1 Kind | 1.850 € | |
2 Erwachsene + 2 Kinder | 2.100 € | |
2 Erwachsene + 3 Kinder | 2.350 € | |
2 Erwachsene + 4 Kinder | 2.600 € | Jedes weitere Kind + 250 € |
- Abweichungen sind in der Tafelkundenliste zu begründen.
- Zuzahlung an die Tafeln pro Lebensmittelabholung = 4 € pro Erwachsenen + 1 € pro Kind bis zum 18. Lebensjahr, danach werden eigene Einnahmen angerechnet.
- Junge Erwachsene über 18 Jahren mit eigenem Einkommen müssen selbst einen Tafelpass beantragen.
- Jeder neue Tafelpass kostet 1,50 € pro Ausstellung.
Verlust kostet bis zu 5 €.
Verspätete Antragstellung auf Verlängerung, mit mehr als 2 Monaten nach Ablaufdatum, kostet 2,50 €.
Ihre Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.
Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V. Abholberechtigung (.pdf Dokument/Download)
Verantwortlich/Veranstalter: Tafel Kahla-Südliches Saaletal e. V.
Amtliche Bekanntmachung:
- Im Bereich Parnitzberg, kommt es vom 25.03.2024 bis 27.03.2024, wegen Baumaßnahmen (Aufstellung eines Kranes zur Hausmontage) zu Einschränkungen in der Verkehrsraumnutzung (Vollsperrung).
Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit bei der veränderten Verkehrsführung gebeten.
Schadnager Bekämpfung:
Bis spätestens 27.02. werden im Bereich Franz-Lehmann-Str./Moskauer Straße sowie im Bereich Kreuzung Bachstraße/Bahnhofstraße bis Bergstraße durch den ZWA Köder zur Rattenbekämpfung ausgelegt.
Aktion „Saubere Umwelt 2024“:
Macht mit am Aktionstag - Samstag, den 16. März 2024
Es ist wieder so weit. Auch in diesem Jahr werden wieder Helferinnen und Helfer für unseren Aktionstag „Saubere Umwelt“ gesucht.
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Schulen, Vereine und Institutionen sind dazu eingeladen mitzumachen.
Wir würden uns freuen, wenn sich viele fleißige Hände finden, um die Natur und Landschaft in und um Kahla von Schmutzecken zu befreien.
Man braucht nur einen Plastesack oder ein entsprechendes Behältnis und Arbeitshandschuhe.
Freiwillige Helfer können sich gern bis zum 15. März 2023 bis 12:00 Uhr bei der Stadt Kahla melden:
Sekretariat, Telefon:
036424 77100, E-Mail:
stadt@kahla.de
Der eingesammelte Müll wird auch in diesem Jahr in Abstimmung mit den Mitarbeitern des städtischen Bauhofes von den Ablegestellen abgeholt.
Der Bauhof steht am Einsatztag mit seinen Fahrzeugen im Zeitraum von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr auf telefonische Anforderung für die Abholung des gesammelten Unrats zur Verfügung.
Die Mitarbeiter des Bauhofes sind unter der Telefonnummer
0151 55037192
erreichbar.
Wer also mitmachen möchte, sollte das Handy nicht vergessen.
Wir danken schon jetzt allen fleißigen Helfern!
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Stellenausschreibungen/Ausbildungsstelle:
- Die Stadt Kahla sucht ab dem 01.05.2024 in Vollzeit,
eine/einen Fachangestellte/-n für Bäderbetrieb (m/w/d)
- Zur Unterstützung unseres Teams innerhalb des Freibades Kahla suchen wir befristet für die Sommersaison 2024 eine/einen
Saisonmitarbeiter/in - Kasse (m/w/d) (wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden)
- Zur Unterstützung unseres Teams innerhalb des Freibades Kahla suchen wir für die Sommersaison 2024 eine/einen
Saisonmitarbeiter/in - Kasse (m/w/d) (538 € Basis)
- Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
Fachrichtung Kommunalverwaltung
Alle weiteren Informationen
zu den Stellenausschreibungen/zu der Ausbildungsstelle findet ihr hier.
