f
🔍 Suchen

aktuelle Nachrichten:


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

das Ordnungsamt informiert, dass ab dem 14.10.2025 bis voraussichtlich zum 16.10.2025 Bauarbeiten in der Christian-Eckardt-Straße stattfinden. Aufgrund dieser Maßnahmen wird der Bereich vor der Kreuzung Franz-Lehmann-Straße, Höhe Porzellanwerk vollgesperrt. Die Umleitung wird über die B88 geführt und ist bereits ausgeschildert.
Es wurde darauf geachtet, dass der Vollzug der Baumaßnahme in den Herbstferien aufgrund der Verkehrseinschränkung erfolgt.

Ihr Team vom Ordnungsamt


Für Bekanntgabe der Veranstaltungen zum Thema „Kinderschutzkonzepte kompakt“:

Aus dem Jugendamt - Veranstaltungen zu „Kinderschutzkonzepten kompakt“

Kinderschutz ist Prävention und beginnt mit einem abgestimmten Schutzkonzept. Für Kinder und Jugendliche ein sicherer Ort sein, steht im Fokus. Das Bundeskinderschutzgesetz zielt auf verbindliche Standards zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Ebenso werden aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz von 2021 Kinderschutzkonzepte in pädagogischen Einrichtungen, Vereinen und Initiativen gefordert.

Für alle Interessierte, welche mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, bietet das Jugendamt des Saale-Holzland-Kreises drei Veranstaltungen zu Thema „Kinderschutzkonzepte kompakt“ an. In den Veranstaltungen soll die Dringlichkeit des Kinder- und Jugendschutzes, die Vorgehensweise bei der Erstellung von Kinderschutzkonzepten sowie die einzelnen Bestandteile und deren Inhalte vorgestellt werden.

Folgende Termine stehen zur Auswahl:

  • 04.11.2025, 17:30 Uhr, Jugendclub „SCREEN“, Hermann-Koch-Straße 12, 07768 Kahla
  • 19.11.2025, 17:30 Uhr, Jugendclub „SCREEN“, Hermann-Koch-Straße 12, 07768 Kahla

Anmeldungen im Jugendamt bei Herrn Heidrich unter 036691 70-860 oder Frau Theil unter 036691 70-871. Gern auch per Mail unter ja@lrashk.thueringen.de mit Betreff: Herr Heidrich/Frau Theil/Veranstaltungen Kinderschutzkonzepte und Angabe Ihrer Kontaktdaten.


Die UGG informiert zum aktuellen Stand Glasfaserausbau:

Der Glasfasernetzausbauer Unsere Grüne Glasfaser (UGG) hat sich dafür entschieden,
die Zusammenarbeit, mit der in der Stadt Kahla ausbauenden Baufirma, zu beenden. Die in der Stadt Kahla offenen Oberflächen werden zum Abschluss der Arbeiten ordnungsgemäß verschlossen, damit diese von der Stadt abgenommen werden können. Parallel läuft von Seiten der UGG bereits die Suche und Verhandlungen mit möglichen Nachfolge-Baufirmen. Ziel ist es, dass die Baumaßnahmen spätestens nach Ende des Winters, also im Frühjahr 2026 weitergeführt werden können. Zum genauen Datum, wann die Baumaßnahmen wieder aufgenommen werden, wird die UGG rechtzeitig wieder informieren.

UGG (Unsere Gruene Glasfaser) Logo


Die Margarethenstraße in Kahla ist aufgrund einer Gashavarie voll gesperrt:

Umleitungen für den Verkehr sind eingerichtet:
Die Umleitung erfolgt über die Roßstraße – August-Bebel-Straße – Rudolf-Breitscheid-Straße.
In der Rudolf-Breitscheid-Straße ist Begegnungsverkehr zu beachten.
Aufgrund der Havarie und des damit verbundenen erhöhten Verkehrsaufkommens wird der Wochenmarkt morgen auf die Rathausseite verlegt.
Anwohner und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis gebeten und aufgefordert, die ausgewiesenen Umleitungen zu nutzen.


Amtliche Bekanntmachung:

  • In der Ortslage Kahla / Am Alten Gericht kommt es vom 22.09.2025 bis 28.11.2025 zu einer Gesamtsperrung des Verkehrs. Anlieger frei bis: Baustelle
  • In der Ortslage: Seitenroda, Leuchtenburg (unterhalb), L 1062,
    kommt es vom 21.12.2024 bis 31.10.2025 zu Beeinträchtigungen/Ampelschaltung.
    Grund der Sperrung: Errichtung Schrägaufzug

Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit bei der veränderten Verkehrsführung gebeten.


Führung über und um den Walpersberg: erlebbare Geschichte, Natur und bleibende Erinnerung

Auf Grund der großen Resonanz zum MDR-Bericht über die REIMAHG und nachfolgend vieler Anfragen, lädt der Förderverein Mahn- und Gedenkstätte Walpersberg, Sitz Kahla, am 15. November zu einer Führung durch die Geschichte des REIMAHG-Werkes ein, die Naturgenuss, Geschichtsvermittlung und Gedenken miteinander verbindet.

Die Führung wird von erfahrenen Mitgliedern des Fördervereins geleitet, die mit Fachwissen zu den Stätten der Erinnerung führen. Dabei werden historische Hintergründe erläutert, Einzelschicksale beleuchtet und die Geschichte des Werkes unter Einbeziehung noch sichtbarer Bausubstanz erklärt.

Der Tag beginnt im Stadtmuseum Kahla. Hier vermitteln fachkundige Mitarbeiter allgemein verständlich die Geschichte des Werks. Vermittelt wird Wissen und fachliches Verständnis zu den historischen Zusammenhängen unter Einbindung der Ausstellung, die anhand von einmaligen Objekten, Dokumenten, Fotos, vor allem einzigartiger Artefakte die Geschichte nachvollziehbar dokumentiert.

Programmablauf:

  • Treffpunkt: 9:00 Uhr am Stadtmuseum Kahla
  • Kurze Einführung in die Geschichte des Walpersberg
  • Geführte Wanderung über und um den Walpersberg sowie angrenzender historischer wie naturkundliche Besonderheiten
  • Ende der Führung ca. 15 .00 Uhr.


Förderverein “Mahn- und Gedenkstätte Walpersberg” e. V., Sitz Kahla
www.walpersberg.de
info@walpersberg.de
www.facebook.com/MemorialWalpersberg


Turnerkirmes 2025

Ihr lieben Sportlerinnen und Sportler, liebe Gymnastinnen, liebe Freunde der Turnerkirmes, liebe Tanzwütige!

