Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
bedauerlicherweise erhalten wir wiederkehrend Beschwerden über Hundekot innerhalb des Stadtgebiets.
Vermehrt ist dies rund um den Kindergarten BUNTE WELT in der Rudolstädter Straße vorgekommen.
Wir halten Sie an, den Hundekot Ihrer Vierbeiner mitzunehmen und nicht auf Grünanlagen,
Spielplätzen, Rad- und Fußwegen oder anderweitigen Flächen liegen zu lassen.
Ordnungsamt Kahla
Amtliche Bekanntmachung:
- In der Ortslage:
L 1110 zwischen dem Abzweig Lindig und dem Abzweig Kleineutersdorf,
kommt es vom 07.04.2025 bis 17.04.2025, zu einer Gesamtsperrung des Verkehrs.
Grund der Sperrung: Deckensanierung
Der Verkehr wird wie folgt umgeleitet:
Kahla - Großeutersdorf - Orlamünde - Freienorla - K 206 - L 1110

-
In der Ortslage: Seitenroda, Leuchtenburg (unterhalb), L 1062,
kommt es vom 21.12.2024 bis 31.10.2025 zu Beeinträchtigungen/Ampelschaltung.
Grund der Sperrung: Errichtung Schrägaufzug
Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit bei der veränderten Verkehrsführung gebeten.
Bekanntmachung Rattenbefall/Rattenbekämpfung:
Durch vermehrtes Auftreten von Ratten auf privaten sowie öffentlichen Grundstücken teilen wir
Ihnen mit, dass ab dem 02.04.2025 Köder durch den ZWA Holzland im Kreuzungsbereich
Bachstraße ab Nr. 22 bis 27/ Hermann-Koch-Straße 22 bis 26 ausgelegt werden.
Die eingeleiteten Maßnahmen zur Rattenbekämpfung wirken nur effektiv, wenn jeder Eigentümer
oder sonstige Verfügungsberechtigte, der auf seinem Grundstück Ratten festgestellt hat oder auch
nur vermutet, sich dem anschließt und die notwendigen Maßnahmen ergreift. Dabei bleibt es jedem
Eigentümer überlassen, die Bekämpfung mit den in Apotheken oder Fachgeschäften zu erwerbenden
Rattenbekämpfungsmitteln selbst durchzuführen oder sich - gegen Entgelt - eines
Schädlingsbekämpfers zu bedienen. Die Kosten hierfür sind eigenständig zu tragen.
Da sich die Ratten durch eine hohe Fortpflanzungsrate auszeichnen und als Krankheitsüberträger in
Betracht kommen, muss der Befall in erträglichen Grenzen gehalten werden.
Sicherheitsvorkehrungen:
Soweit eine Bekämpfung durch Gift vorgenommen wird, sind unbedingt die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Empfehlenswert ist das Anbringen von Warnhinweisen.
Haustiere wie Katzen und Hunde sollten während der Aktion besonders beaufsichtigt werden.
Vor dem Gifteinsatz sollte auch geklärt werden, ob Igel oder andere, insbesondere geschützte Tiere vorhanden sind.
In diesen Fällen sollten die Giftköder so aufgestellt werden, dass sie für Ratten, nicht aber für Igel erreichbar sind.
Vorbeugende Maßnahmen:
Neben der kontinuierlichen Bekämpfung ist es bereits im Vorfeld unbedingt notwendig, einer Ansiedlung von Ratten entgegenzuwirken:
- auf den Grundstücken keine Speisereste bzw. Tiernahrung ungeachtet ablegen oder wegschmeißen
- die Mülltonnen regelmäßig entleeren lassen und nicht offenstehen lassen
- Speisereste nicht in der Toilette hinunterspülen
- Regeln der sachgemäßen Kompostierung dringend beachten; gekochte Speisereste und tierische Abfälle (Knochen und Fleisch) gehören nicht auf den Kompost
- Rattensicheres Bauen
Zur Durchführung von Maßnahmen sind eigenverantwortlich die Grundstückseigentümer oder sonstige Grundstücksberechtigte verpflichtet.
Die Bekämpfung dieser Schädlinge ist je nach Lage des Falles unter anderem im Infektionsschutzgesetz ausdrücklich vorgesehen.
Im Rahmen des Gesundheitsschutzes und der dem Eigentümer obliegenden Verkehrssicherungspflicht ist eine Bekämpfung unumgänglich.
Die zuständigen Ämter wurden bereits informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Gruner
Ordnungsamt
Indianerspielplatz wieder freigegeben:
Update:
Der Indianerspielplatz wurde wieder freigegeben.
Stellenausschreibungen:
Die Stadt Kahla sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt:
- Saisonmitarbeiter/in - Kasse (m/w/d) (556 € Basis)
- Saisonmitarbeiter/in - Kasse (m/w/d)
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen:
Nach dem 16.04.2025 eingehende Bewerbungen
werden im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt.
Alle weiteren Details findet ihr hier:
kahla.de/cs/Stellenausschreibung.php
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
die Kommunale Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus der Stadt Kahla und den Gemeinden der VG Südliches Saaletal,
erstellt aktuell für ihr Gebiet die kommunale Wärmeplanung. Die kommunale Wärmeplanung bildet eine Entscheidungshilfe,
die aufzeigt, wie in einzelnen Gebieten zukünftig die Wärme erzeugt werden kann. Hierzu erfolgt die Einteilung
in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete (§ 18 Wärmeplanungsgesetz, WPG). Unterschieden wird dabei zwischen:
- dezentraler Versorgung - hier ist jeder Besitzer bei der Wärmeversorgung seiner Immobilie auf sich selbst gestellt und
kann alle mit den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes konformen Heizungstechnologien wählen. Der Aufbau von Wärmenetzen wird hier nicht empfohlen.
- zentraler Versorgung - hier handelt es sich um Gebiete, die sich grundsätzlich für den Aufbau von Nahwärmenetzen eignen.
Den Kommunen werden weitere Planungsschritte zur genauen Prüfung der Umsetzung empfohlen. Im Falle der Eignung ist das Ziel, einen erheblichen Teil der Verbraucher an das Wärmenetz anzuschließen.
- Wasserstoffnetzgebiet - es handelt sich um Gebiete, in denen ein Wasserstoffnetz besteht oder nach Aussagen des Netzbetreibers (TEN) künftig die Versorgung mit Wasserstoff vorgesehen ist
- Prüfgebiet - sind Bereiche, wo eine klare Entscheidung hinsichtlich der Einteilung nicht getroffen werden kann und die daher in der Fortschreibung des Wärmeplans (nach fünf Jahren) erneut überprüft werden sollen.