Die digitale Zukunft ist grün: Kahla bekommt Glasfaser von Unsere Grüne Glasfaser
Weitere Ifos unter:
https://unseregrueneglasfaser.de/gemeinden/kahla/
Vorab zur Info:
Beachten Sie das Angebotsende zum 29. Februar 2024!
Schließen Sie mit einem unserer Internetpartner einen Vertrag in unserer Angebotsphase ab und erhalten Sie Ihren Glasfaseranschluss zu besonders attraktiven Konditionen.
Die Stadt Kahla hat die Weichen für ihre digitale Zukunft neu gestellt.
Die Verantwortlichen der Kommune in der Urlaubsregion Saale-Unstrut entschieden sich gemeinsam für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG).
Der Ausbau durch UGG erfolgt eigenwirtschaftlich, d. h. für die Stadt Kahla entstehen für die Errichtung und den Betrieb des neu verlegten Glasfasernetzes keinerlei Kosten. Es werden auch keine Zuschüsse oder Steuergelder in Anspruch genommen.
Die kleine Stadt mit über 7000 Einwohner:innen liegt am Fuße der Leuchtenburg und an der ehemaligen Handelsstraße zwischen Naumburg und Nürnberg. Kahla ist gut an Jena, Gera und Erfurt angebunden und besticht durch eine charmante historische Altstadt.
Auch hier gehört das Homeoffice zur heutigen Arbeitswelt inzwischen dazu. Teilweise ist die aktuell vorhandene digitale Infrastruktur den heutigen und künftigen Anforderungen der Gigabitgesellschaft allerdings nicht mehr gewachsen.
Damit lange Ladezeiten, geringe Surfgeschwindigkeiten oder sogar Ausfälle des Internets bald der Vergangenheit angehören, haben sich die Stadtvertretenden gemeinsam mit Bürgermeister Jan Schönfeld an UGG gewandt.
UGG implementiert in Kahla eine moderne und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur direkt bis ins Haus oder in die Wohnung (Fiber To The Home, kurz FTTH).
„Wir haben in den vergangenen Jahren noch einmal deutlicher zu spüren bekommen, wie essenziell schnelles, leistungsfähiges Internet ist, um in der heutigen Zeit wirtschaftlich und sozial angebunden zu bleiben.
Mit Unsere Grüne Glasfaser haben wir einen Partner mit langjähriger Expertise gewählt, der uns helfen wird, Kahla auch weiterhin als attraktiven Wohn- und Standort zu erhalten und digital nach vorne zu bringen," sagt Bürgermeister Jan Schönfeld.
Zum geplanten Bauverfahren:
Das Glasfasernetz von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) bis zum Haus – unabhängig davon,
ob es sich um Ein- oder Mehrparteienhäuser handelt. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung in sehr kurzer Zeit, umweltverträglich und ohne große Einschränkungen für Bürger:innen zu realisieren.
Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten.
„Mit Kahla schließen wir eine weitere Stadt in Thüringen an unser leistungsfähiges Glasfasernetz an und versorgen so die Bürgerinnen und Bürger mit einer blitzschnellen,
zuverlässigen Internetverbindung. Und das eigenwirtschaftlich, ohne Vorvermarkungsquote. Insbesondere ländlich gelegene Städte wie Kahla profitieren enorm von unserem Glasfasernetz,
das sie fit macht für die digitale Zukunft,“ kommentiert Andrea Staub, Expansion Managerin.
Infoabend für interessierte Bürger:innen vom 18. Oktober (Videoaufzeichnung verfügbar):
Um direkt miteinander ins Gespräch zu kommen, fand eine Informationsveranstaltung statt.
Diese Videoaufzeichnung können Sie sich hier ansehen:
ugg-events.com/181023 = Link zum Video der Informationsveranstaltung
Über Unsere Grüne Glasfaser:
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica.
Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland – für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft.
Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden,
sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.
Pressekontakt:
Unsere Grüne Glasfaser
Presseagentur – LHLK für UGG
M:
ugg@lhlk.de
T:
089 720187270
AUSSCHREIBUNG
Pachtvertrag
für den KIOSK im FREIBAD KAHLA
für die nächsten 4 Jahre beginnend ab der Saison 2024
Das Freibad in Kahla gehört zu den größten Freibädern des Saale-Holzland-Kreises, ist direkt an der Saale gelegen und lockt jedes Jahr in der Badesaison zahlreiche Besucher an.
