f
🔍 Suchen

Ordnung über die Erhebung von Entgelten für die Benutzung des Freibades der Stadt Kahla vom 13.12.2010 (Entgeltordnung Freibad):



§ 1 Entgeltpflicht
Für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Kahla werden Benutzungsentgelte nach dieser Ordnung erhoben.

§ 2 Benutzungsentgelte
1. Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung

2. Dauerkarten (für die Dauer eines Jahres/einer Saison)

3. Feierabendtarif (ab 18.00 Uhr)

4. 10-er Karte (übertragbar)

In den vorstehenden Entgelten sind enthalten:

Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise für Personen unter 18 Jahren.
Personen in Berufs- und Schulausbildung, Wehrpflichtige, die ihren Wehr- bzw. Zivildienst ableisten und Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger zahlen bei Führung eines entsprechenden Nachweises die Eintrittspreise für Personen unter 18 Jahren.

In Verlust geratene Karten werden nicht ersetzt.

Die Übertragung von Dauerkarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

§ 3 Entstehung/Fälligkeit
Die nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhobenen Gebühren entstehen mit der Lösung der entsprechenden Eintrittskarte. Die Gebührenschuld wird sofort fällig. Gebührenpflichtig ist der Benutzer bzw. der Eintrittskartenlöser.

§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung für das Freibad Stadt Kahla tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

beschlossen: Beschluss-Nr. 62/2010 vom 25.11.2010
angezeigt: 26.11.2010
genehmigt: 02.12.2010
ausgefertigt: 13.12.2010
verkündet/veröffentlicht: „Kahlaer Nachrichten“ Nr. 25/2010 vom 23.12.2010
in Kraft getreten: 24.12.2010
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de