Auf Basis der Ausgangsanalyse erfolgt die Einstufung in vier Stufen (§ 19 WPG): die Wärmeversorgungsart ist für ein Gebiet sehr wahrscheinlich geeignet,
wahrscheinlich geeignet, wahrscheinlich ungeeignet oder sehr wahrscheinlich ungeeignet. Für die Einstufung wurden unterschiedliche Indikatoren
wie z. B. die wirtschaftliche Eignung, die Siedlungsstruktur, die bereits bestehende Wärmeversorgung usw. herangezogen und mit den Bürgermeistern diskutiert.
Aufgrund der fehlenden Positionierung der Netztreiber können aktuell noch keine Aussagen zur Eignung für die Wasserstoffversorgung getroffen werden.

Die Öffentlichkeit hat entsprechend des Gesetzes die Möglichkeit die Ergebnisse einzusehen und in einem Zeitraum von 1 Monat Stellungnahmen
zur Einteilung der Gebiete zu beziehen. Die Ergebnisse der Einteilung für Ihre Gemeinde können Sie im Zeitraum 01.03.2025 bis zum 06.04.2025
über Link (
https://experience.arcgis.com/experience/...)
und QR-Code sichten.
Stellungnahmen können Sie bis 06.04.2025 über die Internetseite,
per E-Mail an
stadt@kahla.de oder schriftlich an Stadt Kahla, Markt 10, 07768 Kahla abgeben.
Ihre Stellungnahmen werden in der weiteren Planung berücksichtigt.
Zu beachten sind folgende Punkte:
- Es besteht kein Anspruch auf Einteilung zu einem bestimmten voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiet (§ 18 Abs. 2 WPG).
- Aus der Einteilung in ein voraussichtliches Wärmeversorgungsgebiet entsteht keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder bereitzustellen (§ 18 Abs. 2 WPG).
- Im Wesentlich gilt somit, dass jeder Bürger ungeachtet dessen, in welchem Gebiet seine Immobilie liegt, die Möglichkeit hat,
sich für eine individuelle (dezentrale) Versorgungslösung zu entscheiden.
In Gebieten, die als „geeignet für eine zentrale Wärmeversorgung“ eingestuft wurden, sollen weitere Schritte unternommen werden,
um die Umsetzung von Wärmenetzen detaillierter zu prüfen und bei Interesse voranzutreiben.
Sollte dies nicht gelingen, ergeben sich daraus weder negative Konsequenzen für die Kommune noch für die Akteure, die sich darum bemühen.
- Die Ergebnisse der Wärmeplanung führen für Sie zu keinen zusätzlichen Pflichten oder Anforderungen.
Sollten Sie aktuell eine fossilbetriebene Heizungsanalage besitzen (z. B. Erdgas, Heizöl, Flüssiggas), können Sie diese,
mit Ausnahme eines irreparablen Havariefalls, nach aktuellen Gesetzesstand ohne Einschränkungen bis 31.12.2044 nutzen.
Der Planungsprozess soll bis zum 31.08.2025 abgeschlossen werden.
Im weiteren Verlauf der Planung sind noch Informationsveranstaltungen vorgesehen, in denen die Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert wird und die Möglichkeit erhält,
sich über das Wärmeplanungsgesetz oder aktuelle Fördermöglichkeiten zu informieren.
Das Ordnungsamt informiert:
Leider musste ein Anwohnerparkplatz vor der Burg 18/19 gegenüber dem Hoftor der Altstadtschule entfernt werden.
Der Grund hierfür ist, dass die Feuerwehr im Brandfall nicht zum Gebäude der Altstadtschule fahren kann.
Wir bitten um Verständnis.
Das Bild zeigt die neue Parkordnung in der Burg.
Öffentliche Bekanntmachung
Inkrafttreten des Bebauungsplans
„Hohe Straße“ in Kahla
Gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634, zuletzt durch mit Wirkung vom 1. Januar 2024
durch Artikel 3 des
Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I, Nr. 394) geändert worden
und § 19 Abs. 1 und § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288),
hat der Stadtrat der Stadt Kahla am 07.11.2024 mit Beschluss Nummer 58/2024 den Bebauungsplan „Hohe Straße“ als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hohe Straße“ umfasst das Flurstück 807/3, Flur 3, Gemarkung Kahla.

Abbildung 2 Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Der Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung
und der Anlage A (Vorhabens und Erschließungsplan), jeweils mit Stand August 2024. Die Satzung wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Gemäß § 21 Abs. 3 ThürKO wurde die vorstehende Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.
Der Bebauungsplan „Hohe Straße“ in Kahla wurde durch das Landratsamt
Saale-Holzland-Kreis gem. § 10 Abs. 2 BauGB genehmigt.
Die Satzung über den Bebauungsplan „Hohe Straße“ in Kahla tritt gemäß § 10 Abs. 3 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Die Satzung sowie die den Festsetzungen zu Grunde liegenden Vorschriften können im Bauamt der Stadt Kahla, Markt 10, 07768 Kahla
während der üblichen Sprechzeiten von Jedermann eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden:
Zeiten der Einsichtnahme in der Stadtverwaltung Kahla:
- Montag, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
- Donnerstag, von 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Die Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten erfordert eine Voranmeldung/Terminvereinbarung unter
036424 77-100 oder per E-Mail unter
stadt@kahla.de.
Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hohe Straße“ in Kahla mit der Planzeichnung mit den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und der Anlage A
ist ergänzend auf den Internetseiten der Stadt Kahla unter
kahla.de/cs/Bebauungsplaene.php und im Thüringer Geoportal „Thüringen Viewer“ eingestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 215 Abs. 1 BauGB eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 des BauGB
bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften
über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes oder aber nach § 214 Abs. 3 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden,
wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend.
Ist diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder
aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zustande gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 2 ThürKO).
Wurde eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung enthalten oder
aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, fristgemäß geltend gemacht,
so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle
der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen
zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen,
wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.
Jan Schönfeld
Bürgermeister
Information zu Bauarbeiten:
Neubau der Fußgängerunterführung im Bereich Ernst-Thälmann-Straße/Weg
zwischen den Gebäuden 6 und 8:
Sehr geehrte Anwohnende,
wir möchten Sie darüber informieren, dass wir in der Zeit von März bis Oktober 2025 die Fußgängerunterführung
im Bereich
Ernst-Thälmann-Straße/Weg zwischen den Gebäuden 6 und 8 durch einen Neubau ersetzen.
Gegenwärtig finden bereits bauvorbereitende Maßnahmen statt.
Folgende Arbeiten werden ausgeführt:
- Vegetationsarbeiten
- Herstellung von Baustraßen und Zufahrtsrampen
- Abbrucharbeiten
- Bohr- und Rammarbeiten
Zum Einsatz kommen u. a. Bagger, Kräne, LKW, Großbohrgerät.
