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Berufs- und Ausbildungsmesse in Kahla

Am 24.01.2025 von 09:30 - 13:00 Uhr, findet in der Turnhalle
Staatliche Regelschule 'Johann-Wilhelm Heimbürge',
'Am Langen Bürgel 19' in Kahla die Berufs- und Ausbildungsmesse statt.

Link zum Ausstellerplan.

Plakat: Berufs- und Ausbildungsmesse in Kahla



Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Bundestagswahl am 23.02.2025:

Bitte dem Link nur folgen,
wenn Sie nicht in Ihrem Wahllokal,
sondern durch Briefwahl wählen wollen.



Bekanntmachung der Stadt Kahla
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Wahl zum Deutschen Bundestag am 23.02.2025


1.)
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Stadt Kahla wird in der Zeit vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der allgemeinen Öffnungszeiten im Wahlbüro der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“, Bahnhofstraße 23, 07768 Kahla,

  • Montag und Dienstag, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 15:00 Uhr
  • Donnerstag, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Freitag, 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.)
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 07.02.2025 bis 12:00 Uhr (16. Tag vor der Wahl), bei der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“, Bürgerbüro, Bahnhofstraße 23, Kahla Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.)
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 02.02.2025 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.)
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis

194
Saalfeld-Rudolstadt - Saale-Holzland-Kreis - Saale-Orla-Kreis


durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.)
Einen Wahlschein erhält auf Antrag

5.1.)
ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

5.2.)
ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,

  • wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 02.02.2025) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 07.02.2025) versäumt hat,
  • wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
  • wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr (2. Tag vor der Wahl), im Wahlbüro der Stadt Kahla/Wahlbüro der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.)
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte

  • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
  • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von Deutsche Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Kahla ,den 15.01.2025
Ort Datum
Die Gemeindebehörde

gez.
Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla


Abriss- und Neubauarbeiten am Netto-Markt/
Kündigung der Parkplatz-Nutzungsvereinbarung:


Die Stadtverwaltung Kahla informiert hiermit die Bürgerinnen und Bürger über anstehende Bauarbeiten im Bereich des Netto-Marktes in der Christian-Eckardt-Straße 2. Im Zuge des geplanten Abrisses und Neubaus des Marktes wurde die bestehende Nutzungsvereinbarung für den Parkplatz fristgerecht zum 28. Februar 2025 gekündigt.
Ab dem 01.März 2025 steht die Fläche als Park&Ride-Anlage daher nicht mehr zur Verfügung.

Der Eigentümer der Fläche, die Ratisbona Projektentwicklung KG mit Sitz in Regensburg, hat die Kündigung veranlasst, um die notwendigen Bauarbeiten termingerecht durchführen zu können.

Da die Bauarbeiten kurzfristig beginnen sollen wird in diesem Zusammenhang um Verständnis gebeten.
Die Stadt Kahla steht in engem Austausch mit den Verantwortlichen und wird die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortschritt der Bauarbeiten auf dem Laufenden halten. Wir danken dem Eigentümer des Parkplatzes für die zwischenzeitliche Überlassung der Stellflächen.

Park&Ride-Anlage
Für weitere Informationen und Rückfragen steht die Stadtverwaltung unter den bekannten Kontaktdaten jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Jan Schönfeld
Bürgermeister der Stadt Kahla


Das Ordnungsamt informiert:

Zum Ende des Jahres 2024 musste leider eine Firma 10 Altkleidercontainer im Stadtgebiet entfernen. Der Grund hierfür ist, dass die Containerstellplätze immer zugemüllt werden und der Anbieter dadurch die Sauberkeit nichtmehr gewährleisten kann.

Wir konnten jedoch einen Anbieter finden, welcher 9 von den 10 Containern wieder aufstellen wird. Da es jedoch sehr kurzfristig war, kann der neue Anbieter nicht alle 9 Container gleichzeitig aufstellen lassen. Zudem werden die alten Container der Organisation Malteser auf die neusten Sicherheitsstandards gebracht und ausgetauscht. Aufgrund dessen stehe Ihnen im Stadtgebiet Altkleidercontainer an folgenden Standplätzen momentan zur Verfügung:
  • Brückenstraße, 1 Altkleidercontainer
  • Oberbachweg, 1 Altkleidercontainer
  • Bibraer Landstraße, 1 Altkleidercontainer
  • Gabelsberger Straße, 1 Altkleidercontainer
  • Töpfergasse, 1 Altkleidercontainer

Damit wir Ihnen weiterhin den Service der Altkleiderentsorgung gewährleisten können,
bitten wir Sie die Containerstellplätze in einem sauberen Zustand zu halten.
Sollten die Altkleidercontainer mal voll sein, können Sie uns dies gerne melden.
Sehen Sie jedoch davon ab, Ihre Altkleider vor einem vollen Container stehen zu lassen.
Die Container werden in regelmäßigen Abständen geleert.


Das Ordnungsamt informiert:

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bei uns gingen mehrere Meldungen ein, dass Köder mit Gift und Nägeln in Kahla und Löbschütz ausgelegt werden.
Unter anderem wurde das Neubaugebiet Höhe Richard-Denner-Straße und Am Kreuz sowie am Saaleufer entlang der Ernst-Thälmann-Straße bis hin zum Badweg genannt.

Sollten Sie derartige Köder finden, dann appellieren wir Sie, diese bedachtsam aufzusammeln und bei der Polizei abzugeben. Dies ist für weitere Ermittlungen relevant, um die Gefahr für Mensch und Tier zu beseitigen.

Foto eines möglichen Köders:


Achtung:
Termin für die Abgabe der Anträge des „Heinz-Gries-Fonds“ auf den 28. Februar 2025 vorverlegt:


Anträge auf Bezuschussung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit sind vor Projektbeginn beim Sozial- und Kulturausschuss der Stadt Kahla bis zum 28. Februar 2025 zu stellen.
Anträge können von Vereinen, Organisationen und anderen juristischen Personen gestellt werden, die für Kinder, Jugendliche und Senioren Aktivitäten organisieren und deren Sitz in Kahla ist.
Die Anträge müssen eine detaillierte Aufstellung der Gesamtausgaben der Maßnahme beinhalten. Mit dem Antrag ist ein Finanzierungsplan für eine Anteilsförderung (max. 70 %) einzureichen. Das Formular für die Antragstellung ist in der Stadtverwaltung, bei Frau Schweiger, Zimmer 3 oder unter dem Link: https://kahla.de/cs/Formulare.php erhältlich.

Schweiger
Sozialverwaltung


Theaterstück der 12. Klasse der FGS Milda: Flyer: Theaterstück der 12. Klasse der FGS Milda
Flyer: Theaterstück der 12. Klasse der FGS Milda

Hinweis:
Die kostenlosen Tickets (siehe Bild oben) sind verpflichtend, da sie zur Besucherzählung dienen.