Es ist für das gesamte südwestliche Kreisgebiet ein zentraler Anziehungspunkt als Freizeiteinrichtung in den Sommermonaten.
Die Außenanlage ist weiträumig angelegt und bietet jedem Besucher zahlreiche Möglichkeiten einer effektiven Freizeitgestaltung.
Den erholungssuchenden Besuchern bietet es verschiedene Möglichkeiten für einen angenehmen Aufenthalt.
Im Vordergrund steht hierbei das Baden in einem Planschbecken für die Kleinsten, einem Nichtschwimmerbecken mit einer Wasserrutsche sowie einem Schwimmbecken, welches Wettkampfbedingungen erfüllt.
Auch sportliche Aktivitäten können durch ein Beachvolleyballfeld und einer Kegelbahn wahrgenommen werden. Weiterhin sorgt ein kinderfreundlicher Spielplatz für die Beschäftigung der kleinsten Besucher unseres Freibades.
Des Weiteren finden zahlreiche Veranstaltungen und Aktivitäten wie z. B. Spendenschwimmen, Neptunfest sowie Schulschwimmen und Schwimmlager statt.
Die Besucherzahl beträgt pro Badesaison ca. 13.000 Personen.
1. Persönliche Voraussetzungen
Für den Kiosk im Freibad wird ein Pächter gesucht, der sich eigenverantwortlich um das leibliche Wohl der Gäste im Freibad kümmert.
Der zukünftige Pächter sollte ein breites und angemessenes Angebot an Speisen und Getränken zu angemessenen Preisen führen und die Wünsche der Besucher jeden Alters berücksichtigen.
Er sollte weiterhin ein freundliches und engagiertes Auftreten gegenüber unseren Gästen haben und gern im Dienstleistungssektor arbeiten.
Sein Personal sollte er so einsetzen, dass der witterungsabhängig zu erwartende Besucherstrom schnell und kompetent bedient werden kann.
Wünschenswert zum Betreiben des Kioskes sind Erfahrungen und Vorkenntnisse in der Gastronomie oder vergleichbaren Bereichen.
Notwendig sind die Nachweise über die Kenntnis der entsprechenden gesetzlichen und hygienerechtlichen Vorschriften.
Der Pächter hat alle für den Betrieb des Kioskes erforderlichen Genehmigungen und notwendigen Versicherungen nachzuweisen. Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ebenfalls vorzuweisen.
2. Objektbeschreibung
Das Freibadgelände hat eine Gesamtfläche von ca. 18.500 m². Die Nutzfläche der Räumlichkeiten des Verkaufs- und Lagerraumes beträgt insgesamt ca. 38,00 m².
Die Aufteilung entnehmen Sie bitte dem Grundriss (Anlage 1). Direkt vor den Räumlichkeiten befindet sich eine befestigte Freifläche zur Schaffung von Sitzmöglichkeiten und einer Außenbewirtschaftung.
Die Erschließung (Strom, Wasser, Abwasser) ist gesichert. Die genannten Räumlichkeiten und Flächen werden dem Pächter ohne Inventar überlassen.
Er hat notwendige Ausstattungsgegenstände auf eigene Kosten zu stellen und instand zu halten.
Der Pächter ist verpflichtet zum Zwecke der Erhaltung des Pachtobjektes in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand notwendige Renovierungen in den gepachteten Räumen auf eigene Kosten vorzunehmen.
Endet das Pachtverhältnis, so hat der Pächter keinen Anspruch auf Entschädigung für die eingebrachten baulichen Maßnahmen.
Dem Pächter obliegt die Reinigung und die Verkehrssicherungspflicht der Pachtfläche einschließlich Freifläche vor den Räumlichkeiten.
Die gepachteten Flächen und Räumlichkeiten sind in einem gepflegten und ansehnlichen Zustand zu halten.
3. Saisonale Öffnungszeiten
Die regelmäßigen Öffnungszeiten des Kioskes sind an die Öffnungszeiten des Freibades gebunden.
Bei Schlechtwetter und vorbehaltlich der Öffnungszeiten des Freibades sind die Öffnungszeiten mit der Stadt Kahla abzustimmen.
