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Gewerbesteuer - Allgemeine Informationen:



Allgemeine Informationen:
Gemäß Gewerbesteuergesetz (GewStG) sind die Gemeinden berechtigt, eine Gewerbesteuer als Gemeindesteuer zu erheben. Die Erhebung wird dadurch gerechtfertigt, dass die Mehraufwendungen der Gemeinden, insbesondere den erhöhten Bedarf an Infrastruktureinrichtungen, die durch die Gewerbebetriebe entstehen, abgelten sollen.

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer und die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen zur Bestreitung ihrer öffentlichen Aufgaben.

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.

Die Gewerbesteuer wird im Freistaat Thüringen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet - geteilte Verwaltungshoheit

Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist der Gewerbeertrag.

Der einheitliche Steuermessbetrag wird vom Finanzamt durch einen förmlichen Steuermessbetrag ermittelt und der Gemeinde mitgeteilt. Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Kahla auf der Grundlage des Bescheides des Finanzamtes mit einem Hundertsatz (Hebesatz) festgesetzt und erhoben.

Der Hebesatz ist von den heberechtigten Gemeinde durch Beschlussfassung des Stadtrates selbst zu bestimmen.

Ablauf des Besteuerungsverfahrens:

Die Finanzämter
  • Ermitteln die Höhe des maßgeblichen Gewerbeertrages,
  • setzen den Steuermessbetrag durch Anwendung einer Steuermesszahl fest,
  • setzen den einheitlichen Gewerbesteuermessbetrag durch Bescheid fest und
  • teilen den Messbetrag dem Steuerschuldner und der für die Steuerfestsetzung zuständigen Gemeinde mit.

Die Gemeinden
  • Setzen durch Multiplikation des Hebesatzes mit dem Messbetrag die zu entrichtende Gewerbesteuer (Festsetzungsverfahren) fest und
  • ziehen die Gewerbesteuer (Erhebungsverfahren, Vollstreckungsverfahren) ein.

Zuständigkeit der Finanzämter
Die Finanzämter sind im Rahmen ihrer Verwaltungshoheit zuständig für:
  • Feststellung der steuerpflichtigen Betriebe,
  • Festsetzung des Steuermessbetrages,
  • Durchführung der Zerlegung und
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen Messbescheide und Zerlegungsbescheide.

Zuständigkeit der Gemeinde:
  • Festsetzung des Hebesatzes,
  • Gewerbesteuerfestsetzung und
  • Rechtsbehelfsverfahren gegen die Gewerbesteuerfestsetzung.

Hinweis:
Das Finanzamt Jena erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Finanzamt Jena
Leutragraben 8
07743 Jena

Telefon: 03641 378-0
Telefax: 03641 378-653

Das Finanzamt Gera erreichen Sie unter folgender Anschrift:

Finanzamt Gera
Hermann-Drechsler-Straße 1
07548 Gera

Telefon: 0365 639-0
Telefax: 0365 639-951


Rechtsgrundlagen:
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Gewerbesteuergesetz (GewStG), der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung und der Abgabenordnung (AO 1977); außerdem sind zur Klärung von Zweifels- und Auslegungsfragen Gewerbesteuer-Richtlinien als allgemeine Verwaltungsvorschriften herausgegeben worden.

Aktuelle Steuerhebesätze der Stadt Kahla finden sie in der Haushaltssatzung.
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de