Förderung von privaten Baumaßnahmen
im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Kahla:


Die Stadt Kahla unterstützt bereits seit 2003 private Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Gebietes der Altstadtsatzung mit Hilfe des Kommunalen Förderprogrammes.
Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung gewährt.
Durch das Förderprogramm soll der finanzielle Aufwand der Eigentümer für die ortsbildgerechte Gestaltung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung durch einen entsprechenden Zuschuss gemindert werden. Die Altstadtsatzung dient dem Erhalt des historischen Charakters und des wertvollen Stadtgrundrisses der Altstadt Kahlas.

Die Förderung stellt sich wie folgt dar:

Wer wird gefördert?
Die Zuwendungen werden natürlichen oder juristischen Personen gewährt,
die Eigentümer von Grundstücken bzw. Wohn-/Teileigentum oder erbbauberechtigt innerhalb des Geltungsbereiches der Altstadtsatzung Zone A und B der Stadt Kahla sind.

Was wird gefördert?
Die Stadt Kahla fördert anteilig Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Nebengebäuden mit ortsbildprägendem Charakter.
Maßnahmen an Neubauten werden nicht unterstützt. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen des gestalterischen Mehraufwandes,
welcher sich aus den Festsetzungen der Altstadtsatzung für die Zone A ergibt. Eine Bezuschussung von Maßnahmen, welche lediglich den Anforderungen für die Zone B erfüllen, ist ausgeschlossen.

Die Förderung betrifft insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Fassadenarbeiten (z.B. Putz-, Maler-, Stuckateurarbeiten)
  • Fenster, Fensterläden, Schaufenster, Türen und Tore
  • Dacheindeckungen mit gestalterischem Mehraufwand
  • Zäune und Einfriedungen, Eingangstreppentreppen, Stützmauern

Höhe der Förderung:
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall von der Stadt Kahla festgelegt.
Sie kann bis zu 30 % der anerkannten zuwendungs-fähigen Kosten betragen, jedoch höchstens 8.000,00 € je Grundstück/wirtschaftlicher Einheit.

Voraussetzung:
Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn vor Beginn der Maßnahme ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt und eine Fördervereinbarung zwischen der Stadt Kahla und dem Bauherrn abgeschlossen wurde. Mit dem Antrag auf Förderung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:

  • kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • ggf. Planungsunterlagen
  • Eigentumsnachweis
  • Fotos zur Dokumentation des Bestandes
  • mindestens 3 vergleichbare Kostenangebote zu den beabsichtigten Baumaßnahmen
  • alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche Erlaubnis, insofern notwendig Baugenehmigung)

Bei der baulichen Realisierung ist die Einhaltung der gestalterischen Auflagen, formuliert in der Altstadtsatzung der Stadt Kahla für die Zone A, Voraussetzung für eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm. Die vollständigen Förderbestimmungen sind der „Richtlinie über das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kahla im Rahmen der Städtebauförderung zur Durchführung privater Baumaßnahmen“ zu entnehmen (siehe Internetseite der Stadt Kahla: kahla.de/cs/SuO_Kommunales_Foerderprogramm....).

Die Altstadtstadtsatzung der Stadt Kahla ist auf der gleichen Internetseite veröffentlicht:

https://kahla.de/cs/SuO_Altstadtsatzung.php

Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss der Fördervereinbarung begonnen werden.

Antragsverfahren:
Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Förderung privater Bauvorhaben ist
unter Verwendung des Antragsformulars bei der Stadt Kahla einzureichen.
Ein ausfüllbares Formular steht auf der Internetseite der Stadt Kahla zur Verfügung.

Folgende Verfahrensschritte sind zu beachten:

  1. Beratungsgespräch und Vor-Ort-Begehung mit Stadt Kahla (Bauamt) und Sanierungsträger
  2. Beantragung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen durch den Bauherrn
  3. Antragstellung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms
  4. In begründeten Einzelfällen: Beantragung vorzeitiger Maßnahme beginn
  5. Entscheidung zur Förderung durch die Stadt
  6. Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer zur Regelung Durchführung und Abrechnung der zur fördernden Baumaßnahme
  7. Nach Fertigstellung - Vorlage der Schlussabrechnung und Prüfung der vertragsgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen
  8. Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt Kahla

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich während der Öffnungszeiten an das Bauamt Kahla wenden.
Kontakt per Telefon: 036424 77601
oder per E-Mail: bauamt@kahla.de


Amtliche Bekanntmachung:

  • In der Ortslage: B 88 zwischen Großeutersdorf und Kahla,
    kommt es am 28.12.2024 von 07:00 - 13:00 Uhr zu Sicherung Straße.
    Grund der Sperrung: Durchführung einer Drückjagd

  • In der Ortslage: Seitenroda, Leuchtenburg (unterhalb), L 1062,
    kommt es vom 21.12.2024 bis 31.10.2025 zu Beeinträchtigungen/Ampelschaltung.
    Grund der Sperrung: Errichtung Schrägaufzug

Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit bei der veränderten Verkehrsführung gebeten.


Wertstoffhöfe in Kahla und Eisenberg stellen auf bargeldlose Zahlung um:

Die Wertstoffhöfe in Kahla und Eisenberg werden auf bargeldlose Zahlung umgestellt.
Das teilt die Firma Veolia mit, die die beiden Wertstoffhöfe betreibt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird bei der Anlieferung von kostenpflichtigen Wertstoffen, die nicht im Rahmen der Erfassung von biogenen Abfällen, Sperrmüll und Elektro-/Elektronikgeräten entgegengenommen werden, kein Bargeld mehr angenommen. Stattdessen können Bürgerinnen und Bürger ihre Gebühren bequem und sicher mit Giro- oder Kreditkarte begleichen. Die Umstellung auf bargeldlose Zahlung bietet aus der Sicht von Veolia Vorteile für alle Beteiligten. Durch die digitale Abwicklung wird der Zahlungsvorgang beschleunigt und vereinfacht. Dies führt zu kürzeren Wartezeiten und zügigerem Ablauf bei der Anlieferung. Die bargeldlose Zahlung erhöht die Sicherheit sowohl für die Mitarbeitende als auch für die Kunden, da kein Bargeld mehr vor Ort gehandhabt werden muss. Zudem wird der Verwaltungsaufwand reduziert. Die Wertstoffhöfe in Kahla und Eisenberg bitten ihre Kunden, sich rechtzeitig auf die Umstellung einzustellen und bei Anlieferungen ab dem 1. Januar 2025 eine Giro- oder Kreditkarte mitzubringen.
Die Annahme von biogenen Abfällen, Sperrmüll und Elektro-/Elektronikgeräten im Rahmen der beauftragten kommunalen Erfassung bleibt hiervon unberührt.