Die Badesaison beginnt wie alljährlich am 01.06. und endet am 30.08. bei Schönwetter bis Mitte September. Je nach Wetterlage ist aber eine Änderung möglich.
Öffnungszeiten von Juni und September
- Täglich von 13:00 - 20:00 Uhr
Öffnungszeiten Juli und August
- Täglich von 10:00 - 20:00 Uhr
Am 20.09. findet traditionell ein Fest zum Kindertag im Freibad statt.
Für die Generalsanierung des Freibades hat die Stadt Förderanträge gestellt.
Sollte es zu Schließungen für eine Saison wegen einer Generalsanierung des Freibades kommen, verlängert sich der Pachtvertrag um diese Zeit.
4. Pacht
Als Beginn des Pachtverhältnisses ist der 01.04.2024 vorgesehen. Die Pachtdauer beträgt fest 4 Jahre mit der Option der Verlängerung um 2 Jahre.
Sie bieten mit Ihrem Angebot einen Jahrespachtpreis an. Dieser beinhaltet die Jahrespacht für den Kiosk sowie für zwei Veranstaltungen
(z. B. Grillabend, Theaterabend mit Dinner, Sommerkino, Abendschwimmen mit Musik...) bis 22:00 Uhr während der Saisonale Öffnungszeiten.
Während diesen Veranstaltungen ist die Wasseraufsicht inklusive. Bei diesen Veranstaltungen sind Sie Veranstalter.
Der Mindestpachtpreis beträgt jährlich pro Saison 450,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Dieser ist jeweilig zu einem Drittel zu Beginn der Monate (Fälligkeit bis 7. Werktag) Juni, Juli und August fällig.
Des Weiteren können Sie weitere Veranstaltungen im Freibad auch bis 24:00 Uhr während sowie auch nach der Saison durchführen.
Dazu ist entweder eigenes Aufsichtspersonal für die Wasseraufsicht zu stellen oder die Wasserfläche ist durch einen Zaun abzusperren.
Der Mindestpachtpreis beträgt pro Veranstaltung 250,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Hierzu bieten Sie einen weiteren Pachtpreis pro Veranstaltung an.
5. Betriebskosten
Der Pächter bezahlt Betriebskosten. Zu den Betriebskosten gehören Strom, Wasser, Abwasser, Versicherung etc. sowie weitere sonstige Betriebskosten. Näheres dazu wird im Pachtvertrag geregelt.
Für die Gewerbemüllentsorgung ist er eigenständig zuständig. Dies umfasst auch die Entleerung der von Ihm aufzustellenden Abfallbehälter am Kiosk und im Sitzbereich vor dem Kiosk sowie an den vorhandenen überdachten Sitzgelegenheiten auf der Wiese vor dem Kiosk.
Für die Ausgabe und den Verkauf von Getränken und Speisen sollen umweltfreundliche Materialien eingesetzt werden. Der Einsatz von verletzungsgefährdeten Stoffen (z. B. Glas) ist grundsätzlich verboten.
Die momentane Betriebskostenvorauszahlung pro Jahr beträgt 1.200,00 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. Diese ist jeweilig zu einem Drittel zu Beginn der Monate (Fälligkeit bis 7. Werktag) Juni, Juli und August fällig.
Die Betriebskosten werden im folgenden Kalenderjahr spitz abgerechnet und neu angepasst.
6. Informationen zur Ausschreibung
Eine Besichtigung des Kiosks ist generell nach voriger Terminabsprache möglich.
Ansprechpartner: Frau Herrmann
E-Mail:
bauverwaltung@kahla.de
Telefon:
036424 77610
Bitte nutzen Sie zur Abgabe Ihrer Bewerbung ausschließlich das Bewerbungsformular (
Ausschreibungsunterlagen_Freibadsaison_2024.docx).
Ihre Unterlagen und das ausgefüllte Bewerbungsformular reichen Sie bitte in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk Ausschreibung Kiosk Freibad Kahla bis spätestens zum 29.02.2024 12:00 Uhr bei der
Stadt Kahla
Markt 10
07768 Kahla
ein.
