§ 1 Entgeltpflicht
Für die Inanspruchnahme des Freibades der Stadt Kahla werden Benutzungsentgelte nach dieser Ordnung erhoben.
§ 2 Benutzungsentgelte
1.
Tageskarte für einmalige Benutzung am Tage der Lösung
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr frei
- Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr 2,00 EUR
- Erwachsene ab 18. Lebensjahr 3,00 EUR
2.
Dauerkarten (für die Dauer eines Jahres/einer Saison)
- Kinder bis zum 6. Lebensjahr frei
- Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr 30,00 EUR
- Personen über 18 Jahre 55,00 EUR
3.
Feierabendtarif (ab 18.00 Uhr)
- Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr 1,50 EUR
- Erwachsene ab 18. Lebensjahr 2,50 EUR
4.
10-er Karte (übertragbar)
- Kinder und Jugendliche vom 6. bis 18. Lebensjahr 16,00 EUR
- Erwachsene ab 18. Lebensjahr 24,00 EUR
In den vorstehenden Entgelten sind enthalten:
- Benutzung einer Wechselkabine
- die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und ihnen Gleichgestellte zahlen bei Ausweisvorlage die Eintrittspreise für Personen unter 18 Jahren.
Personen in Berufs- und Schulausbildung, Wehrpflichtige, die ihren Wehr- bzw. Zivildienst ableisten und Arbeitslose sowie Sozialhilfeempfänger zahlen bei Führung eines entsprechenden Nachweises die Eintrittspreise für Personen unter 18 Jahren.
In Verlust geratene Karten werden nicht ersetzt.
Die Übertragung von Dauerkarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.
§ 3 Entstehung/Fälligkeit
Die nach Maßgabe dieser Entgeltordnung erhobenen Gebühren entstehen mit der Lösung der entsprechenden Eintrittskarte. Die Gebührenschuld wird sofort fällig. Gebührenpflichtig ist der Benutzer bzw. der Eintrittskartenlöser.
§ 4 In-Kraft-Treten
Diese Entgeltordnung für das Freibad Stadt Kahla tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
beschlossen: Beschluss-Nr. 62/2010 vom 25.11.2010
angezeigt: 26.11.2010
genehmigt: 02.12.2010
ausgefertigt: 13.12.2010
verkündet/veröffentlicht: „Kahlaer Nachrichten“ Nr. 25/2010 vom 23.12.2010
in Kraft getreten: 24.12.2010