Grundsteuerreform 2025:

Mitteilung aus der Finanzabteilung an alle Grundstückseigentümer

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 folgende Hebesätze festgesetzt.

Grundsteuer A 330 v. H.
Grundsteuer B 430 v. H.

Die öffentliche Bekanntmachung der Hebesatzsatzung finden sie in der Ausgabe der
Kahlaer Nachrichten vom 28.11.2024 Nr. 23/2024.

Ablauf und Verfahren Grundsteuerpflicht/Grundsteuermessbetrag:

Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfällt die bisherige Basis für Vorauszahlungen für 2025.

Seitens des Finanzamtes werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund- und Boden.
Die Besteuerung geht von Nutzer auf den Eigentümer über, die Steuerpflicht für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows u. ä. auf fremden Grund und Boden entfällt.

Das Finanzamt Jena ist als Bewertungsstelle für die Grundsteuerpflicht zuständig und die Stadt Kahla an die darin enthaltenen Angaben gebunden.
Sollten Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid bestehen, sind diese ausschließlich an das

Finanzamt Jena
Leutragraben 8
07743 Jena


Telefon Finanzamt Jena: 0361 573626-900


als zuständige Behörde zu richten.

Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung hat.
Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht.

Zur Ermittlung des Grundsteuerjahresbeitrags wird der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag herangezogen. Mit den festgelegten Hebesätzen des Stadtrates ergibt sich der Grundsteuerbetrag.
Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Grundsteuer

Anfang Dezember werden voraussichtlich die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer durch die Stadt Kahla versendet.

Hinweise Zahlungsverkehr:

Die von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriften behalten weiterhin ihre Gültigkeit, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2025 steuerpflichtig bleiben. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Ihren Grundsteuerbescheid.
Daueraufträge, die von Ihnen selbst an Ihre Bank erteilt wurden,
müssen an die neuen Grundsteuerwerte angepasst werden.
Hierauf hat die Stadt Kahla keinen Einfluss.

Ansprechpartner:

Die Mitarbeiter der Stadt Kahla, Abteilung Kasse oder Steuern, erreichen Sie bei Fragen unter folgenden Kontaktdaten:


Aufgrund der Vielzahl der Bescheide bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen etwas länger dauern kann.


Information zum Ausbau der Glasfasernetze in Kahla:

Aufgrund der laufenden Marketingmaßnahmen der Telekom kam es zu vermehrten Rückfragen in der Stadtverwaltung Kahla zum Glasfaserausbau.

Wir weisen darauf hin, dass im Stadtgebiet der Stadt Kahla der Glasfaserausbau gleichzeitig von zwei Unternehmen,
der "UGG" Unsere Grüne Glasfaser und der Deutschen Telekom, ausgeführt wird.

Um Doppelbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie vor Abschluss zu prüfen, ob Sie bereits einen Glasfaseranschluss beauftragt haben.

Bauamt der Stadt Kahla


Der Glasfaser-Ausbau in Kahla Region beginnt!
Direktvermarkter informieren zu Glasfaseranschlüssen:


  • Transparente Beratung direkt an der Haustür
  • Haustürgeschäfte laufen nach klaren Regeln und Qualitätsvorgaben
  • Autorisierte Berater können sich jederzeit ausweisen

T-Glasfaser Logo In den nächsten Wochen wird ein Team von Vertriebsberatern der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom in Kahla unterwegs sein. Sie bieten eine Vor‐Ort Beratung zum bevorstehenden Glasfaserausbau an. So persönlich, im direkten Kontakt bequem zuhause, gibt es die Informationen zu neuer Technik sonst nirgendwo.

Vertriebsberater können sich jederzeit ausweisen:

Die Direktvermarkter arbeiten nach klaren Richtlinien und Qualitätsvorgaben. Sie tragen Kleidung mit Telekom‐Logo und einen Ausweis mit Lichtbild in Sichthöhe. Auf dem Ausweis befindet sich zusätzlich ein QR‐Code. Über diesen Code ist auf der Telekom‐Internetseite der Mitarbeitende mit Foto zu sehen. So lässt sich prüfen, ob es tatsächlich autorisiertes Personal ist. Außerdem führen die Berater zur Legitimation ein Original‐Schreiben der Telekom bei sich. Darüber hinaus haben sie immer eine Rückrufnummer dabei, über die man im Zweifel per Telefon den Mitarbeitenden identifizieren lassen kann. Diese Nummer lautet bundesweit 0800 8266347.

Qualitätskontrolle nach Beratungsgesprächen:

Kommt es im Beratungsgespräch zu einem Vertragsabschluss, erhält der Kunde zuerst eine E‐Mail mit allen Informationen zum Auftrag und zusätzlich einen Anruf zur Qualitätssicherung. In diesem Telefonat wird dem Kunden nochmals erläutert, welches Produkt beauftragt wurde und welche Kosten hierfür entstehen. Erst wenn der Kunde in diesem Gespräch alle Punkte bestätigt, wird der Auftrag an die Telekom übermittelt. Selbstverständlich gilt im Anschluss das 14‐tägige Widerrufsrecht auch für Haustürgeschäfte.

T-Direktvermarkter (Muster Bild)
Hinweis: Dies ist ein Musterbild. Die Berater vor Ort können anders aussehen sich aber ausweisen.


Die digitale Zukunft ist grün:
Kahla bekommt Glasfaser von 'Unsere Grüne Glasfaser' (UGG):


Wo kann ich einen Glasfaseranschluss bei der UGG beauftragen?:
Sie können aktuell bei den Partnern: O² oder Thüringer Netkom einen Glasfaseranschluss beauftragen.

Den Glasfaseranschluss können Sie bei über diesen Link beauftragen:
o2online.de/internet-festnetz/glasfaser/

Den Glasfaseranschluss können Sie bei der Thüringer Netkom über diesen Link:
netkom.de/ugg
oder per Telefon unter 0361 652 5742 beauftragen.

Ergänzende Infos zum Glasfaserausbau:
https://unseregrueneglasfaser.de/gemeinden/kahla/

UGG (Unsere Gruene Glasfaser) Logo Die Stadt Kahla hat die Weichen für ihre digitale Zukunft neu gestellt.
Die Verantwortlichen der Kommune in der Urlaubsregion Saale-Unstrut entschieden sich gemeinsam für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG). Der Ausbau durch UGG erfolgt eigenwirtschaftlich, d. h. für die Stadt Kahla entstehen für die Errichtung und den Betrieb des neu verlegten Glasfasernetzes keinerlei Kosten. Es werden auch keine Zuschüsse oder Steuergelder in Anspruch genommen.

