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Verwaltungskostenordnung für das Archiv der Stadt Kahla & Anlage 1 - Zur Gebührensatzung für das Archiv der Stadt Kahla vom 19.07.2012:

Aufgrund der §§ 19, 20 und 54 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2 S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04. Mai 2010 (GVBl. S. 113), sowie durch Artikel 2 (1) des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Strukturen vom 09. Oktober 2008 (GVBl. S. 369) und der §§ 1, 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 19. Sept. 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646) hat der Stadtrat der Stadt Kahla in der Sitzung am 31. Mai 2012 mit Beschluss-Nr.: 21/2012 die folgende Gebührenordnung zur Archivsatzung der Stadt Kahla beschlossen.

§ 1 Gegenstand/Geltungsbereich
Die Stadt Kahla erhebt für erbrachte Leistungen für die Benutzung des Archivs Gebühren und Auslagen gemäß dieser Satzung, soweit nicht andere Rechtsvorschriften dem entgegenstehen.

§ 2 Gebührenpflicht
(1) Für die Benutzung des Stadtarchivs der Stadt Kahla sowie für die sonstige Inanspruchnahme der Archivverwaltung im Rahmen der Archivsatzung der Stadt Kahla werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Gebühren erhoben.

(2) Auslagen sind zu erstatten.

§ 3 Gebührenschuldner
(1) Schuldner der Gebühren und Auslagen ist
  • Wer auf schriftlichen Antrag zur Benutzung des Archivs zugelassen wird.
  • Wem auf schriftlichen Antrag die Benutzungserlaubnis versagt wird.
  • Wem auf schriftliche Anfrage schriftliche oder ausführliche mündliche Auskünfte erteilt werden.
  • Wer von den Archivmitarbeitern beraten wird.
  • Wer Archivgut zu Ausstellungszwecken entleiht.
  • Wer für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Entstehung der Gebührenschuld und Fälligkeit
(1) Die Gebührenschuld entsteht, wenn ein Antrag erforderlich ist, mit der Antragstellung. Sie entsteht im Übrigen mit dem Tätigwerden der Archivverwaltung.
(2) Die Gebühren werden mit der Bekanntgabe des Gebührenbescheides an den Gebührenschuldner fällig.

§ 5 Gebührenhöhe
(1) Die Höhe der Gebühren und der Auslagen bemisst sich nach dem Gebührenverzeichnis für das Archiv der Stadt Kahla (Anlage 1), das Bestandteil dieser Satzung ist.
(2) Für Benutzungen, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind, wird die Gebühr erhoben, die nach den im Gebührenverzeichnis bewerteten vergleichbaren Benutzungen zu bemessen ist.

§ 6 Gebührenbefreiung
(1) Gebühren werden nicht erhoben bei Benutzung von Archivgut
  • Durch Einrichtungen die diese abgeliefert haben oder deren Rechtsnachfolger;
  • Für nachweislich wissenschaftliche oder heimatkundliche Zwecke;
  • Für Auskünfte und Nachforschungen, die den Nachweis eines versorgungsrechtlichen Anspruchs zum Ziel haben oder
  • Für einfache mündliche oder schriftliche Auskünfte, die ohne Hinzuziehen von Findhilfsmitteln oder Archivalien gegeben werden können.

(2) Die Beratung der Archivbenutzer durch die Archivmitarbeiter ist gebührenfrei.
(3) Gebührenbefreiung kann des Weiteren erteilt werden, wenn die Benutzung im Interesse der Stadt Kahla liegt.
(4) Weitere Gebührenbefreiung regelt sich nach § 2 und § 3 Thüringer Verwaltungskostengesetz.

§ 7 Gebührenermäßigung
(1) Bei Schülern, Studenten oder in nachgewiesenen sozialen Härtefällen wird von den Beträgen laut dem in der Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis jeweils die Hälfte erhoben. Diese Ermäßigung gilt nicht für Auslagen.
(2) Gebühren für das Recht auf Wiedergabe von Archivalien oder Sammlungsstücken für die einmalige Reproduktion beim Druck können ermäßigt oder erlassen werden, wenn die entsprechende Publikation im Interesse der Stadt Kahla angefertigt wird.
(3) Wird ein Antrag auf Auskunft oder Benutzung des Archivs zurückgenommen, nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde, diese aber noch nicht beendet ist, oder wird ein Antrag ausanderen Gründen wegen Unzuständigkeit
abgelehnt oder widerrufen, so ermäßigt sich die vorgesehene Gebühr um ein Viertel der in der Anlage enthaltenen Gebühren.

§ 8 Auslagen
Neben den im Gebührenverzeichnis festgesetzten Gebühren werden als Auslagen gesondert erhoben:
  • Entgelte für Postleistungen;
  • Die sonstigen Kosten einer Versendung (z. B. für Verpackung und Versicherung);
  • Fernsprechgebühren im Fernsprechverkehr;
  • An Dritte zu zahlende Beträge für die Herstellung von Reproduktionen.