Anlage 1: Grundriss Kiosk Freibad
Download-Link für das Bewerbungsformular:
Ausschreibungsunterlagen_Freibadsaison_2024.docx
Wir suchen Austräger für die Kahlaer Nachrichten:
Gebiet V:
- Bachstraße Bis Kreuzung B 88
- Gartenstraße
- Alexandrastraße
- Hermann-Koch-Straße
- Bergstraße
- Rudolstädter Straße
- Karl-Liebkrecht-Platz
- Marktpforte
- Schillerstraße
- Grabenweg
- Johann-Walter-Platz
Gebiet III:
- Hohe Straße
- Franz-Lehmann-Straße
- Am langen Bürgel
- Schorndorfer Straße
- Gewerbegebiet Im Camisch
- Richart-Denner-Straße
- Moskauer Straße bis Kreuzung Franz-Lehmann-Straße
- Eichicht bis Kreuzung Franz-Lehmann-Straße
- Heerweg
- Greudaer Weg
- Zwabitzer Weg
- Gartenanlage Am Stein
- Am Aschborn
- Am Birkenhain
Interessenten bitte hier melden:
Telefon:
036424 77120
E-Mail:
beschaffung@kahla.de
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Kahla (gemäß § 3 Abs. 1 BauGB):
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans und die dafür notwendige Plan-Umweltprüfung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.
In seiner Sitzung am 07.12.2023 hat der Stadtrat den Vorentwurf des Flächennutzungsplans einschließlich des Vorentwurfs seiner Begründung sowie des Umweltberichts als gesonderter Teil der Begründung gebilligt
und der Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur Aufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zugestimmt.
Gemäß § 1 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) sind Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.
Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Sicherung als Grundzentrum und der Folgen klimatischer Veränderungen.
Beteiligungsunterlagen:
- Planzeichnung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf M 1: 5.000 (Stand 07.12.2023)
- Begründung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf (Stand 07.12.2023) mit den Anlagen:
- Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Vorentwurf (Stand 07.12.2023)
- Wohnbauflächenanalyse und Prognose bis 2035 für die Stadt Kahla (15.06.2022)
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die
Beteiligungsunterlagen können im Zeitraum vom
25. Januar 2024 bis einschließlich
01. März 2024 auf der Internetseite der Stadt Kahla unter
https://kahla.de/cs/FNP_fruehzeitige_Beteiligung.php eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass:
- Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können und
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Zusätzlich zur Internetveröffentlichung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums die Auslage der Unterlagen zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Kahla, Markt 10, 07768 Kahla während folgender Zeiten:
- Montag: von 9.00 - 12.00 Uhr
- Dienstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
- Donnerstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
und nach Terminvereinbarung.
Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Äußerungen zu den Vorentwürfen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden und es besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.
Bebauungsplan „Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg“,
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses:
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 (Beschlussnummer 64/2023) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage mit Werkstatt - Am Heerweg“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 Lageplan (maßstabslos) durch schwarze Umrandung gekennzeichnet. Folgende Grundstücke der Gemarkung Kahla befinden sich innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches:
Gemarkung Kahla, Flur 6, Flurstücksnummern 1890/1, 1890/5, 1890/6 und 1891/9.
Planziel ist die Entwicklung eines Standorts für eine Photovoltaikanlage mit Werkstatt.
Die Bekanntmachung des Beschlusses erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB.
Abbildung 1: Lage des Plangebietes im Stadtgefüge
Quelle: Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
🔴 Standort Plangebiet
Abbildung 2: Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auf Anregung aus der Bevölkerung hin haben wir als Stadt den Handlungsbedarf erkannt und möchten den
Johann-Walter-Platz Neugestalten. Als wichtiger Ort für die Stadthistorie und der Identifikation mit der Stadt möchten wir den Platz beleben. Dementsprechend stellen wir Ihnen hiermit einen im Rathaus angefertigten Entwurfsvorschlag vor, der einen begrünten Aufenthaltsort an unserer schönen Stadtmauer vorsieht.
Maßgebend für die Gestaltung des Platzes sind die Erwartungen der Bürgerinnen und Bürgern. Wir würden uns deshalb freuen, wenn Sie uns mitteilen, wie Sie den Entwurf bewerten und was Sie sich für den
Johann-Walter-Platz wünschen (z. B. Gestaltungselemente, Nutzungsmöglichkeiten, usw.).