Es ist wieder so weit! Zur 69. Turnerkirmes öffnet am 25.10.25 ab 18.00 Uhr der Rosengarten seine Pforten. „Two an the half man“ werden uns wieder so richtig einheizen, nachdem ab 19.00 Uhr unser obligatorischer Einzug den Abend eröffnet hat. Freut euch auf fesche Dirndl, holt die Lederhosen vom Speicher!

Es erwartet euch wie immer ein buntes Programm, wie ihr es von uns gewohnt seid. Die Vorbereitungen dazu sind in vollem Gange.

Kartenvorbestellungen nehmen die Übungsleiterinnen Bettina Komischke, Gudrun Klüger, Marion Engert, Carola Fischer, Gudrun Schramm, Inge Hagemann und Silke Weickert bis zum 10.10.2025 entgegen.

Wir freuen uns auf euch.
Mit sportlichen Grüßen Anett Schneider

Bei Fragen und Anregungen könnt ihr euch auch gern per Mail an mich wenden: anettschneider232@gmail.com.


Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung zur Zwischenabwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans, zur Billigung des Entwurfs des Flächennutzungsplans sowie zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB sind Flächennutzungspläne als vorbereitende Bauleitpläne von den Gemeinden für das gesamte Gemeindegebiet in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Ziel und Zweck der Planung ist die Sicherung einer langfristigen und nachhaltigen Gemeindeentwicklung vor allem vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, der Sicherung als Grundzentrum und der Folgen klimatischer Veränderungen.

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 05.09.2019 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans und die dafür notwendige Plan-Umweltprüfung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen. Die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans erfolgte im Zeitraum Januar bis März 2024. Die im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen und Hinweise zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans wurden geprüft und in den Entwurf des Flächennutzungsplans eingearbeitet.

In seiner Sitzung am 28.08.2025 hat der Stadtrat mit Beschluss-Nr. 47/2025

  • die Billigung des Entwurfs des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom 07.08.2025 und
  • die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplans beschlossen.

Beteiligungsunterlagen:

  • Planzeichnung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Entwurf M 1: 5.000 (Stand 07.08.2025)
  • Begründung Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Entwurf (Stand 07.08.2025) mit den Anlagen:
    • Umweltbericht zum Flächennutzungsplan Stadt Kahla - Entwurf (Stand 07.08.2025)
    • Wohnbauflächenanalyse und Prognose bis 2035 für die Stadt Kahla (17.01.2025)
  • Zwischenabwägung zum Flächennutzungsplan Stadt Kahla (Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf - Teil A und B, Stand 07.08.2025)

Die Beteiligungsunterlagen sowie der Inhalt dieser Bekanntmachung können im Zeitraum vom

18. September bis einschließlich 31. Oktober 2025

auf der Internetseite der Stadt Kahla unter https://kahla.de/cs/FNP_Beteiligung.php eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass:

  • Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
  • Stellungnahmen elektronisch an bauamt@kahla.de (Betreff: FNP-Entwurf) übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg (schriftlich an unten stehende Adresse oder persönlich und mündlich zur Niederschrift) abgegeben werden können und
  • dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können
  • ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Abs. 2 S. 4 zweiter Halbsatz BauGB eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Zusätzlich zur Internetveröffentlichung erfolgt innerhalb dieses Zeitraums die Auslage der Unterlagen zu jedermanns Einsicht im Bauamt der Stadt Kahla – Zimmer 22, Markt 10, 07768 Kahla während folgender Zeiten:

  • Montag: von 9.00 - 12.00 Uhr
  • Dienstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr
  • Donnerstag: von 9.00 - 12.00 Uhr und von 14.00 - 18.00 Uhr
  • und nach Terminvereinbarung.

Folgende wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:

  • im Umweltbericht (Bestandteil der Begründung) – hier Aussagen zum derzeitigen Umweltzustand der Schutzgüter (Bestandsbewertung), zur Prognose der Planungsauswirkungen, zur Ermittlung des Eingriffsumfanges sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie
  • in Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB:

Schutzgut Art der umweltbezogenen Informationen / Aussagen zu:
Mensch / Bevölkerung /Gesundheit Freizeit und Erholungsfunktion, Immissionen
Pflanzen / Tiere / Biologische Vielfalt Biotoptypen, Biotopverbund, Tierarten, Naturräume, Schutzgebiete, Artenvielfalt, Artenschutz, Inanspruchnahme von Lebensraum
Fläche Siedlungsvorprägung, Flächeneffektivität, Versiegelung und Flächeninanspruchnahme
Boden Bodenarten, Bodenfunktionsbewertung, Geotope, Bodenerosion, Archivfunktion, Altlasten, Inanspruchnahme/Verlust von Boden
Wasser Grundwasser, Wasserschutzgebiete Oberflächenwasser, Gewässerzustand, Gewässerstrukturgüte, Überschwemmungsgebiete, Hochwasserschutz, Hochwasserrisikogebiet, Oberflächenabfluss und Versickerung, ökologische Durchgängigkeit der Saale, wassergefährdende Stoffe
Klima / Luft Klimadaten, Kaltluftsituation, Kaltluftentstehung, Kaltluftleitbahn, Klimatope, Bioklima, Klimawandel, Luftqualität
Landschaftsbild / Ortsbild Siedlungsbild, Eigenart, Naturraum, Landschaftscharakter, Landschaftsüberprägungen
Kultur- und sonstige Sachgüter Kulturlandschaft, Bodendenkmale, Denkmalensemble, archäologisches Relevanzgebiet, Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen
Wechselwirkungen Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern, komplexe Wirkzusammenhänge
Sonstiges Emissionen, Abfälle / Abwasser, erneuerbare Energien und Energieeinsparung, Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich, Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Potenzial für Unfälle und Katastrophen, kumulative Auswirkungen, Alternativenprüfung, Monitoring


Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis:

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Information zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 / Art. 14 der Datenschutzgrund-erordnung der EU (DSGVO)“, das mit ausliegt.


1150 Jahre Kahla – Unsere Stadt. Unser Fest.

Die ersten Merchandising-Artikel sind da!
Seit September sind die ersten offiziellen Artikel zur 1150-Jahrfeier erhältlich.
Darunter auch das exklusive Jubiläums-T-Shirt „Wir sind Kahla“ mit kleinem oder großem Aufdruck.

Wir-sind-Kahla Herren T-Shirt

Alle Artikel können ganz einfach online bestellt werden unter:
www.1150-jahre-kahla.de

Seien Sie dabei und zeigen Sie Ihre Verbundenheit mit unserer Stadt!

Hinweise:
Die Artikel werden per Post zugestellt oder können im Werksverkauf Kahla Porzellan oder bei Fotostudio Preuß abgeholt werden (Auswahl erfolgt im Bestellprozess).
Die Kollektion wird nach und nach erweitert, z. B. um Damen- und Kinderartikel, Beutel und Sportbeutel.


