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Satzung zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Historische Altstadt“:



Auf Grund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. August 1993 und der §§ 142, 246 a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2253), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08. April 1994 (BGBl. I Seite 766), erlässt die Stadt Kahla folgende Satzung:

 § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
 Im nachfolgenden näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert oder umgestaltet werden.

Das Sanierungsgebiet umfasst das Gebiet der Innenstadt Kahla begrenzt durch Bergstraße (Nordseite), Karl-Liebknecht-Platz, Gerberstraße (Westseite), Brückenplatz entlang der Bahnlinie Saalfeld-Naumburg, Fabrikstraße (Westseite), Bahnhofstraße 1-9 und 2-6, Bachstraße (Ostseite), das in dem als Anlage beigefügten Plan im Maßstab 1 : 2000 des Katasteramtes Jena vom 03. Juni 1996 umrandet und Bestandteil der Satzung ist.

Dieses Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung „Historische Altstadt“.

§ 2 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156 BauGB ist ausgeschlossen.

§ 3 Genehmigungspflicht
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden insgesamt keine Anwendung.

§ 4 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 2 BauGB mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Leube
Bürgermeister

Verfahrensvermerke:
beschlossen: Beschluß Nr. 53/96 vom 13. Juni 1996
genehmigt: durch Verfristung
ausgefertigt: 13.06.1997
verkündet/veröffentlicht: „Kahlaer Nachrichten“ Nr. 12/97 vom 20.06.1997
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de