Eine Baustraße wird parallel zur Bahnstrecke vom Haltepunkt Kahla auf der Saaleseite bis zur Fußgängerunterführung führen.
Auf der gegenüberliegenden Seite erfolgt die Zufahrt der Baufahrzeuge von der
Ernst-Thälmann-Straße über den Fuß- und Radweg.
Der Fuß- und Radweg ist zwischen der Thälmannstraße und dem Weg auf der Saaleseite seit dem 17. Februar 2025 bis voraussichtlich Ende Oktober 2025 gesperrt.
Der Weg entlang der Saale zwischen Kahla und Großpürschütz muss wegen Kabelverlegearbeiten für kurze Zeiträume aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.
Die Ankündigungen erfolgen zeitnah zu den Sperrungen, mit Aushängen vor Ort.
In der Zeit vom 22. April 2025 bis zum 8. Mai 2025 werden zwei Hilfsbrücken in die Gleise eingebaut und die alte Brücke wird abgebrochen.
Während dieser Zeit ist mit einem erhöhten Lärmpegel zu rechnen.
Wir setzen alles daran, die von den Bauarbeiten ausgehenden Störungen so gering wie möglich zu halten.
Trotzdem lassen sich Beeinträchtigungen und Veränderungen im Bauablauf nicht gänzlich ausschließen. Dafür bitten wir um Entschuldigung.
Für diese Arbeiten ist eine
Streckensperrung der Bahnstrecke vom 25. April 2025 bis zum 28. April 2025 erforderlich.
Bei Fragen und Hinweisen können Sie sich per E-Mail an uns wenden:
bauprojekte-suedost@deutschebahn.com
Ihre Deutsche Bahn
Erfurt, Februar 2025
Stadt Kahla
Erarbeitung von Managementplänen (Fachbeitrag Offenland) für folgendes Natura 2000 Gebiet in Thüringen:
SPA - Gebiet Nr. 33 "Muschelkalkhänge der westlichen Saaleplatte"
SPA-Gebiet = Europäisches Vogelschutzgebiet (Special Protection Area)
Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union.
Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten und ihrer natürlichen Lebensräume.
Es umfasst sowohl Fauna-Flora-Habitat-Gebiete gemäß der FFH-Richtlinie von 1992 als auch Europäische Vogelschutzgebiete gemäß der EG-Vogelschutzrichtlinie von 1979.
Mit 212 FFH-Gebieten, 35 FFH-Objekten und 44 Vogelschutzgebieten ist Thüringens einzigartiges Naturerbe mit seinen vielfältigen Kulturlandschaften Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes.
Jedes Natura 2000-Gebiet ist in sich einzigartig. Um seinen Wert weiterhin zu sichern, bedarf es speziell auf das jeweilige Gebiet abgestimmter Erhaltungs-,
Wiederherstellungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die in einem Managementplan festgelegt werden. Diese Managementpläne sind in Thüringen behördenverbindlich.
Für die Flächeneigentümer und Nutzungsberechtigten besitzen sie empfehlenden bzw. informativen Charakter. Die Umsetzung soll durch die Landnutzer,
die Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände sowie die unteren Naturschutzbehörden mit Unterstützung durch die Natura 2000-Stationen erfolgen.
Die Managementpläne setzen sich aus einem Fachbeitrag Offenland und einem Fachbeitrag Wald zusammen. Die Erstellung der Fachbeiträge für Waldflächen erfolgt organisatorisch eigenständig durch ThüringenForst.
Die Zuständigkeit für die Erstellung der Fachbeiträge Offenland liegt beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).
In den vergangenen Jahren wurden die Managementpläne der FFH-Gebiete, sowie für einen Großteil der Vogelschutzgebiete in Thüringen bereits erarbeitet.
Von 2025 bis 2027 werden im Auftrag des TLUBN die Fachbeiträge Offenland für zwei weitere Vogelschutzgebiete erstellt.
Dazu wurden durch das TLUBN Planungsbüros beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen für deren langfristige Erhaltung vorzuschlagen und festzulegen.
Zur Durchführung dieser Aufgaben finden im oben genannten Zeitraum in den anteilig in ihrer Gemeinde liegenden Gebieten Geländebegehungen statt. Kartierungen sind nicht Gegenstand des Auftrages.
Das damit verbundene Betretungsrecht der Grundstücke ergibt sich aus § 30 des Thüringer Gesetzes für Natur und Landschaft (ThürNatG) und wird nachfolgend auszugsweise wiedergegeben:
§ 30 Duldungspflicht
(1) Die Bediensteten der Naturschutzbehörden, der Naturschutzfachbehörde einschließlich der Staatlichen Vogelschutzwarte, der Nationalparke,
Biosphärenreservate und Naturparke sowie die, die von ihnen beauftragt oder denen Aufgaben nach § 13 Abs. 4 Satz 2 übertragen wurden,
die Beschäftigten der Stiftung Naturschutz Thüringen als Träger eines Nationalen Naturmonuments, die Naturschutzbeauftragten und die Bediensteten
von Gemeinden im Rahmen des Vollzugs von Satzungen nach § 14 Abs. 1 sind berechtigt, zur Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke mit Ausnahme von Wohngebäuden zu betreten.
Sie haben sich auf Verlangen zu legitimieren. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes,
Artikel 8 der Verfassung des Freistaats Thüringen) wird durch Satz 1 eingeschränkt.
(2) Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte sind, soweit sie bekannt sind, vor dem Betreten der Grundstücke zu den im Absatz 1 genannten Zwecken in angemessener Frist zu benachrichtigen.
Die Benachrichtigung kann auch durch öffentliche Bekanntmachung in ortsüblicher Weise erfolgen.
Mit dieser Bekanntmachung kündigt das TLUBN die Durchführung der Geländebegehungen gegenüber der Öffentlichkeit an und entspricht damit der Informationspflicht
gemäß § 30 (2) ThürNatG. Die Mitarbeiter der Planungsbüros können sich als Beauftragte des TLUBN durch eine Legitimationsbescheinigung ausweisen.
In diesem Zusammenhang bittet das TLUBN die Betroffenen um Verständnis und um Unterstützung für die erforderlichen Arbeiten.
Im Laufe des Planungsprozesses sind Gespräche mit Landnutzern und regionalen Akteuren vorgesehen, in denen die Erhaltungsziele erläutert,
bestehendes Konfliktpotential aufgezeigt und gemeinsam Lösungen zur Erhaltung der Lebensräume und Arten gesucht werden.
Der Fachbeitrag Offenland jedes Managementplanes wird zum Ende des Planungsprozesses in einem gesonderten Termin der interessierten Öffentlichkeit vorgestellt.
Sollten Sie bereits vorher Fragen oder Anregungen zur Entwicklung des Gebietes haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Die Lage der Gebiete kann auf folgenden Internetseiten des Freistaat Thüringen eingesehen werden:
thueringenviewer.thueringen.de/thviewer oder
antares.thueringen.de/cadenza.