Information der Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass die Verwaltungsgemeinschaft am 10.09.2025 aus organisatorischen Gründen erst ab 9:00 Uhr telefonisch erreichbar ist.

Zudem ändern sich die Öffnungstermine des Bürgerbüros wie folgt:
  • Der ursprünglich für den 04.10.2025 vorgesehene Termin entfällt. Stattdessen ist das Bürgerbüro am 11.10.2025 geöffnet.
  • Der Termin am 01.11.2025 entfällt ebenfalls. Ersatzweise ist das Bürgerbüro am 08.11.2025 geöffnet.

Die Verschiebungen erfolgen aufgrund der jeweils vorausgehenden Feiertage.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen
S. Losert
Verwaltungsgemeinschaft Südliches Saaletal


Einladungsschreiben


Blühflächen in Kahla – Lebensraum für Artenvielfalt:

Die im Frühjahr gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen angelegten Blüh- und Wildflächen in Kahla zeigen erfreuliche Ergebnisse:
Trotz der sommerlichen Trockenperiode haben sich die neuen Lebensräume gut entwickelt. Sie bieten Insekten, Vögeln und kleinen Säugetieren Nahrung, Schutz und damit bessere Lebensbedingungen.

Artenreiche_Blueflaeche_im_Stadtwald

Viele Menschen empfinden Wildkräuter allerdings als „Unordnung“ und möchten solche Flächen regelmäßig kurzhalten. Doch Untersuchungen zeigen mittlerweile deutlich, dass häufiges Mähen mit Maschinen großen Schaden anrichtet:
Pflanzen werden geschwächt, viele Insekten und Kleintiere sterben, und auch die Artenvielfalt geht zurück. Schonender ist eine naturnahe Pflege – zum Beispiel das Schneiden mit der Sense oder ein Mähen nach der Blütezeit, wenn Pflanzen ihre Samen verteilt haben.

Unterschiedliche_Insektengruppen_an_einer_Bluete_des_Gemeinen_Baerenklau

So wie in Löbschütz oder im Kahlaer Stadtwald entstehen dadurch wertvolle Rückzugsräume für Wildbienen, Hummeln und pflanzenfressende Tiere. Wichtig ist dabei, die Flächen nicht einfach sich selbst zu überlassen, sondern sie regelmäßig und angepasst zu pflegen: Wiesen müssen gemäht und Weiden beweidet werden, um artenreich zu bleiben. Das weitverbreitete Mulchen dagegen trägt weder zur Artenvielfalt bei noch ist es umweltfreundlich – es verteilt zusätzlichen Müll und Mikroplastik in der Landschaft.

Besonders erfreulich ist derzeit ein seltener Pflanzenfund im Stadtgebiet: der Große Wiesenknopf (Sanguisorba officinalis). Diese Blume ist nicht nur schön anzusehen, sondern auch unverzichtbar für einen seltenen Schmetterling, den Dunklen Wiesenknopfameisenbläuling. Dieser legt seine Eier an den Blüten ab; die geschlüpften Raupen werden anschließend von Ameisen in deren Nester getragen, wo sie weiterleben können. Damit sich dieser seltene Schmetterling entwickeln kann, darf der Große Wiesenknopf bis mindestens Mitte September nicht entfernt werden. Die Stadt bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger: Wer den Großen Wiesenknopf in seinem Garten oder auf seinen Wiesen findet, kann sich melden. Gemeinsam lassen sich Fördermaßnahmen entwickeln, um diesen besonderen Lebenszyklus zu unterstützen und die Artenvielfalt im Saaletal zu sichern.

Grosser_Wiesenknopf
Wiesenknopf_-_Ameisenblaeuling_in_der_Saaleaue

Karsten Schmidt
Klimaanpassungsmanager


Geänderte Öffnungszeiten Freibad Kahla:

  • Das Freibad Kahla hat am 23.08.2025 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet.
  • Das Freibad Kahla hat vom 26.08.2025 bis zum 29.08.2025 in den Zeiten von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr geöffnet.


Benefizspiel


Fundtier gefunden - was ist zu tun?

Sie haben ein Tier gefunden, das scheinbar herrenlos umherirrt?
Dann handelt es sich vermutlich um ein Fundtier - also ein Haustier, welches entlaufen und dessen Besitzer unbekannt ist. Hier erfahren Sie, wie Sie richtig vorgehen:

1. Nicht einfach mitnehmen!

Auch wenn Sie es gut meinen: Fundtiere dürfen nicht einfach behalten oder weitervermittelt werden. Sie gelten rechtlich als „Fundsache“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Fund zu melden.

2. Melden Sie den Fund sofort

Wenden Sie sich umgehend an eine der folgenden Stellen:

  • vorrangig das Ordnungsamt tagsüber von Montag bis Freitag
    Telefon 036424 77-321

  • wenn das Ordnungsamt nicht erreichbar ist, die Polizei
    Telefon: 036424 844-0

Diese Stellen kümmern sich darum, das Tier fachgerecht unterzubringen und versuchen den Besitzer zu ermitteln.

3. Tier sichern - wenn möglich

Wenn es die Situation erlaubt und das Tier zahm ist, können Sie es vorsichtig sichern (z. B. mit einer Leine oder Transportbox). Achten Sie auf Ihre Sicherheit - ein verletztes oder verängstigtes Tier kann unberechenbar reagieren.

4. Dokumentieren Sie den Fund

Ein Foto, der genaue Fundort, Datum und Uhrzeit helfen den Behörden bei der Suche nach dem Besitzer. Geben Sie alle Infos möglichst vollständig an.

5. Chip oder Tätowierung prüfen lassen

Tierärzte und Ordnungsämter können Tiere auf einen Mikrochip oder eine Tätowierung prüfen.
So lässt sich der Halter oft schnell ermitteln.

Wichtig!

Wer ein Fundtier nicht meldet und es behält, macht sich strafbar (Unterschlagung). Nur wenn der Besitzer nicht innerhalb von 6 Monaten gefunden wird, darf das Tier unter bestimmten Umständen übernommen werden - aber nur in Absprache mit den Behörden.

Danke für Ihre Hilfe!

Ihr Handeln kann einem entlaufenen Tier den Weg zurück nach Hause ermöglichen.
Fundtiere brauchen Menschen, die richtig reagieren - so wie Sie!


Kahla wird digital: Die neue Orts.App vernetzt Gemeinde und Bürger:

Im Juli vor 35 Jahren erschien die erste Ausgabe der „Kahlaer Nachrichten“.
Aktuelle Informationen aus der Stadtverwaltung, den Vereinen, Schulen und Kindergärten sowie Veranstaltungshinweise fanden und finden stets interessierte Leser.

