Auf Grund des §§ 55 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41),
zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11.06.2020 (GVBl, S. 227, 228) erlässt die Stadt Kahla folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt | im Vermögenshaushalt |
in den Einnahmen | in den Einnahmen |
und Ausgaben mit 11.591.000 € | und den Ausgaben mit 2.880.700 € ab. |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden auf 1.735.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2022 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer
a.) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H.
b.) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 430 v. H.
Gewerbesteuer 410 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.900.000 € festgesetzt.
§ 6
Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage neu festgesetzt.
§ 7
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Stadt Kahla, den 31.03.2022
(Siegel)