Mehr Informationen über die Managementplanung erhalten Sie auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz:
natura2000.thueringen.de.
Ansprechpartnerin:
TLUBN, Ref. 34; Frau Dr. Vogel:
Anja.Vogel@tlubn.thueringen.de
Bohranzeige Thüringen online:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie an dieser Stelle über die auch in unserer Pressemitteilung
(
tlubn.thueringen.de/medieninformationen....)
vom 05.12.2024 vorgestellte Einführung der digitalen Bohranzeige Thüringen informieren.
Anfang 2024 wurde die elektronische „Bohranzeige Thüringen“ in Betrieb genommen.
Anzeigen von Bohrungen, z. B. zur Errichtung vertikaler Erdwärmesonden, Grundwasserwärmepumpen, Brunnen oder für Baugrunduntersuchungen,
die aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorgaben erforderlich sind, können nunmehr in einem einzigen Verfahren vorgenommen werden.
Dabei werden die fachlich notwendigen Daten in einem
Online-Formular abgefragt, das sich dem jeweiligen Vorhaben dynamisch anpasst.
Der Anzeigende erhält die Bestätigung des Anzeigeeingangs beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nach drei Werktagen.
Außerdem wird die jeweilige untere Wasserbehörde über das geplante Vorhaben informiert.
Diese prüft, ob es sich um eine Anzeige gem. § 49 Abs. 1 oder 2 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 41 Abs. 2 Thüringer Wassergesetz handelt.
Diese ist immer dann erforderlich, wenn sich das Vorhaben unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken kann.
Die untere Wasserbehörde teilt dem Anzeigenden mit, ob eine wasserrechtliche Erlaubnis (z. B. bei der Entnahme von Grundwasser) für das Vorhaben notwendig ist.
Der Anzeigende kann den beteiligten Behörden über das System auch Mitteilungen senden,
z. B. auf Verzögerungen hinweisen oder Unterlagen nachliefern, und im weiteren Verfahren das erforderliche Einreichen der Ergebnisse der Bohrungen abwickeln.
Das Online-Portal „Bohranzeige Thüringen“ ist im Internet unter
www.bohranzeige.thueringen.de zu finden.
Ab dem 2. Quartal 2025 wird es in einem neuen, länderübergreifend einheitlich gestalteten Layout als Erdaufschluss digital fortgeführt.
Nähere Informationen zu den Themen „Geologiedatengesetz“ und „Anzeige von Bohrungen“ sind auf der Webseite des TLUBN
(
tlubn.thueringen.de/geologie-bergbau/....)
und in der Informationsbroschüre Anzeige- und Zulassungsverfahren für geologische Untersuchungen (z. B. Bohrungen),
Grundwassererschließungen und sonstige Erdaufschlüsse nach Geologiedatengesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz zu finden.
Bitte informieren Sie Ihre Bürgerinnen und Bürger auf Ihrer Webseite über diesen Service.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Kammerer
Referent
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Förderung von privaten Baumaßnahmen
im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Kahla:
Die Stadt Kahla unterstützt bereits seit 2003 private Sanierungsmaßnahmen innerhalb des Gebietes der Altstadtsatzung mit Hilfe des Kommunalen Förderprogrammes.
Durch das Kommunale Förderprogramm werden finanzielle Zuschüsse aus Mitteln der Städtebauförderung gewährt.
Durch das Förderprogramm soll der finanzielle Aufwand der Eigentümer für die ortsbildgerechte Gestaltung im Geltungsbereich der Altstadtsatzung durch einen entsprechenden Zuschuss gemindert werden.
Die Altstadtsatzung dient dem Erhalt des historischen Charakters und des wertvollen Stadtgrundrisses der Altstadt Kahlas.
Die Förderung stellt sich wie folgt dar:
Wer wird gefördert?
Die Zuwendungen werden natürlichen oder juristischen Personen gewährt,
die Eigentümer von Grundstücken bzw. Wohn-/Teileigentum oder erbbauberechtigt innerhalb des Geltungsbereiches der Altstadtsatzung Zone A und B der Stadt Kahla sind.
Was wird gefördert?
Die Stadt Kahla fördert anteilig Sanierungs- und Gestaltungsmaßnahmen an Gebäuden und Nebengebäuden mit ortsbildprägendem Charakter.
Maßnahmen an Neubauten werden nicht unterstützt. Gefördert werden ausschließlich Aufwendungen des gestalterischen Mehraufwandes,
welcher sich aus den Festsetzungen der Altstadtsatzung für die Zone A ergibt. Eine Bezuschussung von Maßnahmen, welche lediglich den Anforderungen für die Zone B erfüllen, ist ausgeschlossen.
Die Förderung betrifft insbesondere folgende Maßnahmen:
- Fassadenarbeiten (z.B. Putz-, Maler-, Stuckateurarbeiten)
- Fenster, Fensterläden, Schaufenster, Türen und Tore
- Dacheindeckungen mit gestalterischem Mehraufwand
- Zäune und Einfriedungen, Eingangstreppentreppen, Stützmauern
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall von der Stadt Kahla festgelegt.
Sie kann bis zu 30 % der anerkannten zuwendungs-fähigen Kosten betragen, jedoch höchstens 8.000,00 € je Grundstück/wirtschaftlicher Einheit.
Voraussetzung:
Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn vor Beginn der Maßnahme ein schriftlicher Antrag auf Förderung gestellt und
eine Fördervereinbarung zwischen der Stadt Kahla und dem Bauherrn abgeschlossen wurde. Mit dem Antrag auf Förderung sind die folgenden Unterlagen einzureichen:
- kurze Beschreibung der geplanten Maßnahmen
- ggf. Planungsunterlagen
- Eigentumsnachweis
- Fotos zur Dokumentation des Bestandes
- mindestens 3 vergleichbare Kostenangebote zu den beabsichtigten Baumaßnahmen
- alle öffentlich-rechtlichen Genehmigungen (denkmalrechtliche Erlaubnis, insofern notwendig Baugenehmigung)
Bei der baulichen Realisierung ist die Einhaltung der gestalterischen Auflagen, formuliert in der Altstadtsatzung der Stadt Kahla für die Zone A, Voraussetzung für eine Förderung im Kommunalen Förderprogramm.
Die vollständigen Förderbestimmungen sind der „Richtlinie über das Kommunale Förderprogramm der Stadt Kahla im Rahmen der Städtebauförderung zur Durchführung privater Baumaßnahmen“ zu entnehmen
(siehe Internetseite der Stadt Kahla:
kahla.de/cs/SuO_Kommunales_Foerderprogramm....).