Zusätzlich zu der gedruckten Ausgabe der „Kahlaer Nachrichten“ schafft die Stadt Kahla nun mit der Kahla-App eine zeitgemäße Plattform, die Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger enger miteinander verbindet.
Die Digitalisierung der Bürgerkommunikation bringt zahlreiche Vorteile für alle Beteiligten:

Schnell, direkt und effizient - mit der neuen Kahla-App wird die Kommunikation zwischen Stadt und Bürgern einfacher als je zuvor. Egal ob Neuigkeiten aus der Stadt Kahla, wichtige Termine oder Vereinsnachrichten - alle Infos sind jetzt an einem Ort gebündelt und jederzeit digital abrufbar.

Kahla.Orts.App

Download: Google PlayStore - Apple Appstore

Eine Orts.App, die sich für die Stadt lohnt:

Schnelle, zentrale Informationsverbreitung - Wichtige Mitteilungen landen direkt per Push-Benachrichtigung auf den Smartphones der Bürgerinnen und Bürger.
Effiziente Kommunikation - Keine zeitintensiven Aushänge oder gedruckte Rundschreiben mehr, sondern aktuelle Infos in Echtzeit.
Entlastung durch digitale Services - Formulare und Dokumente wie Abfallkalender oder Anträge sind jederzeit abrufbar, direkt und ohne Umweg.
Stärkung der Bürgerbeteiligung - Die Kahla-App ermöglicht es den Bürgern, aktiv am Stadtleben teilzunehmen.

Mehr für Bürgerinnen und Bürger:

Alle wichtigen Infos an einem Ort - Von Straßensperrungen über Stadtratsbeschlüsse bis hin zu Vereinsnachrichten - alles übersichtlich und leicht zugänglich.
Direkte Beteiligung - Mit Kommentaren, Umfragen und einer digitalen Pinnwand können Bürger ihre Stadt mitgestalten.
Ortsgruppen & Vereine vernetzen sich - Kitas, Schulen, Sportvereine und andere Gemeinschaften können angebunden werden und damit ihre eigenen Inhalte teilen.
Immer auf dem neuesten Stand - Dank Push-Nachrichten geht keine wichtige Info mehr verloren.

Jetzt herunterladen & Teil der digitalen Kahla werden.

Die Kahla-App steht kostenlos im App Store und Google Play Store zum Download hier bereit:

📱 Google PlayStore

📱 Apple Appstore


1150 Jahre Kahla - Werde Elf Fuffziger!

1150 Jahre Kahla - Werde Elf Fuffziger!

2026 ist es soweit - wir feiern 1150 Jahre Kahla.
Sie lieben Ihre Stadt und wollen unser Jubiläum unterstützen, damit es zu einem unvergesslichen Jahr wird?
Wir bieten Ihnen zwei Möglichkeiten:

  • (1) Werde Jubiläumsfreund und spende 1150 Cent (11,50 €).
  • (2) Werde Jubiläumspartner und spende 10 x 1150 Cent (115 €).

    Empfänger:Stadt Kahla
    Bank:Deutsche Kreditbank AG
    IBAN:DE29 1203 0000 0001 0105 45
    BIC:BYLADEM1001
    Verwendungs-
    zweck:

    1150 Jahre Kahla, Vorname + Name (falls Sie genannt werden möchten).

Als Dank veröffentlichen wir Sie in den Kahlaer Nachrichten und Sie erhalten den exklusiven Aufkleber „Ich bin Elf Fuffziger“. Als Jubiläumspartner werden Sie zusätzlich im Buch der Impressionen genannt - einer Jubiläumschronik, die das Jahr 2026 dokumentiert.


Neue öffentliche Toilettenanlage am Gries ab sofort nutzbar:

Die Stadt Kahla informiert darüber, dass die neue Toilettenanlage im Bereich der Saale-Aue am Gries nun offiziell in Betrieb genommen wurde. Nach Abschluss letzter Anpassungsarbeiten steht die barrierearme Einrichtung allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen der Stadt zur Verfügung. Für eine Nutzungsgebühr von 50 Cent kann die öffentliche Toilette von März bis Oktober täglich genutzt werden. Damit möchten wir die Aufenthaltsqualität in diesem beliebten Naherholungsbereich weiter verbessern und zur Sauberkeit sowie zum Komfort für alle Besucher beitragen. Das Bauamt bittet um einen pfleglichen und respektvollen Umgang mit der neuen Anlage, um deren dauerhafte Funktion und Sauberkeit sicherzustellen. Wir danken allen Beteiligten für die Umsetzung und wünschen allen Nutzerinnen und Nutzern einen angenehmen Aufenthalt am Gries.

Der Bürgermeister


Betrachtungen zur Behandlung von Grünflächen und ihrer wichtigen Funktionen im Stadtgebiet:

Grünflächen sind mehr als nur ästhetische Elemente im Landschaftsbild - sie übernehmen essenzielle ökologische und klimatische Funktionen. Besonders in den zunehmend heißen Sommermonaten rückt ihre Bedeutung verstärkt ins Bewusstsein.

1. Ökologische Funktion von Grünflächen

Rasen, Wiesen und Weiden sind aktive Elemente im ökologischen Kreislauf.
Durch Photosynthese produzieren Pflanzen Sauerstoff und binden Kohlendioxid - ein biologischer Prozess, den viele aus dem Biologieunterricht kennen. Intakte, gesunde Grünflächen leisten somit einen wertvollen Beitrag zur Luftreinigung und Kühlung des urbanen Raums.

2. Folgen unangepasster Mahdpraktiken

In vielen Bereichen zeigen sich gelbe, verbrannte Rasenflächen - ein Symptom falscher Pflege:

  • Zeitpunkt der Mahd: Häufig wird vor oder während Hitzeperioden gemäht - ein handwerklicher Fehler, da die verbleibenden Pflanzenteile ohne ausreichende Wasserreserven und Schatten schneller verbrennen.
  • Wenig optimale Mähtechnik: Moderne Rotationsmäher reißen Pflanzenteile ab, anstatt sie zu schneiden. Dies belastet die Pflanzen stark und schädigt gleichzeitig die Fauna - insbesondere Insekten wie Zikaden, Bienen und Wespen, die dem Verwirbelungsdruck im Mähwerk kaum entkommen können.
  • Auswirkungen auf die Flächenfunktion: Solche Rasenflächen sind während Trockenperioden weder zur Sauerstoffproduktion noch zur Temperaturregulierung fähig.