Die kleine Stadt mit über 7000 Einwohner:innen liegt am Fuße der Leuchtenburg und an der ehemaligen Handelsstraße zwischen Naumburg und Nürnberg. Kahla ist gut an Jena, Gera und Erfurt angebunden und besticht durch eine charmante historische Altstadt.
Auch hier gehört das Homeoffice zur heutigen Arbeitswelt inzwischen dazu. Teilweise ist die aktuell vorhandene digitale Infrastruktur den heutigen und künftigen Anforderungen der Gigabitgesellschaft allerdings nicht mehr gewachsen. Damit lange Ladezeiten, geringe Surfgeschwindigkeiten oder sogar Ausfälle des Internets bald der Vergangenheit angehören, haben sich die Stadtvertretenden gemeinsam mit Bürgermeister Jan Schönfeld an UGG gewandt. UGG implementiert in Kahla eine moderne und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur direkt bis ins Haus oder in die Wohnung (Fiber To The Home, kurz FTTH). „Wir haben in den vergangenen Jahren noch einmal deutlicher zu spüren bekommen, wie essenziell schnelles, leistungsfähiges Internet ist, um in der heutigen Zeit wirtschaftlich und sozial angebunden zu bleiben. Mit Unsere Grüne Glasfaser haben wir einen Partner mit langjähriger Expertise gewählt, der uns helfen wird, Kahla auch weiterhin als attraktiven Wohn- und Standort zu erhalten und digital nach vorne zu bringen," sagt Bürgermeister Jan Schönfeld.

Zum geplanten Bauverfahren:

Das Glasfasernetz von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) bis zum Haus - unabhängig davon, ob es sich um Ein- oder Mehrparteienhäuser handelt. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung in sehr kurzer Zeit, umweltverträglich und ohne große Einschränkungen für Bürger:innen zu realisieren. Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten.

„Mit Kahla schließen wir eine weitere Stadt in Thüringen an unser leistungsfähiges Glasfasernetz an und versorgen so die Bürgerinnen und Bürger mit einer blitzschnellen, zuverlässigen Internetverbindung. Und das eigenwirtschaftlich, ohne Vorvermarkungsquote. Insbesondere ländlich gelegene Städte wie Kahla profitieren enorm von unserem Glasfasernetz, das sie fit macht für die digitale Zukunft,“ kommentiert Andrea Staub, Expansion Managerin.

Infoabend für interessierte Bürger:innen (Videoaufzeichnung verfügbar):

Um direkt miteinander ins Gespräch zu kommen, fand eine Informationsveranstaltung statt.
Diese Videoaufzeichnung können Sie sich hier ansehen:

ugg-events.com/181023 = Link zum Video der Informationsveranstaltung

Über Unsere Grüne Glasfaser:

Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica.
Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland - für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft. Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden, sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.

Pressekontakt:
Unsere Grüne Glasfaser
Presseagentur - LHLK für UGG
M: ugg@lhlk.de
T: 089 720187270


Stadt Kahla
Gemeinsames Projekt mit der Staatlichen Förderschule in Löbschütz gestartet:


Nach dem einstimmigen Beschluss im Stadtrat am 02.05.2024 zur Kooperation mit der RAG-Aktionsgruppe Saale Holzland e. V. zum Projekt Integrativer Insektenschutz - Aktionsnetzwerk Mitteldeutschland, wurden jetzt praktische Schritte eingeleitet. Mit der Förderschule, dem Bauhof Kahla, der RAG - SHK und dem Förderverein Auenland e. V. wurden am 13.11.2024 Elektrozäune um das ehemalige Gartengelände gezogen.
Ziel ist es, zunächst die überwuchernde Vegetation auszuhagern und durch Weidetiere in „Biomasse“ umzuwandeln. Aufgrund der hohen Nährstoffeinträge aus der Luft, aber auch durch liegenbleibende Pflanzenbiomasse haben besonders spezialisierte Pflanzen kaum eine Chance sich gegen die Wucht der Nährstoffzeiger durchzusetzen. Daher erscheint heute die Landschaft oft in Farben eines „Einheitsgrüns“. Die Kinder der Förderschule engagierten sich beim Zaunbau, der vorherigen Diskussion um die Flächenentwicklung sowie um das Tierwohl. Einige Schüler hatten gute Grundkenntnisse im Umgang mit Nutztieren. So haben sie beschlossen, den sechs Tieren täglich Besuche abzustatten, um deren Wohlergehen und die Entwicklung der Fläche zu dokumentieren. Die sechs Ziegen des Förderverein Auenland e. V. sind Teil eines Artenschutzprojektes, welches besonders die Uferrandentwicklung von Fließgewässern als Schwerpunkt hat. So sollen sie zunächst die Brennnesselfluren und den undurchdringlichen Dschungel herunter fressen und die Fläche von beginnender Sukzession freistellen. Im Frühjahr muss nach bodenkundlicher Betrachtung untersucht werden, welche seltenen Pflanzengesellschaften man im Sinne der Biodiversität etablieren möchte. Für die Kinder und Schüler ist die Entwicklung der Projektfläche eine Herzensangelegenheit und macht deutlich, dass es immer Sinn macht, Jugendliche zu motivieren und mitzunehmen. Wer Interesse und Freude am Mitwirken derartiger Vorhaben zur Entwicklung im Stadtbild hat, kann sich jederzeit unter klima@kahla.de melden.

Im Auftrag, K. Schmidt
Klimaanpassungsmanager

Projekt Ziegen
Sechs Ziegen (im Anhänger) ziehen in die umzäunte Fläche ein.
Im Vordergrund die fleißigen Schüler der Förderschule Siegfried Schaffner.
Aufnahme: K. Schmidt


Projekt Ziegen
Die Tiere sorgten für große Freude bei den Kindern.
Aufnahme: K. Schmidt


Projekt Ziegen
Die Fläche ist nicht nur verwildert, sondern auch von Müll durchzogen.
Aufnahme: K. Schmidt


Besuch der Stadtbibliothek:

Die Bibliothek ist geöffnet.
Die Bücherei kann ab sofort wieder ohne Termine besucht werden.

Neu: Online-Katalog zum Stöbern:
Mit unserer neuen Online-Suche haben Sie nun die Möglichkeit, bequemer und umfassender in unserem Bestand nach Büchern, Filmen, Spielen usw. zu suchen.
Eine Ausleihe, Verlängerung usw. ist aktuell nur vor Ort in der Bibliothek möglich.
Link: Online-Katalog öffnen                                                                        

Telefonnummer Bibliothek: 036424 52971


Sperrung Treppenaufgang „Am Ärztehaus“:

Im Zuge dringend notwendiger Sanierungsarbeiten wird die Treppenanlage (zwischen Ärztehaus und Feuerwehr) gesperrt.
Diese Sperrung beginnt am Montag, 18.11.2024 um 6.00 Uhr.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis März 2025 an.
Der Baufortschritt an der Treppenanlage ist wesentlich von der Witterung abhängig.
Eine Nutzung des Treppenaufganges ist während dieser Zeit nicht möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die durch diese Maßnahme entstehen.