Die Altstadtstadtsatzung der Stadt Kahla ist auf der gleichen Internetseite veröffentlicht:
https://kahla.de/cs/SuO_Altstadtsatzung.php
Mit der Maßnahme darf erst nach Abschluss der Fördervereinbarung begonnen werden.
Antragsverfahren:
Der Antrag auf Gewährung von Zuwendungen für die Förderung privater Bauvorhaben ist
unter Verwendung des Antragsformulars bei der Stadt Kahla einzureichen.
Ein ausfüllbares Formular steht auf der Internetseite der Stadt Kahla zur Verfügung.
Folgende Verfahrensschritte sind zu beachten:
- Beratungsgespräch und Vor-Ort-Begehung mit Stadt Kahla (Bauamt) und Sanierungsträger
- Beantragung erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen durch den Bauherrn
- Antragstellung im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms
- In begründeten Einzelfällen: Beantragung vorzeitiger Maßnahme beginn
- Entscheidung zur Förderung durch die Stadt
- Abschluss einer Fördervereinbarung zwischen Stadt und Eigentümer zur Regelung Durchführung und Abrechnung der zur fördernden Baumaßnahme
- Nach Fertigstellung - Vorlage der Schlussabrechnung und Prüfung der vertragsgemäßen Durchführung der Baumaßnahmen
- Auszahlung der Fördermittel durch die Stadt Kahla
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich während der Öffnungszeiten an das Bauamt Kahla wenden.
Kontakt per Telefon:
036424 77601
oder per E-Mail:
bauamt@kahla.de
Grundsteuerreform 2025:
Mitteilung aus der Finanzabteilung an alle Grundstückseigentümer
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 07.11.2024 folgende Hebesätze festgesetzt.
Grundsteuer A 330 v. H.
Grundsteuer B 430 v. H.
Die öffentliche Bekanntmachung der
Hebesatzsatzung finden sie in der Ausgabe der
Kahlaer Nachrichten vom 28.11.2024 Nr. 23/2024.
Ablauf und Verfahren Grundsteuerpflicht/Grundsteuermessbetrag:
Alle bisherigen Grundsteuerbescheide werden kraft Gesetzes zum 31.12.2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben.
Damit entfällt die bisherige Basis für Vorauszahlungen für 2025.
Seitens des Finanzamtes werden keine Aufhebungsbescheide für das Ende der Steuerpflicht zum 31.12.2024 versendet, auch nicht für Grundstücke auf fremden Grund- und Boden.
Die Besteuerung geht von Nutzer auf den Eigentümer über, die Steuerpflicht für die Nutzer von Garagen, Kleingärten, Bungalows u. ä. auf fremden Grund und Boden entfällt.
Das Finanzamt Jena ist als Bewertungsstelle für die Grundsteuerpflicht zuständig und die Stadt Kahla an die darin enthaltenen Angaben gebunden.
Sollten
Einwände gegen den Grundsteuermessbescheid bestehen, sind diese ausschließlich an das
Finanzamt Jena
Leutragraben 8
07743 Jena
Telefon Finanzamt Jena: 0361 573626-900
als zuständige Behörde zu richten.
Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch gegen einen Grundsteuerbescheid gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung hat.
Ein Widerspruch entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
Zur Ermittlung des Grundsteuerjahresbeitrags wird der vom Finanzamt festgelegte Messbetrag herangezogen. Mit den festgelegten Hebesätzen des Stadtrates ergibt sich der Grundsteuerbetrag.
Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Grundsteuer
Anfang Dezember werden voraussichtlich die neuen Grundsteuerbescheide an die Grundstückseigentümer durch die Stadt Kahla versendet.
Hinweise Zahlungsverkehr:
Die von Ihnen erteilten SEPA-Lastschriften behalten weiterhin ihre Gültigkeit, wenn Sie im Veranlagungsjahr 2025 steuerpflichtig bleiben. Bitte prüfen Sie die Angaben auf Ihren Grundsteuerbescheid.
Daueraufträge, die von Ihnen selbst an Ihre Bank erteilt wurden,
müssen an die neuen Grundsteuerwerte angepasst werden.
Hierauf hat die Stadt Kahla keinen Einfluss.
Ansprechpartner:
Die Mitarbeiter der Stadt Kahla, Abteilung Kasse oder Steuern, erreichen Sie bei Fragen unter folgenden Kontaktdaten:
Aufgrund der Vielzahl der Bescheide bitten wir um Ihr Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anliegen etwas länger dauern kann.
Information zum Ausbau der Glasfasernetze in Kahla:
Aufgrund der laufenden Marketingmaßnahmen der Telekom kam es zu vermehrten Rückfragen in der Stadtverwaltung Kahla zum Glasfaserausbau.
Wir weisen darauf hin, dass im Stadtgebiet der Stadt Kahla der Glasfaserausbau gleichzeitig von zwei Unternehmen,
der
"UGG" Unsere Grüne Glasfaser und der
Deutschen Telekom, ausgeführt wird.
Um Doppelbuchungen zu vermeiden, bitten wir Sie vor Abschluss zu prüfen, ob Sie bereits einen Glasfaseranschluss beauftragt haben.
Bauamt der Stadt Kahla
Der Glasfaser-Ausbau in Kahla Region beginnt!
Direktvermarkter informieren zu Glasfaseranschlüssen:
- Transparente Beratung direkt an der Haustür
- Haustürgeschäfte laufen nach klaren Regeln und Qualitätsvorgaben
- Autorisierte Berater können sich jederzeit ausweisen

In den nächsten Wochen wird ein Team von Vertriebsberatern der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom in Kahla unterwegs sein.
Sie bieten eine
Vor‐Ort Beratung zum bevorstehenden Glasfaserausbau an.
So persönlich, im direkten Kontakt bequem zuhause, gibt es die Informationen zu neuer Technik sonst nirgendwo.
Vertriebsberater können sich jederzeit ausweisen:
Die Direktvermarkter arbeiten nach klaren Richtlinien und Qualitätsvorgaben.
Sie tragen Kleidung
mit Telekom‐Logo und einen Ausweis mit Lichtbild in Sichthöhe.
Auf dem Ausweis befindet sich zusätzlich
ein QR‐Code. Über diesen Code ist auf
der Telekom‐Internetseite der Mitarbeitende mit Foto zu sehen.
So lässt sich prüfen, ob es tatsächlich autorisiertes Personal ist. Außerdem führen die Berater zur Legitimation
ein Original‐Schreiben der Telekom bei sich.
Darüber hinaus haben sie immer eine Rückrufnummer dabei, über die man im Zweifel per Telefon den Mitarbeitenden identifizieren lassen kann. Diese Nummer lautet bundesweit
0800 8266347.