3. Bodenstruktur und Wasserrückhalt

Ein gesunder Boden unterhalb der Grasnarbe beherbergt zahlreiche Bodenlebewesen, insbesondere Regenwürmer, die durch ihre Tätigkeit humusreichen, porösen Boden erzeugen. Dieser:

  • speichert Wasser effizient,
  • verbessert die Bodenfruchtbarkeit,
  • unterstützt die Versickerungsfähigkeit bei Starkregenereignissen.

Trockene, verdichtete Böden verlieren diese Eigenschaften - sie werden lebensfeindlich und funktional nutzlos für das Stadtklima.

4. Vielfalt statt Monokultur

Viele Rasenflächen bestehen aus Einheitsmischungen, die kaum ökologische Vielfalt bieten. Nach dem Zweiten Weltkrieg galt der kurzgeschorene, kleefreie Rasen als gärtnerisches Ideal. Dabei haben gerade Kleearten und andere Leguminosen große Vorteile:

  • Sie binden Stickstoff aus der Luft, was die Bodenfruchtbarkeit fördert.
  • Ihre großflächigen Blätter beschatten den Boden und schützen ihn so vor Verdunstung und Erosion.

Eine vielfältige Pflanzenzusammensetzung steigert somit die ökologische Wertigkeit von Grünflächen deutlich.

Vielfalt

5. Fazit

Alle Bürgerinnen und Bürger, die Grünflächen pflegen und erhalten möchten, sollten sich an ökologischen und klimatischen Notwendigkeiten orientieren - nicht an rein ästhetischen Kriterien. Eine nachhaltige Grünpflege der Zukunft bedeutet:

  • ein angepasstes, insektenschonendes Mahdverfahren,
  • die Berücksichtigung von Trockenphasen,
  • die Förderung artenreicher Pflanzengesellschaften.

Mit diesen Grundlagen verbessern wir gemeinsam den Erhalt gesunder Böden als Wasserspeicher und Lebensraum. So bleiben Grünflächen funktionsfähig - als Temperaturregulatoren, Lebensräume und Orte der Erholung für uns Menschen.

Am 19.06.2025 wurden im Stadtgebiet Temperaturmessungen durchgeführt.

Der Unterschied zwischen dem kühlen, beschatteten Kleerasen und dem verbrannten Boden
im besonnten Bereich betrug um 13:15 Uhr  37,6 °C !
Während der Kleerasen 17,1 °C aufwies, wurde 20 Meter entfernt
eine Temperatur von 54,7 °C gemessen.

Es bleibt also festzustellen:

Wenn wir mit kleinen Änderungen spürbare Verbesserungen erreichen können, sollten wir mit diesen Schritten beginnen. Für gemeinsame Ideen und Rückfragen können Sie sich gern an die Stadtverwaltung Kahla wenden.

Im Auftrag
Karsten Schmidt
Klimaanpassungsmanager
Bauamt Stadtverwaltung Kahla


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Kommunale Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Stadt Kahla und den Gemeinden der VG Südliches Saaletal, erstellt aktuell für ihr Gebiet die kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung bildet eine Entscheidungshilfe, die aufzeigt, wie in einzelnen Gebieten zukünftig die Wärme erzeugt werden kann. Hierzu erfolgt die Einteilung in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 Wärmeplanungsgesetz, WPG). Unterschieden wird dabei zwischen:

  1. dezentraler Versorgung - hier ist jeder Besitzer bei der Wärmeversorgung seiner Immobilie auf sich selbst gestellt und kann alle mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes konformen Heizungstechnologien wählen. Der Aufbau von Wärmenetzen wird hier nicht empfohlen.
  2. zentraler Versorgung - hier handelt es sich um Gebiete, die sich grundsätzlich für den Aufbau von Nahwärmenetzen eignen. Den Kommunen werden weitere Planungsschritte zur genauen Prüfung der Umsetzung empfohlen. Im Falle der Eignung ist das Ziel, einen erheblichen Teil der Verbraucher an das Wärmenetz anzuschließen.
  3. Wasserstoffnetzgebiet - es handelt sich um Gebiete, in denen ein Wasserstoffnetz besteht oder nach Aussagen des Netzbetreibers (TEN) künftig die Versorgung mit Wasserstoff vorgesehen ist
  4. Prüfgebiet - sind Bereiche, wo eine klare Entscheidung hinsichtlich der Einteilung nicht getroffen werden kann und die daher in der Fortschreibung des Wärmeplans (nach fünf Jahren) erneut überprüft werden sollen.

Auf Basis der Ausgangsanalyse erfolgt die Einstufung in vier Stufen (§ 19 WPG): die Wärmeversorgungsart ist für ein Gebiet sehr wahrscheinlich geeignet, wahrscheinlich geeignet, wahrscheinlich ungeeignet oder sehr wahrscheinlich ungeeignet. Für die Einstufung wurden unterschiedliche Indikatoren wie z. B. die wirtschaftliche Eignung, die Siedlungsstruktur, die bereits bestehende Wärmeversorgung usw. herangezogen und mit den Bürgermeistern diskutiert.

Aufgrund der fehlenden Positionierung der Netztreiber können aktuell noch keine Aussagen zur Eignung für die Wasserstoffversorgung getroffen werden.

QR-Code: Wärmeplanung QR-Code: Wärmeplanung
Die Öffentlichkeit hat entsprechend des Gesetzes die Möglichkeit die Ergebnisse einzusehen und in einem Zeitraum von 1 Monat Stellungnahmen zur Einteilung der Gebiete zu beziehen. Die Ergebnisse der Einteilung für Ihre Gemeinde können Sie im Zeitraum 01.03.2025 bis zum 06.04.2025 über Link (https://experience.arcgis.com/experience/...) und QR-Code sichten. Stellungnahmen können Sie bis 06.04.2025 über die Internetseite, per E-Mail an stadt@kahla.de oder schriftlich an Stadt Kahla, Markt 10, 07768 Kahla abgeben.

Ihre Stellungnahmen werden in der weiteren Planung berücksichtigt.

Zu beachten sind folgende Punkte:

  • Es besteht kein Anspruch auf Einteilung zu einem bestimmten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet (§ 18 Abs. 2 WPG).
  • Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen (§ 18 Abs. 2 WPG).
  • Im Wesentlich gilt somit, dass jeder Bürger ungeachtet dessen, in welchem Gebiet seine Immobilie liegt, die Möglichkeit hat, sich für eine individuelle (dezentrale) Versorgungslösung zu entscheiden. In Gebieten, die als „geeignet für eine zentrale Wärmeversorgung“ eingestuft wurden, sollen weitere Schritte unternommen werden, um die Umsetzung von Wärmenetzen detaillierter zu prüfen und bei Interesse voranzutreiben. Sollte dies nicht gelingen, ergeben sich daraus weder negative Konsequenzen für die Kommune noch für die Akteure, die sich darum bemühen.
  • Die Ergebnisse der Wärmeplanung führen für Sie zu keinen zusätzlichen Pflichten oder Anforderungen. Sollten Sie aktuell eine fossilbetriebene Heizungsanalage besitzen (z. B. Erdgas, Heizöl, Flüssiggas), können Sie diese, mit Ausnahme eines irreparablen Havariefalls, nach aktuellen Gesetzesstand ohne Einschränkungen bis 31.12.2044 nutzen.