Treppensanierung 'Am Ärztehaus' in Kahla


Aktiver Trinkwasserschutz beginnt mit Schatten - eine erfolgreiche Pflanzaktion im Leubengrund:

Artikel - Trinkwasserschutz
Titelbild - Pflanzen für einen guten Zweck
Aufn. K. Schmidt


Im Jahr 2022 fiel eine große Fläche mehrjähriger Fichten nahe der Fichtelbornquelle dem Borkenkäfer zum Opfer. Die Stadt Kahla als Eigentümer war nun gefordert. Das Trinkwasserschutzgebiet im Leubengrund ist essenziell für die langfristige Versorgung von Teilen der Stadt Kahla sowie der Ortschaften Klein- und Großpürschütz.
Da der Wald in seiner Schirmfunktion für Boden und Wasser an dieser Stelle nicht mehr funktionell war, musste gehandelt werden. In mehreren Vorberatungen trafen sich die Akteure der Stadt, Landkreis; Forst und Wasserversorger, nachdem die untere Wasserbehörde des Landkreises auch noch auf die dringenden Sicherungsmaßnahmen hingewiesen hatte. Das Forstamt Jena - Holzland, vertreten durch die Revierleiterin Frau Triller bot fachliche Hinweise, dass die als aktuell klimaangepassten Baumarten Traubeneiche und Vogelkirsche zur Fichte eine gute Alternative darstellen könnten. Dank des Engagements der Stadtverwaltung Kahla, an erster Stelle durch den Bürgermeister Schönfeld, konnte das Gymnasium „Leuchtenburg Kahla“ und die Staatliche Regelschule „Johann - Wilhelm Heimbürge“ als Kooperationspartner für das geplante Wiederaufforstungsprojekt gewonnen werden. Die ZWA Thüringer Holzland, vertreten durch Herrn Rothe erklärte sich sofort bereit, an solch einem Aktionstag tatkräftig zu unterstützen. In Absprache aller Ämter wurde so ein Termin im Oktober avisiert, der einen guten Zeitpunkt für eine Bepflanzung ist, da dann die Jungbäume ihr Laub so weit wie möglich abgeworfen haben, um unnötige Energieverluste beim späteren Anwurzeln zu vermeiden. Am 24.10.2024 war es soweit, dass insgesamt 450 Bäume verpflanzt werden sollten. Es trafen sich am Morgen ca. 60 Schüler der beiden o. g. Schulen, verschiedene Akteure der Ämter aus der Stadt Kahla, dem Saale-Holzland-Kreis, Kommunen und der ZWA Thüringer Holzland. Die Herren Schönfeld und Rothe begrüßten alle Teilnehmer, Frau Triller vom Forstamt teilte die entsprechenden Gruppen ein und der Tag startete bei bestem Wetter mit dem Ziel, bis 13:00 Uhr alle Arbeiten fertig gestellt zu haben. Die Jugendlichen waren sichtlich erfreut, einen derartigen Außentermin anstelle eines Schultages erleben zu dürfen.
An der oberen Hanglage sollten die Eichen und Vogelkirschen gepflanzt werden, da die Arten eine gewisse Resistenz gegenüber Trockenheit aufweisen, wenn sie angewurzelt haben. Die Schwarzerlen, die der Gewässerunterhaltungsverband Saale - Roda beisteuerte, wurden aufgrund ihrer positiven ökologischen Eigenschaften in die staunassen Bereiche und nahe der Quellen verpflanzt. Die Erlenarten können mit ihrem Feinwurzelsystem und dessen Symbiose mit Bakterien der Actinomyceten (Strahlenpilze) Stickstoff direkt aus der Atmosphäre nutzen (Quelle: Die Schwarzerle, Gregor Aas). Als Pionierbaumart sollte die Schwarzerle als eine sehr interessante und nützliche Art im Sinne des Wasserhaushaltes und des Mikroklimas beachtet werden. Das Wurzelsystem kann bei Staunässe aber auch bei Starkregen überschüssiges Wasser binden und in wasserarmen Zeiten die Feuchtigkeit als Hochverdunstungsart über die Krone abgeben. An einem Beispiel eines Wurzelabschnittes im Vergleich zu den jungen Erlen wurde den Jugendlichen verdeutlicht, dass praktischer Klimaschutz kein Hexenwerk ist. Gemeinsam mit den Mitarbeitern des Forstamtes Jena - Holzland, der Gemeinde Kleineutersdorf und den Mitarbeitern des Umweltamtes vom Saale-Holzland-Kreis wurde zudem an der Hanglage eine Umzäunung von ca. 180 laufenden Metern gebaut und die dem Standort entsprechenden Bäume gepflanzt. Am Wasserhaus der Quelle informierte die ZWA über das Schutzgut Trinkwasser, dessen Aufbereitung und Sicherung. Gleichzeitig verpflegten die Mitarbeiter der ZWA die ca. 100 anwesenden Personen mit Thüringer Leckereien, Tee, Kaffee und Kaltgetränken. Insgesamt waren alle Teilnehmenden hoch motiviert, die schweißtreibenden Aufgaben mit Freude und Engagement zu meistern. Festzuhalten bleibt aus Sicht der Stadt Kahla, dass solche gemeinsamen Erlebnisse nicht nur die Natur für nachkommende Generationen erlebbarer machen, sondern mit Vertrauen und Teamgeist die gesteckten Ziele viel besser zu erreichen sind. In den anschließenden Gesprächen kamen viele Ideen auf, die in der Zukunft miteinander umgesetzt werden können. Herzlichen Dank an alle Helfer und Unterstützer der gemeinsamen Aktion!