Nutzen Sie hierfür gerne unsere
Umfrage (Link). Alternativ können Sie auch eine
E-Mail an das Baumt senden (
bauamt@kahla.de).
Ihr Bürgermeister
Jan Schönfeld
Link zur Umfrage:
Umfrage (Link)
Ideenkarte für Klimaschutz im Saale-Holzland-Kreis:
Im Saale-Holzland-Kreis soll das bestehende Klimaschutzkonzept weiter entwickelt werden,
um die Nutzung erneuerbarer Energien voranzubringen,
die zukünftige Mobilität zu gestalten sowie Anpassungen an den Klimawandel vorzunehmen.
Aus diesem Grund sammeln wir konkrete Maßnahmevorschläge, kreative Ideen und positive Zukunftsvisionen für unseren Landkreis.
Wie können Sie mitmachen?
- Besuchen Sie unsere interaktive Ideenkarte für Klimaschutz im Saale-Holzland-Kreis unter www.ideenkarte.de/saale-holzland-kreis/.
- Platzieren Sie in der Ideenkarte Ihre Vorschläge für mehr Klimaschutz und eine erfolgreiche Klimaanpassung.
- Schauen Sie sich die bereits eingetragenen Beiträge anderer an und unterstützen Sie diese gerne mit einem „Daumen hoch“.
- Rufen Sie Freunde, Bekannte und auch die Familie auf, mitzumachen und lassen Sie uns gemeinsam unseren Landkreis gestalten.
Vom 01.07. bis 31.10.2023 können Sie in der interaktiven Ideenkarte Ihre Ideen und Vorschläge für mehr Klimaschutz
im Saale-Holzland-Kreis einreichen.
Diese werden im weiteren Erstellungsprozess berücksichtigt und an der einen oder anderen Stelle im Klimaschutzkonzept auftauchen.
Überzeugt?
Noch mehr Informationen zum Klimaschutz finden Sie unter:
www.saaleholzlandkreis.de/natur-und-umwelt/klimaschutz
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.
Besuch der Stadtbibliothek:
Die
Bibliothek ist geöffnet.
Die Bücherei kann ab sofort wieder ohne Termine besucht werden.
Neu: Online-Katalog zum Stöbern:
Mit unserer neuen Online-Suche haben Sie nun die Möglichkeit, bequemer und umfassender in unserem Bestand nach Büchern, Filmen, Spielen usw. zu suchen.
Eine Ausleihe, Verlängerung usw. ist aktuell nur vor Ort in der Bibliothek möglich.
Link:
Online-Katalog öffnen
Telefonnummer Bibliothek:
036424 52971
Wohnprojekt Kahla, Hohe Straße:
Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Hohe Straße:
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Hohe Straße" der Stadt Kahla als Bebauungsplan der Innenentwicklung.
Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hohe Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 807/2, 812/2 und 812/1 der Gemarkung Kahla, Flur 3. Er erstreckt sich ausgehend von der Hohen Straße, südlich bis zur Gartenstraße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung einer siedlungsverträglichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Umfeld des Plangebiets mit Behebung von Gestaltungsdefiziten ungeordneter Flächen. Die Erschließung erfolgt durch die Hohe Straße und die Gartenstraße.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Stadt Kahla, Markt 10, zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, im Zimmer 23, in der Zeit von
Donnerstag, 13.07.2023 bis einschließlich Freitag, 11.08.2023
jeweils von
- Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter https://kahla.de/cs/Aktuelles.php während des Auslegungszeitraumes einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Abb.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hohe Straße" der Stadt Kahla
Vorstellung von Zwischenergebnissen für die energetischen Quartierskonzepte Kahla-West und Löbschütz
Seit August 2022 wurde für die Bereiche Kahla-West und Löbschütz an der Erstellung energetischer Quartierskonzepte gearbeitet. Die Konzepte sollen einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Energieversorgung enthalten und den dazugehörigen Fördermöglichkeiten aufzeigen. Betrachtet werden die Einsparpotenziale bei privaten und öffentlichen Gebäuden, Bedarf und Versorgung mit Energie sowie die Integration von erneuerbaren Energien.
Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Bearbeitung des Konzeptes in einer entscheidenden Phase. Ausgehend einer ausführlichen Ausgangsanalyse in Verbindung mit bildbasierter Datenauswertung der Gebäude erfolgte eine Bedarfsermittlung und eine Bilanzierung der Energie- und Treibhausgasemissionen innerhalb der beiden Gebiete. Dem einhergehend erfolgte bereits eine hohe Beteiligung der betroffenen Bevölkerung.
Die bisherigen Bausteine mit ausgewählten Zwischenergebnissen der bisherigen Konzeptbearbeitung wird von Mitarbeitern der DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft im Rahmen des am 25. Mai. stattfindenden Stadtrates dargestellt. Zusätzlich berichtet die DSK über die restliche Projektzeit und über die Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetztes.
Interessierte Bürger sind dazu eingeladen, der öffentlichen Veranstaltung im Stadtrat am Donnerstag 25. Mai 2023 um 19:00 Uhr im Rathaus beizusitzen und die Präsentation der DSK zu verfolgen.
Außerdem besteht die Möglichkeit der Information über folgenden Link:
www.energiewende-kahla.de
Gültigkeit von Personalausweisen und Reisepässen:
Liebe Einwohner:
Bitte überprüfen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Personalausweise bzw. Reisepässe auf deren Gültigkeit und buchen Sie sich rechtzeitig einen Termin für die Neubeantragung.
Gemäß § 1 des Personalausweisgesetzes ist jeder Deutsche im Sinne Artikel 116 (1) des Grundgesetzes verpflichtet, sobald er 16 Jahre alt ist, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Ausweise schon seit längerer Zeit abgelaufen sind und in diesem Fall ein Verwarn- oder Bußgeld ausgesprochen werden muss.
Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für die Beantragung des Dokumentes werden Ihnen beim Buchen des Termines angezeigt bzw. finden Sie diese auch auf unserer
Internetseite unter Verwaltungsgemeinschaft/Bürgerbüro.
Terminvereinbarung können Sie telefonisch über
die Telefonnummer
036424 59190 zu folgenden Zeiten zu buchen:
- Mo: 09:00-11:00 Uhr
- Di: 13:00-15:00 Uhr
- Do: 15:00-17:00 Uhr
Besuche sind nur mit vorheriger Terminvereinbarung unter
Termin online buchen, per Telefon unter
036424 59153 oder unter
036424 59154 oder mit nachfolgendem QR-Code möglich.
Servicezeiten Bürgerbüro - nur nach vorheriger Terminabsprache 🕘:
- Mo: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
- Di: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr
- Do: 09:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
- Fr: 09:00-12:00 Uhr
- Sa: 09:00-12:00 Uhr (jeden 1. Samstag im Monat)
Die Pass-, Personalausweis- und Meldebehörde der Stadt Kahla wird seit dem 01.06.2021 durch
die
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal
in der
Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla betreut.
Ihr Bürgerbüro
der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“
Ein wichtiger Schritt für Kahla und den Tourismus:
In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Tourismusverband ist eine neue Tourismus-Website entstanden, die Kahla mit seinen Vorzügen und Sehenswürdigkeiten darstellt. Touristen erhalten intuitiv und übersichtlich alle wesentlichen Informationen. Bilder und Texte laden Besucher der Seite zu MEHR ein.
Unter
www.tourismus.kahla.de kann sich jeder einen eigenen Eindruck verschaffen.
Eingebunden wird die Seite u. a. auf der kahla.de Seite unter dem Menüpunkt Tourismus sowie auf weiteren touristischen Kommunikationsmedien.
PS: Die Seite „lebt“ und wird fortlaufend ergänzt bzw. bei Neuerungen angepasst.
Schon gewusst? 💡
Aktuell erhalten Touristen Auskünfte und Infomaterial in der Stadtinformation, welche sich in der Bibliothek 📚
im Alten Amtsgericht in der Roßstraße 38 befindet. Zu folgenden Zeiten können hier Frau Rosenkranz
oder Frau Hofmann persönlich angetroffen werden: 👩🏻
- Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
- Dienstag geschlossen (aber telefonisch erreichbar unter 📞 036424 52971)
- Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
- Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
- Freitag 8.30 bis 11 Uhr
Infomaterial zu Kahla und Umgebung kann Mo-Fr auch außerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum von 7 bis ca. 16 Uhr mitgenommen werden.