Der Planungsprozess soll bis zum 31.08.2025 abgeschlossen werden. Im weiteren Verlauf der Planung sind noch Informationsveranstaltungen vorgesehen, in denen die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert wird und die Möglichkeit erhält, sich über das Wärmeplanungsgesetz oder aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.


Bohranzeige Thüringen online:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie an dieser Stelle über die auch in unserer Pressemitteilung (tlubn.thueringen.de/medieninformationen....) vom 05.12.2024 vorgestellte Einführung der digitalen Bohranzeige Thüringen informieren.

Anfang 2024 wurde die elektronische „Bohranzeige Thüringen“ in Betrieb genommen.
Anzeigen von Bohrungen, z. B.  zur Errichtung vertikaler Erdwärmesonden, Grundwasserwärmepumpen, Brunnen oder für Baugrunduntersuchungen, die aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, können nunmehr in einem einzigen Verfahren vorgenommen werden. Dabei werden die fachlich notwendigen Daten in einem Online-Formular abgefragt, das sich dem jeweiligen Vorhaben dynamisch anpasst.

Der Anzeigende erhält die Bestätigung des Anzeigeeingangs beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nach drei Werktagen.
Außerdem wird die jeweilige untere Wasserbehörde über das geplante Vorhaben informiert. Diese prüft, ob es sich um eine Anzeige gem. § 49 Abs. 1 oder 2 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 41 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz handelt. Diese ist immer dann erforderlich, wenn sich das Vorhaben unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken kann. Die untere Wasserbehörde teilt dem Anzeigenden mit, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis (z. B.  bei der Entnahme von Grundwasser) für das Vorhaben notwendig ist.

Der Anzeigende kann den beteiligten Behörden über das System auch Mitteilungen senden, z. B.  auf Verzögerungen hinweisen oder Unterlagen nachliefern, und im weiteren Verfahren das erforderliche Einreichen der Ergebnisse der Bohrungen abwickeln.

Das Online-Portal „Bohranzeige Thüringen“ ist im Internet unter www.bohranzeige.thueringen.de zu finden. Ab dem 2. Quartal 2025 wird es in einem neuen, länderübergreifend einheitlich gestalteten Layout als Erdaufschluss digital fortgeführt.

Nähere Informationen zu den Themen „Geologiedatengesetz“ und „Anzeige von Bohrungen“ sind auf der Webseite des TLUBN (tlubn.thueringen.de/geologie-bergbau/....) und in der Informationsbroschüre Anzeige- und Zulassungsverfahren für geologische Untersuchungen (z. B.  Bohrungen), Grundwassererschließungen und sonstige Erdaufschlüsse nach Geologiedatengesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz zu finden.

Bitte informieren Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger auf Ihrer Webseite über diesen Service.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Kammerer
Referent

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz


Förderung von privaten Baumaßnahmen
im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Kahla:


Die Stadt Kahla unterstützt bereits seit 2003 private Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Gebietes der Altstadtsatzung mit Hilfe des Kommunalen Förderprogrammes.
Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung gewährt.
Durch das Förderprogramm soll der finanzielle Aufwand der Eigentümer für die ortsbildgerechte Gestaltung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung durch einen entsprechenden Zuschuss gemindert werden. Die Altstadtsatzung dient dem Erhalt des historischen Charakters und des wertvollen Stadtgrundrisses der Altstadt Kahlas.

Die Förderung stellt sich wie folgt dar:

Wer wird gefördert?
Die Zuwendungen werden natürlichen oder juristischen Personen gewährt,
die Eigentümer von Grundstücken bzw. Wohn-/Teileigentum oder erbbauberechtigt innerhalb des Geltungsbereiches der Altstadtsatzung Zone A und B der Stadt Kahla sind.

Was wird gefördert?
Die Stadt Kahla fördert anteilig Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Nebengebäuden mit ortsbildprägendem Charakter.
Maßnahmen an Neubauten werden nicht unterstützt. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen des gestalterischen Mehraufwandes,
welcher sich aus den Festsetzungen der Altstadtsatzung für die Zone A ergibt. Eine Bezuschussung von Maßnahmen, welche lediglich den Anforderungen für die Zone B erfüllen, ist ausgeschlossen.

Die Förderung betrifft insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Fassadenarbeiten (z.B. Putz-, Maler-, Stuckateurarbeiten)
  • Fenster, Fensterläden, Schaufenster, Türen und Tore
  • Dacheindeckungen mit gestalterischem Mehraufwand
  • Zäune und Einfriedungen, Eingangstreppentreppen, Stützmauern

Höhe der Förderung:
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall von der Stadt Kahla festgelegt.
Sie kann bis zu 30 % der anerkannten zuwendungs-fähigen Kosten betragen, jedoch höchstens 8.000,00 € je Grundstück/wirtschaftlicher Einheit.

Voraussetzung:
Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn vor Beginn der Maßnahme ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt und eine Fördervereinbarung zwischen der Stadt Kahla und dem Bauherrn abgeschlossen wurde. Mit dem Antrag auf Förderung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • ggf. Planungsunterlagen
  • Eigentumsnachweis
  • Fotos zur Dokumentation des Bestandes
  • mindestens 3 vergleichbare Kostenangebote zu den beabsichtigten Baumaßnahmen
  • alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche Erlaubnis, insofern notwendig Baugenehmigung)

Bei der baulichen Realisierung ist die Einhaltung der gestalterischen Auflagen, formuliert in der Altstadtsatzung der Stadt Kahla für die Zone A, Voraussetzung für eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm. Die vollständigen Förderbestimmungen sind der „Richtlinie über das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kahla im Rahmen der Städtebauförderung zur Durchführung privater Baumaßnahmen“ zu entnehmen (siehe Internetseite der Stadt Kahla: kahla.de/cs/SuO_Kommunales_Foerderprogramm....).

Die Altstadtstadtsatzung der Stadt Kahla ist auf der gleichen Internetseite veröffentlicht:

https://kahla.de/cs/SuO_Altstadtsatzung.php

Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss der Fördervereinbarung begonnen werden.

Antragsverfahren:
Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Förderung privater Bauvorhaben ist
unter Verwendung des Antragsformulars bei der Stadt Kahla einzureichen.
Ein ausfüllbares Formular steht auf der Internetseite der Stadt Kahla zur Verfügung.