Im Auftrag, K. Schmidt
Klimaanpassungsmanager

Artikel - Trinkwasserschutz
Das Wurzelwerk der Schwarzerle im Vergleich Jung (links) zu Alt (rechts)
Aufn. K.Schmidt


Artikel - Trinkwasserschutz
Die Errichtung des Wildschutzzaunes war eine schweißtreibende Arbeit
Aufn. K. Schmidt


Artikel - Trinkwasserschutz
An der höchsten Stelle des Gatters angekommen
Aufn. K. Schmidt


Wichtige Anlieger-/Anwohnerinformation:

Kommunale Arbeitsgemeinschaft
„Energieregion Stadt Kahla und Gemeinden der VG Südliches Saaletal“:


Bericht Besuch: Bioenergiedorf Schlöben
Ortseingang Schlöben im Oktober 2024 (Aufn. K. Schmidt)

Besuch des Bioenergiedorfes Schlöben am 21.10.2024:

Am Montag, den 21.10.2024 besuchten Vertreter der KAG das im Jahr 2012 ausgezeichnete Bioenergiedorf Schlöben, um sich einen Überblick über Lösungsansätze zu regenerativen Energien zu verschaffen. Hierzu waren alle interessierten Bürger, Vertreter der Kommunen und der Stadtverwaltung Kahla eingeladen. Der Bürgermeister der Gemeinde Schlöben, Herr Hans - Peter Perschke begrüßte die Anwesenden und führte zunächst aus, welchen Herausforderungen sich die Vertreter der Energiegenossenschaft seit ihrer Gründung stellen mussten. Neben der Energiefrage lösten die Schlöbener eine weitere Hürde der Flexibilität für ältere Menschen, indem sie einen Bürgerbus in Kooperation mit Stadtroda in das Leben riefen. Seit 2012 liegt in der Gemeinde Schlöben ein eigenes Glasfasernetz an, welches sich heute mehr als vorteilhaft erweist. Alle Maßnahmen haben dazu geführt, dass die Gemeinde Schlöben die herausfordernden Zeiten der Vergangenheit so gut gemeistert haben - so die eindeutige Meinung von Hans - Peter Perschke. Im Jahr 2022 lebten in der Gemeinde Schlöben mit ihren kleinen Nebenortschaften ca. 950 Einwohner. Bei der Auswertung des Zensus wurde deutlich, dass etwa 10 % der Einwohner allein in einem Gebäude leben. Das ist eine Herausforderung, wenn es um Fragen der Infrastruktur von Fernwärme und deren Anbindung geht. Der örtliche Kindergarten mit 80 Kindern und die staatliche Grundschule mit 200 Kindern sind schwerpunktmäßig am Nahwärmenetz angeschlossen. Zurzeit liegen 7.500 m Nahwärmenetz in den Ortschaften, bei denen bis zum Übergabepunkt alle Wartungs- und Erhaltungskosten Aufgabe der Genossenschaft sind. Entscheidend war aus Sicht der Energiegenossenschaft die optimierte Verlegung der Wärmeleitungen über die grüne Infrastruktur der Eigentümer mittels Dienstbarkeiten, anstatt den Belag des Straßennetzes aufwändig zu öffnen. Eine Gasleitung mit 1.500 m Länge von der Biogasanlage in Mennewitz bis zu den zwei Blockheizkraftwerken in Schlöben gehört ebenfalls zu der genossenschaftseigenen Infrastruktur. Zu den Spitzenzeiten laufen alle Anlagen auf Volllast, um den Wärmebedarf für alle Verbrauchsstellen decken zu können. Die Energiegenossenschaft produziert aktuell mit ihren Kapazitäten statistisch für 7.000 Einwohner Strom im Jahr.

Kerndaten der Bioenergiegenossenschaft Schlöben:

Standort Mennewitz:Biogasfermenter und ein BHKW mit je 265 KW Wärme/Strom 1 Hackschnitzel-
heizung 150 kW
Standort Schlöben:
  • 2 BHKW mit einer Leistung von je 265 kW/h Wärme/Strom
  • 1 Hackschnitzel-
    heizung mit 500 kW Leistung Wärme und 30.000 Liter Pufferspeicher
  • 1 Ölheizung 500 kW als Notfalllösung
Jahresumsatz:1,7 Mio €/Jahr
Hauptrohstofflieferant:Agrargenossenschaft Wöllmisse
Nebennutzung Wärme:Trocknung von landwirtschaftlichen Produkten
Nebennutzung Strom:Überschusseinspeisung

Vorzüge des Energiegenossenschaftsmodells:

Jeder Abnehmer und jedes Mitglied der Genossenschaft haben ein Mitspracherecht. Die Höhe der Anteile richtet sich dabei nach der Einlage der Genossen (Ureigenanteil).

Genossenschaften können schon mit drei Personen gegründet werden. Vor 160 Jahren waren es die Modelle von Hermann Schulze - Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen, die den Grundstein für Genossenschaften legten. Schwerpunkt ist nicht der Profit für Einzelne, sondern der Vorteil für die Genossenschaftsmitglieder selbst. „Die Förderung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Belange ist die Kernaufgabe der Genossenschaft“ (Quelle: genoverband.de).

Grundsätzlich besteht also die Möglichkeit, auch in der Region - selbst in kleinen Strukturen - gemeinsame Wege zur Energie- und Wärmeversorgung zu gehen. Entscheidend ist und bleibt das Engagement und der Zusammenhalt der Gesellschaft. Genossenschaften können Genussrechte für ihre Mitglieder zeichnen, d. h. für Investitionen können Gläubigerrechte festgelegt werden, die jedoch keine Rechte am Unternehmen haben.

Fazit:

Für die KAG „Energieregion Stadt Kahla und Gemeinden der VG Südliches Saaletal“ wurden durch den Bürgermeister Herrn Hans - Peter Perschke Lösungsansätze aufgezeigt, die deutlich machen, was im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, Kommunen und Bürgern möglich ist. Entscheidend aus Sicht der KAG ist es, auch in schwierigen Zeiten zu agieren, anstelle zukünftig auf externe Einflüsse, wie z. B. Energieknappheit, reagieren zu müssen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und möchten auf die folgenden Vortragsreihen zu Klimaanpassung und Energiewende im Rathaus Kahla hinweisen.

Im Auftrag der KAG,
K. Schmidt, Klimaanpassungsmanager

Hinweis zur nächsten Veranstaltung zu Klimaanpassung und Energie:

Fachvortrag 26.11.2024 ab 18:00 Uhr im Rathaus Kahla

Innovative Energielösungen für Eigentümer, Unternehmen und Kommunen
Photovoltaik, Speicher und vieles mehr - Mögliche Lösungsansätze für Stadt und Land
Referent: Elektromeister Steffen Kellner, Thalbürgel

Bericht Besuch: Bioenergiedorf Schlöben
Im Hintergrund ein 15.000 Liter Pufferspeicher im Größenvergleich (Aufn. K. Schmidt)

Bericht Besuch: Bioenergiedorf Schlöben
Zwei BHKW am Standort Schlöben in Containerlösung (Aufn. K. Schmidt)

Bericht Besuch: Bioenergiedorf Schlöben
Das Dorfgemeinschaftshaus in Schlöben (Aufn. K. Schmidt)

Bericht Besuch: Bioenergiedorf Schlöben
Isolierte Fernwärmeleitung mit Stahlrohren (Aufn. K. Schmidt)

Bericht Besuch: Bioenergiedorf Schlöben
Trockenbox mit Körnermais, die Belüftung erfolgt von unten (Aufn. K. Schmidt)


Facebook Kanal „Kahla - Tor zum Saaletal“:

Ihr wollt wissen, was monatlich in Kahla los ist,
sehen, welche Bilder beim Fotowettbewerb „Nett hier“ eingereicht wurden
oder wer beispielsweise den Kunstwettbewerb „Sichtweisen sichtbar machen“ in Kahla gewonnen hat?