Es befindet sich im Vorraum der Bibliothek.
Vor Ort Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Kahla und Gemeinden:
In Kooperation der Stadt Kahla, der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und den Vereinen rufen wir Sie,
werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
die Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ zur gemeinsamen Spendenaktion auf.
Für finanzielle Spenden ist ein Konto der Stadt Kahla unter dem
Verwendungszweck: Hilfe für Ukraine
Konto: DE 29 1203 0000 0001 0105 45
eingerichtet.
Für Fragen zur logistischen Regelung und Abgabe der Spenden sind wir für Sie unter
036424 77141 sowie per E-Mail unter
soziales@Kahla.de erreichbar.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Silvia Voigt
Vorsitzende VG „Südliches Saaletal“
Jan Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla
Standesamt Kahla:
Liebe Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
liebe Gäste unserer schönen Region,
wir freuen uns, Sie im Rathaus der Stadt Kahla als ein gemeinsames Standesamt begrüßen zu dürfen.
Am 3. Januar 2022 haben wir unsere Arbeit in den sehr schönen, neu renovierten Büroräumen aufnehmen können.
Ob Eheschließungen, Geburten, alle Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen,
Kirchenaustritte wie auch die Beurkundung von Sterbefällen und vieles mehr, wir beraten Sie zu allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir sind grundsätzlich zuständig für alle Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie für Jeden,
dessen Personenstandseintrag in unserem Standesamt beurkundet ist bzw. fortgeführt wird.
Und natürlich auch für die Bürger, die ein berechtigtes Interesse an einen dieser Personenstandseinträge haben.
Sie sind im Rathaus Kahla richtig (egal, wo wohnhaft), wenn Sie den Wunsch haben, an einem der folgenden Trauorte zu heiraten:
- Porzellankirche der Leuchtenburg
- Herzogssaal im „Alten Jagdschloss“ Hummelshain
- Kemenate in Orlamünde
- Rathaus Kahla, kleiner und großer Saal
- Bohlenstube Kahla
Alle weitere Informationen finden Sie hier.
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena
hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone),
die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (
www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich.
In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden.
Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Mit dem „
Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter
www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Pößneck
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck
Informationsveranstaltung der Thüringer Netkom zum Glasfaserausbau in Kahla:
Die Thüringer Netkom (TNK) und die Stadt Kahla laden alle Bürgerinnen und Bürger herzlich zu einer Informationsveranstaltung über den Glasfaserausbau in der Region ein.
Während die Unsere Grüne Glasfaser (UGG) für den Ausbau der Infrastruktur verantwortlich ist, erhalten Sie von der TNK attraktive Internetangebote mit Geschwindigkeiten bis zu 1.000 Mbit/s – aus Thüringen für Thüringen.
Datum und Uhrzeit: Mittwoch, den 31.01.2024, um 19 Uhr
Ort: Rathaussaal, Markt 10, 07768 Kahla
An diesem Abend erhalten Sie nochmals die Möglichkeit, all Ihre Fragen rund um den Glasfaserausbau in Kahla zu stellen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Schwerpunkt der Veranstaltung auf den verschiedenen Multimediaangeboten der Thüringer Netkom liegt,
die in der Übergangszeit bis zur Fertigstellung des Glasfasernetzes sowie nach Abschluss der Bauarbeiten verfügbar sind.
Auf bauliche Themen wird ebenfalls eingegangen, jedoch stehen diese nicht im Mittelpunkt der Diskussion.
Weitere Informationen zum Projekt erhalten Sie auf der Website der TNK unter
netkom.de/ugg oder per Telefon unter
0361 652 5742.
Neue Broschüre für Katastrophen/Alarm:
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.
Wir möchten Sie informieren, dass eine neue Bürgerbroschüre zum Thema „
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ eingetroffen ist.
Die Broschüre befindet sich im Foyer des Rathauses. Diese Broschüre können Sie hier während der
Öffnungszeiten abholen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über unsere Internetseite www.kahla.de den
Ratgeber-Notfallvorsorge, [
1] herunterzuladen.
Hinweise:
Für den Inhalt der Bekanntmachungen auf dieser Seite
sind ausschließlich die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.
Fehlende Nachrichten bitte melden an:
admin@kahla.de
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