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Satzung der Stadt Kahla über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 2 für das Gebiet „Kohlau/Krautgärten“ vom 02. November 1992 (Vorkaufsrechtssatzung):



Die Stadt Kahla erlässt die durch das Stadtparlament der Stadt Kahla auf Grund von § 5 Abs. 1 der vorläufigen Kommunalordnung für das Land Thüringen vom 24. Juli 1992 und der §§ 12, 16, 24 und 25 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2253) zuletzt geändert durch Anlage I Kapitel XIV, Abschnitt II, Nr. 1 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990 in Verbindung mit Artikel 1 des Gesetzes vom 23. September 1990 (BGBl. 1990 II, S. 885, 1122) in seiner Sitzung vom 24. September 1992 beschlossene Satzung:

§ 1 Vorgesehene städtebauliche Maßnahme
Das Stadtparlament hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 1992 beschlossen, dass für das Gebiet zwischen Bachstraße, Bergstraße, Oberer Kohlau und Friedensstraße ein Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Zusätzlich hat das Stadtparlament in seiner Sitzung vom 21. Mai 1992 beschlossen, dass für das genannte Gebiet eine Veränderungssperre erlassen wird.

Die Veränderungssperre wurde am 23. Juli 1992 durch die Höhere Bauaufsichtsbehörde Gera genehmigt und ist am 04. August 1992 in Kraft getreten.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Das besondere Vorkaufsrecht steht der Stadt Kahla im gesamten Gebiet zu, für welches der Bebauungsplan aufgestellt werden soll. Die Abgrenzung des Gebietes ist in beiliegendem Lageplan gekennzeichnet.

§ 3 Rechtswirkung des Vorkaufsrechtes
(1) In dem unter § 2 bezeichneten Gebiet steht der Stadt Kahla das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 2 für alle Grundstücke zu.

(2) Die Stadt Kahla kann in begründeten Ausnahmefällen von der Regelung in Abs. (1) absehen, wenn die Veräußerung der geordneten städtebaulichen Maßnahme nicht entgegensteht.

§ 4 Inkrafttreten
Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kahla, den 02. November 1992

Leube
Bürgermeister
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de