Dann folgt gern der Seite @Kahla - Tor zum Saaletal und verpasst zukünftig keine News mehr vom Citymanagement.


Grünes Klassenzimmer in Kahla: Natur als Lernraum und Beitrag zur Klimaanpassung

Zum Videoportrait: Grünes Klassenzimmer in Kahla | Zentrum KlimaAnpassung

Mehr unter diesem Link:

zentrum-klimaanpassung.de/news/videoportrait-gruenes-klassenzimmer-kahla


Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darüber informieren, dass am 02.04.2024 die Katzenschutzverordnung von dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland in Kraft getreten ist. Diese soll zum Schutz von freilebenden Katzen beitragen.

Die Verordnung verpflichtet alle Personen, welche eine Katze mit unkontrolliertem Ausgang im Gebiet Jena und Saale-Holzland halten, Ihre Tiere bis zum 01. September 2024 nachweislich kastrieren und registrieren zu lassen.

Wer als Katzenbesitzer/Haltungsperson einzuordnen ist, wird im § 2 i. V. m. § 3 Absatz 7 der Katzenschutzverordnung definiert.

Eine dem chirurgischen Eingriff gleichwertige Methode, kann auf Antrag an die zuständige Behörde anerkannt werden.

Befindet sich eine Katze (ab 01. September 2024) über einen längeren Zeitraum im Freigang, besteht die Möglichkeit, dass die zuständige Behörde das Tier in Gewahr nimmt, um die Haltungsperson zu ermitteln. Kann der Tierhalter innerhalb von 3 Werktagen ab dem Funddatum der Katze nicht ermittelt werden, so obliegt die Ausführung der Kastration und Registrierung der zuständigen Behörde, auf Kosten der Haltungsperson.

Zu der Verordnung wurde ein Schreiben veröffentlicht, in dem alle häufig gestellten Fragen diesbezüglich beantwortet werden. Zum Nachlesen finden Sie dieses Dokument auf der Internetseite des Zweckverbandes Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Jena-Saale-Holzland, unter dem Link: zvl.jena.de/sites/default/files/2024-03/Katze%20-%20FAQ%20-%20Katzenschutzverordnung_2.pdf.

Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde unter der Telefonnummer: 036428 5409-840 oder per E-Mail an: info@zvl.thueringen.de.


Einladung zur frühzeitigen Mitwirkung am Lärmaktionsplan der Stadt Kahla:

Die Stadt Kahla wird den Lärmaktionsplan von 2009 nach 2018 das zweite Mal fortschreiben. Teil dieses Prozesses ist die Information der Stadtgesellschaft und die Möglichkeit für Bewohnerinnen und Bewohnern der Stadt sich daran zu Beteiligen.

Warum ein Lärmaktionsplan?

Lärm ist ein bedeutendes Umweltproblem, welches große Teile der Bevölkerung Deutschlands und der EU beeinflusst. Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle. Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung und Fortschreibungen von Lärmaktionsplänen erfolgen. Eine weitere Ursache für ist der Eisenbahnverkehr. Für Kartierung und Aktionsplanung zum Lärm des Eisenbahnverkehrs ist jedoch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden, die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage, ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.

Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kahla ergibt sich aus Artikel 9 der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i. V. m. § 7 der 34. BImSchV und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.


Ergebnisse der Lärmkartierung

Zu einer der Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr der Straßenverkehr. Für den Lärm des Straßenverkehrs hat das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz) zuständigkeitshalber 2022 entsprechend die „Lärmkarte Straßenverkehr“ zur Verfügung gestellt. Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand von Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr.

Auch auf dem Gebiet Kahlas wurde eine entsprechende Kartierung im Bereich der B 88 durchgeführt. Diese grenzt in einem Bereich von ca. 3,5 km an bebautes Gebiet. An dieser Strecke verläuft die B 88 auf einer Länge von ca. 1,5 km durch gewerblich genutzte Flächen und auf einer Länge von ca. 2 km durch Wohngebiete.

Lärmaktionsplan

Die Veröffentlichung der Lärmkartierung für Kahla finden Sie nochmal hier: Kahla Thüringen - Lärmaktionsplan

Was sind Ziele und Zwecke der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes?

Ziel ist die Sammlung und Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm, um Gesundheits- und Umweltschutz zu fördern. Ein Teil davon ist insbesondere der Lärmschutz der Bevölkerung. Die Lärmaktionsplanung ist dabei das Strategische Mittel einzelne Maßnahmen zu bündeln, sinnvoll weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Die Erstaufstellung eines Lärmaktionsplanes war 2009. Eine Fortschreibung folgte 2018 und er soll erneut aktualisiert werden.

Mögliche Lärmminderungs-/Maßnahmen

Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  1. Ermittlung der Belastung durch Lärmkarten;
  2. Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet werden;
  3. Sicherstellung der Information an die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen.

Im Rahmen der vergangenen Lärmaktionsplanungen, sind neben kurzfristigen auch verschiedenen mittel- und langfristigen Maßnahmen enthalten, die es zu überprüfen gilt.

Konkrete im Lärmaktionsplan diskutierten und bereits absehbare Maßnahmen werden unteranderem sein die Frage nach Auswirkungen des B 88 Ausbaus und der Sanierung der Bachstraße, sowie die Förderung Lärmarmer Verkehrsmittel. Weitere Maßnahmen sind unter anderem von Ihnen Abhängig.

Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten

Eine Planung, die dem Ziel des Gesundheitsschutz Rechnung tragen will, braucht auch die Information von den Bürgerinnen und Bürgern.

Daher möchten wir Sie bei unseren Tätigkeiten zur Lärmaktionsplanung mit einbeziehen. Von jetzt bis zum 17.04.2024 können Sie uns ihre Hinweise hinsichtlich der Thematik Lärm mitteilen.