Qualitätskontrolle nach Beratungsgesprächen:
Kommt es im Beratungsgespräch zu einem Vertragsabschluss, erhält der Kunde zuerst eine
E‐Mail mit allen Informationen zum Auftrag und zusätzlich einen Anruf zur Qualitätssicherung.
In diesem Telefonat wird dem Kunden nochmals erläutert, welches Produkt beauftragt wurde und welche Kosten hierfür entstehen.
Erst wenn der Kunde in diesem Gespräch alle Punkte bestätigt, wird der Auftrag an die Telekom übermittelt.
Selbstverständlich gilt im Anschluss
das 14‐tägige Widerrufsrecht auch für Haustürgeschäfte.
Hinweis: Dies ist ein Musterbild. Die Berater vor Ort können anders aussehen sich aber ausweisen.
Die digitale Zukunft ist grün:
Kahla bekommt Glasfaser von 'Unsere Grüne Glasfaser' (UGG):
Wo kann ich einen Glasfaseranschluss bei der UGG beauftragen?:
Sie können aktuell bei den Partnern: O² oder Thüringer Netkom einen Glasfaseranschluss beauftragen.
Den Glasfaseranschluss können Sie bei O² über diesen Link beauftragen:
o2online.de/internet-festnetz/glasfaser/
Den Glasfaseranschluss können Sie bei der Thüringer Netkom über diesen Link:
netkom.de/ugg
oder per Telefon unter
0361 652 5742 beauftragen.
Ergänzende Infos zum Glasfaserausbau:
https://unseregrueneglasfaser.de/gemeinden/kahla/
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Die Stadt Kahla hat die Weichen für ihre digitale Zukunft neu gestellt.
Die Verantwortlichen der Kommune in der Urlaubsregion Saale-Unstrut entschieden sich gemeinsam für den Ausbau der örtlichen digitalen Infrastruktur mit leistungsfähiger Glasfaser durch Unsere Grüne Glasfaser (UGG).
Der Ausbau durch UGG erfolgt eigenwirtschaftlich, d. h. für die Stadt Kahla entstehen für die Errichtung und den Betrieb des neu verlegten Glasfasernetzes keinerlei Kosten. Es werden auch keine Zuschüsse oder Steuergelder in Anspruch genommen.
Die kleine Stadt mit über 7000 Einwohner:innen liegt am Fuße der Leuchtenburg und an der ehemaligen Handelsstraße zwischen Naumburg und Nürnberg. Kahla ist gut an Jena, Gera und Erfurt angebunden und besticht durch eine charmante historische Altstadt.
Auch hier gehört das Homeoffice zur heutigen Arbeitswelt inzwischen dazu. Teilweise ist die aktuell vorhandene digitale Infrastruktur den heutigen und künftigen Anforderungen der Gigabitgesellschaft allerdings nicht mehr gewachsen.
Damit lange Ladezeiten, geringe Surfgeschwindigkeiten oder sogar Ausfälle des Internets bald der Vergangenheit angehören, haben sich die Stadtvertretenden gemeinsam mit Bürgermeister Jan Schönfeld an UGG gewandt.
UGG implementiert in Kahla eine moderne und zukunftssichere Glasfaserinfrastruktur direkt bis ins Haus oder in die Wohnung (Fiber To The Home, kurz FTTH).
„Wir haben in den vergangenen Jahren noch einmal deutlicher zu spüren bekommen, wie essenziell schnelles, leistungsfähiges Internet ist, um in der heutigen Zeit wirtschaftlich und sozial angebunden zu bleiben.
Mit Unsere Grüne Glasfaser haben wir einen Partner mit langjähriger Expertise gewählt, der uns helfen wird, Kahla auch weiterhin als attraktiven Wohn- und Standort zu erhalten und digital nach vorne zu bringen," sagt Bürgermeister Jan Schönfeld.
Zum geplanten Bauverfahren:
Das Glasfasernetz von UGG ist so konzipiert, dass alle Kabel und Leerrohre vollständig erdverlegt sind, ausgehend vom zentralen Hauptverteilerpunkt (sog. „Point of Presence“; kurz: PoP) bis zum Haus - unabhängig davon,
ob es sich um Ein- oder Mehrparteienhäuser handelt. Es werden modernste Bautechniken eingesetzt, um die unterirdische Verlegung in sehr kurzer Zeit, umweltverträglich und ohne große Einschränkungen für Bürger:innen zu realisieren.
Das heißt, dass in enger und frühzeitiger Absprache mit der Kommune sowie dem Bauamt Maßnahmen ergriffen werden, die den baulichen Eingriff minimal halten und einen geordneten Ablauf innerhalb der Kommune weiterhin gewährleisten.
„Mit Kahla schließen wir eine weitere Stadt in Thüringen an unser leistungsfähiges Glasfasernetz an und versorgen so die Bürgerinnen und Bürger mit einer blitzschnellen,
zuverlässigen Internetverbindung. Und das eigenwirtschaftlich, ohne Vorvermarkungsquote. Insbesondere ländlich gelegene Städte wie Kahla profitieren enorm von unserem Glasfasernetz,
das sie fit macht für die digitale Zukunft,“ kommentiert Andrea Staub, Expansion Managerin.
Infoabend für interessierte Bürger:innen (Videoaufzeichnung verfügbar):
Um direkt miteinander ins Gespräch zu kommen, fand eine Informationsveranstaltung statt.
Diese Videoaufzeichnung können Sie sich hier ansehen:
ugg-events.com/181023 = Link zum Video der Informationsveranstaltung
Über Unsere Grüne Glasfaser:
Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Allianz und Telefónica.
Als neutraler und unabhängiger Netzanbieter verlegt UGG lokale Glasfasernetze in ländlich geprägten Regionen in ganz Deutschland - für mehr Lebensqualität und die Aussicht auf eine innovationsreiche Zukunft.
Darauf aufbauend stellt UGG interessierten Telekommunikationsanbietern leistungsstarke und hochmoderne digitale Infrastruktur zur Verfügung, bei der die Glasfaserleitungen direkt bis in jedes Haus verlegt werden,
sogenanntes Fiber-To-The-Home (kurz: FTTH). Durch den energieeffizienten und zukunftssicheren Betrieb hat das Glasfasernetz von UGG auch ökologische Vorteile, die moderne FTTH-Technologie verbraucht 60 % weniger Energie als frühere Kupfernetze.
Pressekontakt:
Unsere Grüne Glasfaser
Presseagentur - LHLK für UGG
M:
ugg@lhlk.de
T:
089 720187270
Besuch der Stadtbibliothek:
Die
Bibliothek ist geöffnet.
Die Bücherei kann ab sofort wieder ohne Termine besucht werden.
Neu: Online-Katalog zum Stöbern:
Mit unserer neuen Online-Suche haben Sie nun die Möglichkeit, bequemer und umfassender in unserem Bestand nach Büchern, Filmen, Spielen usw. zu suchen.