Folgende Verfahrensschritte sind zu beachten:

  1. Beratungsgespräch und Vor-Ort-Begehung mit Stadt Kahla (Bauamt) und Sanierungsträger
  2. Beantragung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen durch den Bauherrn
  3. Antragstellung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms
  4. In begründeten Einzelfällen: Beantragung vorzeitiger Maßnahme beginn
  5. Entscheidung zur Förderung durch die Stadt
  6. Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer zur Regelung Durchführung und Abrechnung der zur fördernden Baumaßnahme
  7. Nach Fertigstellung - Vorlage der Schlussabrechnung und Prüfung der vertragsgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen
  8. Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt Kahla

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich während der Öffnungszeiten an das Bauamt Kahla wenden.
Kontakt per Telefon: 036424 77601
oder per E-Mail: bauamt@kahla.de


Grundsteuerreform 2025:

Mitteilung aus der Finanzabteilung an alle Grundstückseigentümer

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 folgende Hebesätze festgesetzt.

Grundsteuer A 330 v. H.
Grundsteuer B 430 v. H.

Die öffentliche Bekanntmachung der Hebesatzsatzung finden sie in der Ausgabe der
Kahlaer Nachrichten vom 28.11.2024 Nr. 23/2024.

Ablauf und Verfahren Grundsteuerpflicht/Grundsteuermessbetrag:

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfällt die bisherige Basis für Vorauszahlungen für 2025.

Seitens des Finanzamtes werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund- und Boden.
Die Besteuerung geht von Nutzer auf den Eigentümer über, die Steuerpflicht für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows u. ä. auf fremden Grund und Boden entfällt.

Das Finanzamt Jena ist als Bewertungsstelle für die Grundsteuerpflicht zuständig und die Stadt Kahla an die darin enthaltenen Angaben gebunden.
Sollten Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid bestehen, sind diese ausschließlich an das

Finanzamt Jena
Leutragraben 8
07743 Jena


Telefon Finanzamt Jena: 0361 573626-900


als zuständige Behörde zu richten.

Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung hat.
Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Zur Ermittlung des Grundsteuerjahresbeitrags wird der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag herangezogen. Mit den festgelegten Hebesätzen des Stadtrates ergibt sich der Grundsteuerbetrag.
Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Grundsteuer

Anfang Dezember werden voraussichtlich die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer durch die Stadt Kahla versendet.

Hinweise Zahlungsverkehr:

Die von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriften behalten weiterhin ihre Gültigkeit, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2025 steuerpflichtig bleiben. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Ihren Grundsteuerbescheid.
Daueraufträge, die von Ihnen selbst an Ihre Bank erteilt wurden,
müssen an die neuen Grundsteuerwerte angepasst werden.
Hierauf hat die Stadt Kahla keinen Einfluss.

Ansprechpartner:

Die Mitarbeiter der Stadt Kahla, Abteilung Kasse oder Steuern, erreichen Sie bei Fragen unter folgenden Kontaktdaten:


Aufgrund der Vielzahl der Bescheide bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen etwas länger dauern kann.


Besuch der Stadtbibliothek:

Die Bibliothek ist geöffnet.
Die Bücherei kann ab sofort wieder ohne Termine besucht werden.

Neu: Online-Katalog zum Stöbern:
Mit unserer neuen Online-Suche haben Sie nun die Möglichkeit, bequemer und umfassender in unserem Bestand nach Büchern, Filmen, Spielen usw. zu suchen.
Eine Ausleihe, Verlängerung usw. ist aktuell nur vor Ort in der Bibliothek möglich.
Link: Online-Katalog öffnen                                                                        

Telefonnummer Bibliothek: 036424 52971


Facebook Kanal „Kahla - Tor zum Saaletal“:

Ihr wollt wissen, was monatlich in Kahla los ist,
sehen, welche Bilder beim Fotowettbewerb „Nett hier“ eingereicht wurden
oder wer beispielsweise den Kunstwettbewerb „Sichtweisen sichtbar machen“ in Kahla gewonnen hat?

Dann folgt gern der Seite @Kahla - Tor zum Saaletal und verpasst zukünftig keine News mehr vom Citymanagement.


Einladung zur frühzeitigen Mitwirkung am Lärmaktionsplan der Stadt Kahla:

Die Stadt Kahla wird den Lärmaktionsplan von 2009 nach 2018 das zweite Mal fortschreiben. Teil dieses Prozesses ist die Information der Stadtgesellschaft und die Möglichkeit für Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt sich daran zu Beteiligen.

Warum ein Lärmaktionsplan?

Lärm ist ein bedeutendes Umweltproblem, welches große Teile der Bevölkerung Deutschlands und der EU beeinflusst. Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle. Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung und Fortschreibungen von Lärmaktionsplänen erfolgen. Eine weitere Ursache für ist der Eisenbahnverkehr. Für Kartierung und Aktionsplanung zum Lärm des Eisenbahnverkehrs ist jedoch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.

Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kahla ergibt sich aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i. V. m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.


Ergebnisse der Lärmkartierung

Zu einer der Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr der Straßenverkehr. Für den Lärm des Straßenverkehrs hat das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) zuständigkeitshalber 2022 entsprechend die „Lärmkarte Straßenverkehr“ zur Verfügung gestellt. Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand von Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr.

Auch auf dem Gebiet Kahlas wurde eine entsprechende Kartierung im Bereich der B 88 durchgeführt. Diese grenzt in einem Bereich von ca. 3,5 km an bebautes Gebiet. An dieser Strecke verläuft die B 88 auf einer Länge von ca. 1,5 km durch gewerblich genutzte Flächen und auf einer Länge von ca. 2 km durch Wohngebiete.

Lärmaktionsplan

Die Veröffentlichung der Lärmkartierung für Kahla finden Sie nochmal hier: Kahla Thüringen - Lärmaktionsplan

Was sind Ziele und Zwecke der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes?

Ziel ist die Sammlung und Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm, um Gesundheits- und Umweltschutz zu fördern. Ein Teil davon ist insbesondere der Lärmschutz der Bevölkerung. Die Lärmaktionsplanung ist dabei das Strategische Mittel einzelne Maßnahmen zu bündeln, sinnvoll weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Die Erstaufstellung eines Lärmaktionsplanes war 2009. Eine Fortschreibung folgte 2018 und er soll erneut aktualisiert werden.

Mögliche Lärmminderungs-/Maßnahmen

Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Ermittlung der Belastung durch Lärmkarten;
  2. Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet werden;
  3. Sicherstellung der Information an die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen.

Im Rahmen der vergangenen Lärmaktionsplanungen, sind neben kurzfristigen auch verschiedenen mittel- und langfristigen Maßnahmen enthalten, die es zu überprüfen gilt.

