Alle Städte und Gemeinden sind verpflichtet, einen Flächennutzungsplan
für das ganze Gemeindegebiet aufzustellen (§5 Abs. 1 BauGB).
Im Flächennutzungsplan ist die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende
Art der Bodennutzung
nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt bzw. Gemeinde
in den Grundzügen darzustellen (§5 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt somit die gesamtgemeindliche Bodennutzungskonzeption dar.
Der Planungshorizont beträgt dabei etwa 15 Jahre.
Verfahrensstand der FNP-Aufstellung:
Aufstellungsbeschluss Nr. 54/2019 am 05.09.2019: „Der Stadtrat hat die Aufstellung eines Flächennutzungsplanes und die dafür notwendige Plan-Umweltprüfung für das gesamte Stadtgebiet beschlossen.“ Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 22/2019
Frühzeitige Beteiligung:
Beschluss des Stadtrates der Stadt Kahla Nr. 62/2023 am 07.12.2023: „Der Stadtrat billigt den Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligung.“ Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 01/2024
Frühzeitige Beteiligung Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange:
Anschreiben/Email vom 25.01.2024
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung:
im Zeitraum vom 25.01.2024 - 01.03.2024 auf der Internetseite der Stadt Kahla sowie durch öffentliche Auslegung
Es folgen:
- Auswertung der frühzeitigen Beteiligung und Abwägung - Erarbeitung des Entwurfs
- Billigung des Entwurfs und Beschluss zur förmlichen Beteiligung (Auslegungsbeschluss), Bekanntmachung
- Formelle Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
- Formelle Beteiligung der Öffentlichkeit (Auslegung)
- Auswertung der Beteiligung und Abwägung
- Feststellungsbeschluss
- Vorlage zur Genehmigung
- Bekanntmachung Feststellungsbeschluss/Genehmigung