Senden Sie Ihre “Hinweise/Stellungnahme“ an:

bauverwaltung@kahla.de
oder postalisch an Bauamt, Markt 10, 07768 Kahla


Wohnprojekt Kahla, Hohe Straße:

Bekanntmachung Beteiligung der Öffentlichkeit Bebauungsplan Hohe Straße:
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans "Hohe Straße" der Stadt Kahla als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 29.09.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hohe Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Flurstücksnummern 807/2, 812/2 und 812/1 der Gemarkung Kahla, Flur 3. Er erstreckt sich ausgehend von der Hohen Straße, südlich bis zur Gartenstraße und ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung einer siedlungsverträglichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der bestehenden Gebäudestrukturen im Umfeld des Plangebiets mit Behebung von Gestaltungsdefiziten ungeordneter Flächen. Die Erschließung erfolgt durch die Hohe Straße und die Gartenstraße.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Rathaus der Stadt Kahla, Markt 10, zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, im Zimmer 23, in der Zeit von

Donnerstag, 13.07.2023 bis einschließlich Freitag, 11.08.2023
jeweils von
  • Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
  • Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  • Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter https://kahla.de/cs/Aktuelles.php während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Jan Schönfeld
Bürgermeister

Wohnprojekt Kahla, Hohe Straße
Abb.1 Räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans "Hohe Straße" der Stadt Kahla


Vorstellung von Zwischenergebnissen für die energetischen Quartierskonzepte Kahla-West und Löbschütz

Seit August 2022 wurde für die Bereiche Kahla-West und Löbschütz an der Erstellung energetischer Quartierskonzepte gearbeitet. Die Konzepte sollen einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Energieversorgung enthalten und den dazugehörigen Fördermöglichkeiten aufzeigen. Betrachtet werden die Einsparpotenziale bei privaten und öffentlichen Gebäuden, Bedarf und Versorgung mit Energie sowie die Integration von erneuerbaren Energien.

Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Bearbeitung des Konzeptes in einer entscheidenden Phase. Ausgehend einer ausführlichen Ausgangsanalyse in Verbindung mit bildbasierter Datenauswertung der Gebäude erfolgte eine Bedarfsermittlung und eine Bilanzierung der Energie- und Treibhausgasemissionen innerhalb der beiden Gebiete. Dem einhergehend erfolgte bereits eine hohe Beteiligung der betroffenen Bevölkerung.

Die bisherigen Bausteine mit ausgewählten Zwischenergebnissen der bisherigen Konzeptbearbeitung wird von Mitarbeitern der DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft im Rahmen des am 25. Mai. stattfindenden Stadtrates dargestellt. Zusätzlich berichtet die DSK über die restliche Projektzeit und über die Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetztes.

Weitere Informationen über folgenden Link:
www.energiewende-kahla.de


Ein wichtiger Schritt für Kahla und den Tourismus:

neue Tourismus-Website für Kahla

In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Tourismusverband ist eine neue Tourismus-Website entstanden, die Kahla mit seinen Vorzügen und Sehenswürdigkeiten darstellt. Touristen erhalten intuitiv und übersichtlich alle wesentlichen Informationen. Bilder und Texte laden Besucher der Seite zu MEHR ein.

Unter www.tourismus.kahla.de kann sich jeder einen eigenen Eindruck verschaffen.

Eingebunden wird die Seite u. a. auf der kahla.de Seite unter dem Menüpunkt Tourismus sowie auf weiteren touristischen Kommunikationsmedien.

PS: Die Seite „lebt“ und wird fortlaufend ergänzt bzw. bei Neuerungen angepasst.


Aktuelle Touristen Auskünfte
Schon gewusst? 💡

Aktuell erhalten Touristen Auskünfte und Infomaterial in der Stadtinformation, welche sich in der Bibliothek 📚 im Alten Amtsgericht in der Roßstraße 38 befindet. Zu folgenden Zeiten können hier Frau Rosenkranz oder Frau Hofmann persönlich angetroffen werden: ‍👩🏻

  • Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Dienstag geschlossen (aber telefonisch erreichbar unter 📞 036424 52971)
  • Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
  • Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
  • Freitag 8.30 bis 11 Uhr

Infomaterial zu Kahla und Umgebung kann Mo-Fr auch außerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum von 7 bis ca. 16 Uhr mitgenommen werden. Es befindet sich im Vorraum der Bibliothek.


Vor Ort Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Kahla und Gemeinden:

In Kooperation der Stadt Kahla, der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und den Vereinen rufen wir Sie, werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“, die Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ zur gemeinsamen Spendenaktion auf.

Für finanzielle Spenden ist ein Konto der Stadt Kahla unter dem

Verwendungszweck: Hilfe für Ukraine
Konto: DE 29 1203 0000 0001 0105 45

eingerichtet.

Für Fragen zur logistischen Regelung und Abgabe der Spenden sind wir für Sie unter 036424 77141 sowie per E-Mail unter soziales@Kahla.de erreichbar.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Silvia Voigt
Vorsitzende VG „Südliches Saaletal“

Jan Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla


Standesamt Kahla:

Standesamt Kahla Liebe Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
liebe Gäste unserer schönen Region,

wir freuen uns, Sie im Rathaus der Stadt Kahla als ein gemeinsames Standesamt begrüßen zu dürfen.
Am 3. Januar 2022 haben wir unsere Arbeit in den sehr schönen, neu renovierten Büroräumen aufnehmen können.
Ob Eheschließungen, Geburten, alle Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen, Kirchenaustritte wie auch die Beurkundung von Sterbefällen und vieles mehr, wir beraten Sie zu allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten.

Wir sind grundsätzlich zuständig für alle Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie für Jeden, dessen Personenstandseintrag in unserem Standesamt beurkundet ist bzw. fortgeführt wird. Und natürlich auch für die Bürger, die ein berechtigtes Interesse an einen dieser Personenstandseinträge haben.

Sie sind im Rathaus Kahla richtig (egal, wo wohnhaft), wenn Sie den Wunsch haben, an einem der folgenden Trauorte zu heiraten:

  • Porzellankirche der Leuchtenburg
  • Herzogssaal im „Alten Jagdschloss“ Hummelshain
  • Kemenate in Orlamünde
  • Rathaus Kahla, kleiner und großer Saal
  • Bohlenstube Kahla

Alle weitere Informationen finden Sie hier.


Veröffentlichung der Bodenrichtwerte:

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Im Geoportal Thüringen (www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich. In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden. Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.

Mit dem „Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.

Anschrift:

Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Pößneck
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck


Neue Broschüre für Katastrophen/Alarm:

Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.


Wir möchten Sie informieren, dass eine neue Bürgerbroschüre zum Thema „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ eingetroffen ist.
Die Broschüre befindet sich im Foyer des Rathauses. Diese Broschüre können Sie hier während der Öffnungszeiten abholen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über unsere Internetseite www.kahla.de den Ratgeber-Notfallvorsorge, [1] herunterzuladen.

BILD BESCHREIBUNG



Hinweise:

Für den Inhalt der Bekanntmachungen auf dieser Seite
sind ausschließlich die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.

Fehlende Nachrichten bitte melden an: admin@kahla.de # 00214370
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de