Konkrete im Lärmaktionsplan diskutierten und bereits absehbare Maßnahmen werden unteranderem sein die Frage nach Auswirkungen des B 88 Ausbaus und der Sanierung der Bachstraße, sowie die Förderung Lärmarmer Verkehrsmittel. Weitere Maßnahmen sind unter anderem von Ihnen Abhängig.

Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten

Eine Planung, die dem Ziel des Gesundheitsschutz Rechnung tragen will, braucht auch die Information von den Bürgerinnen und Bürgern.

Daher möchten wir Sie bei unseren Tätigkeiten zur Lärmaktionsplanung mit einbeziehen. Von jetzt bis zum 17.04.2024 können Sie uns ihre Hinweise hinsichtlich der Thematik Lärm mitteilen.

Senden Sie Ihre “Hinweise/Stellungnahme“ an:

bauverwaltung@kahla.de
oder postalisch an Bauamt, Markt 10, 07768 Kahla


Vorstellung von Zwischenergebnissen für die energetischen Quartierskonzepte Kahla-West und Löbschütz

Seit August 2022 wurde für die Bereiche Kahla-West und Löbschütz an der Erstellung energetischer Quartierskonzepte gearbeitet. Die Konzepte sollen einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Energieversorgung enthalten und den dazugehörigen Fördermöglichkeiten aufzeigen. Betrachtet werden die Einsparpotenziale bei privaten und öffentlichen Gebäuden, Bedarf und Versorgung mit Energie sowie die Integration von erneuerbaren Energien.

Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Bearbeitung des Konzeptes in einer entscheidenden Phase. Ausgehend einer ausführlichen Ausgangsanalyse in Verbindung mit bildbasierter Datenauswertung der Gebäude erfolgte eine Bedarfsermittlung und eine Bilanzierung der Energie- und Treibhausgasemissionen innerhalb der beiden Gebiete. Dem einhergehend erfolgte bereits eine hohe Beteiligung der betroffenen Bevölkerung.

Die bisherigen Bausteine mit ausgewählten Zwischenergebnissen der bisherigen Konzeptbearbeitung wird von Mitarbeitern der DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft im Rahmen des am 25. Mai. stattfindenden Stadtrates dargestellt. Zusätzlich berichtet die DSK über die restliche Projektzeit und über die Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetztes.

Weitere Informationen über folgenden Link:
www.energiewende-kahla.de


Ein wichtiger Schritt für Kahla und den Tourismus:

neue Tourismus-Website für Kahla

In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Tourismusverband ist eine neue Tourismus-Website entstanden, die Kahla mit seinen Vorzügen und Sehenswürdigkeiten darstellt. Touristen erhalten intuitiv und übersichtlich alle wesentlichen Informationen. Bilder und Texte laden Besucher der Seite zu MEHR ein.

Unter www.tourismus.kahla.de kann sich jeder einen eigenen Eindruck verschaffen.

Eingebunden wird die Seite u. a. auf der kahla.de Seite unter dem Menüpunkt Tourismus sowie auf weiteren touristischen Kommunikationsmedien.

PS: Die Seite „lebt“ und wird fortlaufend ergänzt bzw. bei Neuerungen angepasst.


Aktuelle Touristen Auskünfte
Schon gewusst? 💡

Aktuell erhalten Touristen Auskünfte und Infomaterial in der Stadtinformation, welche sich in der Bibliothek 📚 im Alten Amtsgericht in der Roßstraße 38 befindet. Zu folgenden Zeiten können hier Frau Rosenkranz oder Frau Hofmann persönlich angetroffen werden: ‍👩🏻

  • Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Dienstag geschlossen (aber telefonisch erreichbar unter 📞 036424 52971)
  • Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
  • Freitag 8.30 bis 11 Uhr

Infomaterial zu Kahla und Umgebung kann Mo-Fr auch außerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum von 7 bis ca. 16 Uhr mitgenommen werden. Es befindet sich im Vorraum der Bibliothek.


Vor Ort Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Kahla und Gemeinden:

In Kooperation der Stadt Kahla, der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und den Vereinen rufen wir Sie, werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“, die Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ zur gemeinsamen Spendenaktion auf.

Für finanzielle Spenden ist ein Konto der Stadt Kahla unter dem

Verwendungszweck: Hilfe für Ukraine
Konto: DE 29 1203 0000 0001 0105 45

eingerichtet.

Für Fragen zur logistischen Regelung und Abgabe der Spenden sind wir für Sie unter 036424 77141 sowie per E-Mail unter soziales@Kahla.de erreichbar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Silvia Voigt
Vorsitzende VG „Südliches Saaletal“

Jan Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla


Standesamt Kahla:

Standesamt Kahla Liebe Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
liebe Gäste unserer schönen Region,

wir freuen uns, Sie im Rathaus der Stadt Kahla als ein gemeinsames Standesamt begrüßen zu dürfen.
Am 3. Januar 2022 haben wir unsere Arbeit in den sehr schönen, neu renovierten Büroräumen aufnehmen können.
Ob Eheschließungen, Geburten, alle Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Kirchenaustritte wie auch die Beurkundung von Sterbefällen und vieles mehr, wir beraten Sie zu allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir sind grundsätzlich zuständig für alle Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie für Jeden, dessen Personenstandseintrag in unserem Standesamt beurkundet ist bzw. fortgeführt wird. Und natürlich auch für die Bürger, die ein berechtigtes Interesse an einen dieser Personenstandseinträge haben.

Sie sind im Rathaus Kahla richtig (egal, wo wohnhaft), wenn Sie den Wunsch haben, an einem der folgenden Trauorte zu heiraten:

  • Porzellankirche der Leuchtenburg
  • Herzogssaal im „Alten Jagdschloss“ Hummelshain
  • Kemenate in Orlamünde
  • Rathaus Kahla, kleiner und großer Saal
  • Bohlenstube Kahla

Alle weitere Informationen finden Sie hier.


Veröffentlichung der Bodenrichtwerte:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Anschrift:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Pößneck
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck


Neue Broschüre für Katastrophen/Alarm:

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.


Wir möchten Sie informieren, dass eine neue Bürgerbroschüre zum Thema „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ eingetroffen ist.
Die Broschüre befindet sich im Foyer des Rathauses. Diese Broschüre können Sie hier während der Öffnungszeiten abholen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über unsere Internetseite www.kahla.de den Ratgeber-Notfallvorsorge, [1] herunterzuladen.

BILD BESCHREIBUNG



Hinweise:

Für den Inhalt der Bekanntmachungen auf dieser Seite
sind ausschließlich die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.

Fehlende Nachrichten bitte melden an: admin@kahla.de # 00244823
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de