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Flächennutzungsplan (FNP):



Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, einen Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet aufzustellen (§5 Abs. 1 BauGB).

Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt bzw. Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§5 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt somit die gesamtgemeindliche Bodennutzungskonzeption dar.

Der Planungshorizont beträgt dabei etwa 15 Jahre.


Verfahrensstand der FNP-Aufstellung:



Aufstellungsbeschluss Nr. 54/2019 am 05.09.2019: „Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und die dafür notwendige Plan-Umweltprüfung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.“ Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22/2019

Frühzeitige Beteiligung:
Beschluss des Stadtrates der Stadt Kahla Nr. 62/2023 am 07.12.2023: „Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung.“ Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 01/2024

Frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:
Anschreiben/Email vom 25.01.2024

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
im Zeitraum vom 25.01.2024 - 01.03.2024 auf der Internetseite der Stadt Kahla sowie durch öffentliche Auslegung


Es folgen:

  • Auswertung der frühzeitigen Beteiligung und Abwägung - Erarbeitung des Entwurfs
  • Billigung des Entwurfs und Beschluss zur förmlichen Beteiligung (Auslegungsbeschluss), Bekanntmachung
  • Formelle Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
  • Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung)
  • Auswertung der Beteiligung und Abwägung
  • Feststellungsbeschluss
  • Vorlage zur Genehmigung
  • Bekanntmachung Feststellungsbeschluss/Genehmigung

Aktuell: Frühzeitige Beteiligung (Vorentwürfe)

Downloads:

Bitte nehmen Sie sich zur Einstimmung in das Thema
Flächennutzungsplan Zeit für die

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