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Haushaltssatzung der Stadt Kahla/Thüringen für das Haushaltsjahr 2022:



Auf Grund des §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBl, S. 227, 228) erlässt die Stadt Kahla folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt

im Verwaltungshaushaltim Vermögenshaushalt
in den Einnahmenin den Einnahmen
und Ausgaben mit 11.591.000 €und den Ausgaben mit 2.880.700 € ab.

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 1.735.000 € festgesetzt.

§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer
a.) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H.
b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v. H.

Gewerbesteuer 410 v. H.

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000 € festgesetzt.

§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.

§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

Stadt Kahla, den 31.03.2022

(Siegel)

Vermerk über die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung:

Der Stadtrat der Stadt Kahla hat in seiner Sitzung am 24.02.2022 mit Beschluss Nr.: 01/2022 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2022 sowie den Finanzplan 2021 - 2026 mit Beschluss Nr.: 02/2022 beschlossen.

Die Satzung wurde dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung vorgelegt.
Der Eingang der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Kahla für das Haushaltsjahr 2022 mit den gesetzlich erforderlichen Anlagen wurde durch das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis per 04.03.2022 bestätigt.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan der Stadt Kahla für das Jahr 2022 erfolgte mit Bescheid vom 21.03.2022.
Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht und sind in der Zeit vom 31.03.2022 bis 14.04.2022 im Rathaus, Zimmer 34, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung (036424 77201), einzusehen.

Kahla den, 31.03.2022

Schönfeld -Siegel-
Bürgermeister

Belehrung:

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Stadt Kahla unter Angaben der Gründe schriftlich geltend gemacht werden.
Werden Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de