Eine Ausleihe, Verlängerung usw. ist aktuell nur vor Ort in der Bibliothek möglich.
Link:
Online-Katalog öffnen
Telefonnummer Bibliothek:
036424 52971
Sperrung Treppenaufgang „Am Ärztehaus“:
Im Zuge dringend notwendiger Sanierungsarbeiten wird die
Treppenanlage (zwischen Ärztehaus und Feuerwehr) gesperrt.
Diese Sperrung beginnt am Montag, 18.11.2024 um 6:00 Uhr.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis März 2025 an.
Der Baufortschritt an der Treppenanlage ist wesentlich von der Witterung abhängig.
Eine Nutzung des Treppenaufganges ist während dieser Zeit nicht möglich.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die Unannehmlichkeiten, die durch diese Maßnahme entstehen.
Facebook Kanal „Kahla - Tor zum Saaletal“:
Ihr wollt wissen, was monatlich in Kahla los ist,
sehen, welche Bilder beim Fotowettbewerb „Nett hier“ eingereicht wurden
oder wer beispielsweise den Kunstwettbewerb „Sichtweisen sichtbar machen“ in Kahla gewonnen hat?
Dann folgt gern der Seite
@Kahla - Tor zum Saaletal und verpasst zukünftig keine News mehr vom Citymanagement.
Einladung zur frühzeitigen Mitwirkung am Lärmaktionsplan der Stadt Kahla:
Die Stadt Kahla wird den Lärmaktionsplan von 2009 nach 2018 das zweite Mal fortschreiben.
Teil dieses Prozesses ist die Information der Stadtgesellschaft und die Möglichkeit für Bewohnerinnen
und Bewohnern der Stadt sich daran zu Beteiligen.
Warum ein Lärmaktionsplan?
Lärm ist ein bedeutendes Umweltproblem, welches große Teile der Bevölkerung Deutschlands und der EU beeinflusst.
Straßenverkehrslärm rangiert dabei an vorderster Stelle.
Eine Verbesserung dieser Problemstellung soll mit der Aufstellung und Fortschreibungen von Lärmaktionsplänen erfolgen.
Eine weitere Ursache für ist der Eisenbahnverkehr. Für Kartierung und Aktionsplanung zum Lärm des Eisenbahnverkehrs ist jedoch das Eisenbahnbundesamt (EBA) zuständig.
Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs müssen Lärmaktionspläne für alle Bereiche aufgestellt werden,
die von der verpflichtenden Lärmkartierung erfasst sind. Ein Ermessensspielraum besteht nur bei der Frage,
ob und welche Maßnahmen vorgesehen werden, nicht aber bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans.
Die Verpflichtung zur Lärmaktionsplanung für die Gemeinde Kahla ergibt sich aus Artikel 9 der
EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) sowie § 47e BImSchG i. V. m. § 7 der 34. BImSchV
und § 3 der Thüringer Immissionsschutz-Zuständigkeitsverordnung -ThürImZVO-.
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Ergebnisse der Lärmkartierung
Zu einer der Hauptverursachern von Umgebungslärm zählt neben dem Eisenbahnverkehr der Straßenverkehr.
Für den Lärm des Straßenverkehrs hat das TLUBN (Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz)
zuständigkeitshalber 2022 entsprechend die „Lärmkarte Straßenverkehr“ zur Verfügung gestellt.
Die Lärmkartierung für Thüringen zeigt anhand von Lärmkarten die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kfz pro Jahr.
Auch auf dem Gebiet Kahlas wurde eine entsprechende Kartierung im Bereich der B 88 durchgeführt.
Diese grenzt in einem Bereich von ca. 3,5 km an bebautes Gebiet. An dieser Strecke verläuft die B 88
auf einer Länge von ca. 1,5 km durch gewerblich genutzte Flächen und auf einer Länge von ca. 2 km durch Wohngebiete.

Die Veröffentlichung der Lärmkartierung für Kahla finden Sie
nochmal hier:
Kahla Thüringen - Lärmaktionsplan
Was sind Ziele und Zwecke der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes?
Ziel ist die Sammlung und Entwicklung von Maßnahmen zur Minderung von Umgebungslärm, um Gesundheits-
und Umweltschutz zu fördern. Ein Teil davon ist insbesondere der Lärmschutz der Bevölkerung.
Die Lärmaktionsplanung ist dabei das Strategische Mittel einzelne Maßnahmen zu bündeln,
sinnvoll weiterzuentwickeln und zu ergänzen. Die Erstaufstellung eines Lärmaktionsplanes war 2009.
Eine Fortschreibung folgte 2018 und er soll erneut aktualisiert werden.
Mögliche Lärmminderungs-/Maßnahmen
Um dieses Ziel zu erreichen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Ermittlung der Belastung durch Lärmkarten;
- Verminderung und Vorbeugen durch Aktionspläne, die auf Basis von Lärmkarten erarbeitet werden;
- Sicherstellung der Information an die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen.
Im Rahmen der vergangenen Lärmaktionsplanungen, sind neben kurzfristigen auch verschiedenen
mittel- und langfristigen Maßnahmen enthalten, die es zu überprüfen gilt.
Konkrete im Lärmaktionsplan diskutierten und bereits absehbare Maßnahmen werden unteranderem sein die Frage
nach Auswirkungen des B 88 Ausbaus und der Sanierung der Bachstraße, sowie die Förderung Lärmarmer Verkehrsmittel.
Weitere Maßnahmen sind unter anderem von Ihnen Abhängig.
Ihre Mitwirkungsmöglichkeiten
Eine Planung, die dem Ziel des Gesundheitsschutz Rechnung tragen will,
braucht auch die Information von den Bürgerinnen und Bürgern.
Daher möchten wir Sie bei unseren Tätigkeiten zur Lärmaktionsplanung mit einbeziehen.
Von jetzt bis zum 17.04.2024 können Sie uns ihre Hinweise hinsichtlich der Thematik Lärm mitteilen.
Senden Sie Ihre “Hinweise/Stellungnahme“ an:
bauverwaltung@kahla.de
oder postalisch an Bauamt, Markt 10, 07768 Kahla
Vorstellung von Zwischenergebnissen für die energetischen Quartierskonzepte Kahla-West und Löbschütz
Seit August 2022 wurde für die Bereiche Kahla-West und Löbschütz an der Erstellung energetischer Quartierskonzepte gearbeitet. Die Konzepte sollen einen Beitrag für die Zukunftsfähigkeit der Energieversorgung enthalten und den dazugehörigen Fördermöglichkeiten aufzeigen. Betrachtet werden die Einsparpotenziale bei privaten und öffentlichen Gebäuden, Bedarf und Versorgung mit Energie sowie die Integration von erneuerbaren Energien.