§ 9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Diese Verwaltungskostenordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kahla, den 19.07.2012

Nissen
Bürgermeisterin


Anlage 1: Zur Gebührensatzung (Verwaltungskostenordnung) für das Archiv der Stadt Kahla
Gebührenverzeichnis

Nr. A. Gebühren-
tatbestand
Bemessungs-
grundlage
Gebühr in Euro
1. Benutzung
1.1 Benutzung von Archivgut und archivalem Sammlungsgut außerhalb des Archivs (Leihfrist in der Regel 3 Wochen) Je Tag und Auftrag 5,00
1.2 Bei Beschädigung oder Verlust des Archivguts Pro Stück 20,00
Zusätzlich der tatsächlichen Kosten für Restaurierung oder Ersatz-
beschaffung; bzw. den Zeitwert
1.3 Ausleihe für Ausstellungen Pro Stück 10,00
1.4 Erbringen von Sonder-
leistungen
Nach Vereinbarung
2. Beratung, Recherchen u. a. Leistungen
2.1 Beratung der Archivbenutzer im Lesesaal durch die Mitarbeiter des Archivs Nach Zeitaufwand Entsprechend Pkt. 1.4 ThürVwKostO
2.2 Schriftliche Auskünfte einschließlich Ermittlung von Archiv- und Bibliotheksgut Nach Zeitaufwand Entsprechend Pkt. 1.4 ThürVwKostO
2.3 Abschriften oder Übertragung aus Archivgut (je nach Schwierig-
keitsgrad)
A4-Seite 10,00 - 20,00
2.3.1 Übersetzungen (Fremdsprache) aus Archivgut (je nach Schwierig-
keitsgrad)
A4-Seite 30,00 - 50,00
2.4 Gutachterliche Tätigkeit Nach Zeitaufwand Entsprechend Pkt. 1.4 ThürVwKostO
2.5 Hinterlegung von Archiv-
beständen als Depositum
Entsprechend den Vereinbahr-
ungen im Deposital-
vertrages
3. Nutzungsrechte (Wiedergabe von Archivgut für gewerbliche Zwecke)
3.1 Druck und CD-ROM
3.1.1 Auflage bis 1.000 Exemplare Je verwendete Vorlage 10,00
5.000 Exemplare Je verwendete Vorlage 25,00
50.000 Exemplare Je verwendete Vorlage 45,00
100.000 Exemplare Je verwendete Vorlage 60,00
Über 100.000 Exemplare Je verwendete Vorlage 100,00
3.1.2 Neuauflagen Wie 3.1.1 Wie 3.1.1
3.2 Film-, Fernseh- und Videopro-
duktionen
3.2.1 Verwendung jeder zur Verfügung gestellten Vorlage Pro Stück 50,00
3.2.2 Wiederholungs-
sendung
Pro Stück 25,00
3.3 Aufnahmen für Film-, Fernseh- und Videopro-
duktionen
Nach Zeitaufwand
3.4 Tonträger Je angefangene Wiedergabe-
minute
25,00
3.5 Einblendung in Online-Diensten
3.5.1 1 Woche Je verwendete Vorlage 25,00
3.5.2 1 Monat Je verwendete Vorlage 40,00
3.5.3 3 Monate Je verwendete Vorlage 80,00
3.5.4 6 Monate Je verwendete Vorlage 120,00
3.5.5 1 Jahr Je verwendete Vorlage 200,00
3.6 Verwendung für Gutachten (z. B. Baugutachten) Je verwendete Vorlage 50,00
Nr. B. Auslagen-
tatbestand
Bemessungs-
grundlage
Auslagen
1. Reproduktionen
1.1 Elektro-/
Xerokopien von Archivgut DIN A4
Je Stück 0,50
Elektro-/
Xerokopien von Archivgut DIN A3
Je Stück 0,75
1.2. Kopien über Reader-Printer-Geräte DIN A4 Je Stück 1,00
Kopien über Reader-Printer-Geräte DIN A3 Je Stück 1,50
1.3 Aufnahmen auf Dokumenten-Mikrofilm (35 mm) oder Mikrofiche (insgesamt mindestens 10 Aufnahmen) Je Stück Nach Zeitaufwand und Aufwand durch Dritte
1.4 Duplizierung von Mikrofilmen 35 mm (mindestens 3 Meter) Je Meter
1.5 Aufnahmen auf Dokumenten-Mikroplanfilm (DIN A5) Je Stück
1.6 Aufnahmen auf Bildfilm s/w
24 .x 36 mm (Kleinbild) Je Aufnahme
4,5 x 6 cm (Mittelformat Rollfilm)
Hinweis: Vorlagen dürfen nicht größer als 50 x 80 sein.
Je Aufnahme
13 x 18 cm (Planfilm) Je Aufnahme
1.7 Duplizierung von Mikrofiches (DIN A6) Je Stück
1.8 Aufnahmen auf Bildern - Farbfilm
a) Color-Negativfilm 24 x 36 mm Je Stück
6 x 7 cm / 6 x 9 cm Je Stück
b) Color-Diapositiv 24 x 36 mm Je Stück
6 x 7 cm/6 x 9 cm Je Stück
9 x 12 cm Je Stück
1.9 Rückver-
größerungen (s/w) auf reprofähigem Bildmaterial
10,5 x 14,8 cm (Postkarten-
format)
Je Stück
13 x 18 cm Je Stück
18 x 24 cm Je Stück
24 x 30 cm Je Stück
30 x 40 cm Je Stück
40 x 50 cm Je Stück
1.10 Kosten für die Ausführung reprograph-
ischer Arbeiten durch Dritte
In voller Höhe
1.11 Sonder
leistungen (besonderer Aufwand für Verpackung, Versicherung und Beförderung
In voller Höhe
2. Kopierung auf elektronische Speichermedien
2.1 Dateien
a) Diskette Je Stück 5,00
b) CD Je Stück 20,00
2.2 Tonträger
a) Kassette Je Stück 10,00
b) CD Je Stück 20,00
2.3 Kosten für die Ausführung reprograph-
ischer Arbeiten durch Dritte
In voller Höhe
2.4 Sonder-
leistungen (besonderer Aufwand für Verpackung, Versicherung und Beförderung)
In voller Höhe
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Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de