Zum jetzigen Zeitpunkt befindet sich die Bearbeitung des Konzeptes in einer entscheidenden Phase. Ausgehend einer ausführlichen Ausgangsanalyse in Verbindung mit bildbasierter Datenauswertung der Gebäude erfolgte eine Bedarfsermittlung und eine Bilanzierung der Energie- und Treibhausgasemissionen innerhalb der beiden Gebiete. Dem einhergehend erfolgte bereits eine hohe Beteiligung der betroffenen Bevölkerung.
Die bisherigen Bausteine mit ausgewählten Zwischenergebnissen der bisherigen Konzeptbearbeitung wird von Mitarbeitern der DSK - Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft im Rahmen des am 25. Mai. stattfindenden Stadtrates dargestellt. Zusätzlich berichtet die DSK über die restliche Projektzeit und über die Eckpunkte des Gebäudeenergiegesetztes.
Weitere Informationen über folgenden Link:
www.energiewende-kahla.de
Ein wichtiger Schritt für Kahla und den Tourismus:

In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Tourismusverband ist eine neue Tourismus-Website entstanden, die Kahla mit seinen Vorzügen und Sehenswürdigkeiten darstellt. Touristen erhalten intuitiv und übersichtlich alle wesentlichen Informationen. Bilder und Texte laden Besucher der Seite zu MEHR ein.
Unter
www.tourismus.kahla.de kann sich jeder einen eigenen Eindruck verschaffen.
Eingebunden wird die Seite u. a. auf der kahla.de Seite unter dem Menüpunkt Tourismus sowie auf weiteren touristischen Kommunikationsmedien.
PS: Die Seite „lebt“ und wird fortlaufend ergänzt bzw. bei Neuerungen angepasst.
Schon gewusst? 💡
Aktuell erhalten Touristen Auskünfte und Infomaterial in der Stadtinformation, welche sich in der Bibliothek 📚
im Alten Amtsgericht in der Roßstraße 38 befindet. Zu folgenden Zeiten können hier Frau Rosenkranz
oder Frau Hofmann persönlich angetroffen werden: 👩🏻
- Montag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr
- Dienstag geschlossen (aber telefonisch erreichbar unter 📞 036424 52971)
- Mittwoch 8.30 bis 12 Uhr
- Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr
- Freitag 8.30 bis 11 Uhr
Infomaterial zu Kahla und Umgebung kann Mo-Fr auch außerhalb der Öffnungszeiten im Zeitraum von 7 bis ca. 16 Uhr mitgenommen werden.
Es befindet sich im Vorraum der Bibliothek.
Vor Ort Hilfe für ukrainische Kriegsflüchtlinge in Kahla und Gemeinden:
In Kooperation der Stadt Kahla, der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ und den Vereinen rufen wir Sie,
werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
die Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Kahla und den Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ zur gemeinsamen Spendenaktion auf.
Für finanzielle Spenden ist ein Konto der Stadt Kahla unter dem
Verwendungszweck: Hilfe für Ukraine
Konto: DE 29 1203 0000 0001 0105 45
eingerichtet.
Für Fragen zur logistischen Regelung und Abgabe der Spenden sind wir für Sie unter
036424 77141 sowie per E-Mail unter
soziales@Kahla.de erreichbar.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Silvia Voigt
Vorsitzende VG „Südliches Saaletal“
Jan Schönfeld
Bürgermeister Stadt Kahla
Standesamt Kahla:

Liebe Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“,
liebe Gäste unserer schönen Region,
wir freuen uns, Sie im Rathaus der Stadt Kahla als ein gemeinsames Standesamt begrüßen zu dürfen.
Am 3. Januar 2022 haben wir unsere Arbeit in den sehr schönen, neu renovierten Büroräumen aufnehmen können.
Ob Eheschließungen, Geburten, alle Namensänderungen, Vaterschaftsanerkennungen,
Kirchenaustritte wie auch die Beurkundung von Sterbefällen und vieles mehr, wir beraten Sie zu allen personenstandsrechtlichen Angelegenheiten.
Wir sind grundsätzlich zuständig für alle Einwohner der Stadt Kahla und der Verwaltungsgemeinschaft „Südliches Saaletal“ sowie für Jeden,
dessen Personenstandseintrag in unserem Standesamt beurkundet ist bzw. fortgeführt wird.
Und natürlich auch für die Bürger, die ein berechtigtes Interesse an einen dieser Personenstandseinträge haben.
Sie sind im Rathaus Kahla richtig (egal, wo wohnhaft), wenn Sie den Wunsch haben, an einem der folgenden Trauorte zu heiraten:
- Porzellankirche der Leuchtenburg
- Herzogssaal im „Alten Jagdschloss“ Hummelshain
- Kemenate in Orlamünde
- Rathaus Kahla, kleiner und großer Saal
- Bohlenstube Kahla
Alle weitere Informationen finden Sie hier.
Veröffentlichung der Bodenrichtwerte:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena
hat zum Stichtag 01.01.2022 auf Grundlage der Kaufpreissammlung flächendeckend Bodenrichtwerte ermittelt und veröffentlicht.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes (Bodenrichtwertzone),
die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).
Im Geoportal Thüringen (
www.geoportal-th.de) sind die Bodenrichtwerte kreisweise oder thüringenweit im Shape-Format erhältlich.
In eigene Geoinformationssysteme können die Daten auch als Web Map Service (WMS) bzw. als Web Feature Service (WFS) integriert werden.
Der Freistaat Thüringen gestattet die kostenfreie kommerzielle und nichtkommerzielle Weiterverwendung der Bodenrichtwerte.
Mit dem „
Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen (BORIS-TH)“ werden die Bodenrichtwerte unter
www.bodenrichtwerte-th.de im Internet kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte Auskunft über die Bodenrichtwerte erhalten.
Anschrift:
Gutachterausschuss für Grundstückswerte für das Gebiet des Saale-Holzland-Kreises, des Saale-Orla-Kreises und der kreisfreien Stadt Jena
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Katasterbereich Pößneck
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck
Neue Broschüre für Katastrophen/Alarm:
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen.
Wir möchten Sie informieren, dass eine neue Bürgerbroschüre zum Thema „
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ eingetroffen ist.
Die Broschüre befindet sich im Foyer des Rathauses. Diese Broschüre können Sie hier während der
Öffnungszeiten abholen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit über unsere Internetseite www.kahla.de den
Ratgeber-Notfallvorsorge, [
1] herunterzuladen.
Hinweise:
Für den Inhalt der Bekanntmachungen auf dieser Seite
sind ausschließlich die jeweiligen Veranstalter verantwortlich.
Fehlende Nachrichten bitte melden an:
admin@kahla.de
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