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Satzung über die Benutzung der Stadtbibliothek der Stadt Kahla vom 13.12.2023:



Aufgrund der §§ 2, 18, 19 und 26 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert am 24.03.2023 (GVBl. S. 127) erlässt die Stadt Kahla folgende, vom Stadtrat der Stadt Kahla in seiner Sitzung am 26.10.2023 mit Beschluss-Nr.: 49/2023 beschlossene, Benutzungssatzung für die Stadtbibliothek Kahla.

§ 1 Allgemeines

(1) Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Kahla.

(2) Jedermann ist berechtigt, im Rahmen der Benutzungssatzung in Verbindung mit der Gebührensatzung die Bibliothek zu nutzen.

(3) Benutzungsgebühren und Entgelte für besondere Leistungen sowie Säumnisgebühren und Auslageersatz werden nach der zu dieser Benutzungssatzung gehörenden Gebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung erhoben.

§ 2 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Bibliothek werden durch Veröffentlichung im Amtsblatt „Kahlaer Nachrichten“ und auf der Internetseiter der Stadt Kahla bekannt gemacht.

§ 3 Anmeldung

(1) Der Benutzer meldet sich persönlich und unter Vorlage seines gültigen Personalausweises oder einer gültigen Meldebescheinigung an und erhält einen Benutzerausweis. Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert. Der Benutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, die Benutzungssatzung zur Kenntnis genommen zu haben und gibt mit seiner Unterschrift die Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner Angaben zur Person.

(2) Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und nicht geschäftsfähige Personen können nur Benutzer werden, wenn sie die schriftliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter (Unterschrift auf dem Anmeldeformular) vorlegen. Der gesetzliche Vertreter verpflichtet sich gleichzeitig zur Haftung für den Schadensfall und zur Begleichung anfallender Entgelte und Gebühren.

(3) Die Benutzer sind verpflichtet, der Bibliothek Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mitzuteilen.

(4) Bei der Anmeldung ist der Benutzer verpflichtet, folgende Daten, die für die Aufgabenerfüllung der Bibliothek unbedingt erforderlich sind, anzugeben:

  • Name, Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift,
  • ggf. Hauptwohnsitz.

Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr und nicht geschäftsfähige Personen sind die entsprechenden Daten eines gesetzlichen Vertreters anzugeben. Die Leserdaten werden für die Termin- und Rückgabekontrolle benötigt. Freiwillig können die Benutzer ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer angeben.

§ 4 Benutzerausweis

(1) Die Benutzung der Bibliothek ist nur mit einem gültigen Benutzerausweis zulässig.

(2) Der Benutzerausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Bibliothek. Sein Verlust ist der Bibliothek unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, der durch Missbrauch des Benutzerausweises entsteht, haftet der eingetragene Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter.

§ 5 Ausleihe, Leihfrist

(1) Gegen Vorlage des Benutzerausweises können Medien aller Art für die festgesetzte Leihfrist ausgeliehen werden.

(2) Die Leihfrist beträgt für alle Medien 4 Wochen, Für andere Medieneinheiten werden gesonderte Leihfristen durch Aushang bekanntgemacht.

(3) Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag verlängert werden.

§ 6 Reservierung

Alle Medien können reserviert werden.

§ 7 Verspätete Rückgabe, Einziehung

(1) Bei Überschreitung der Leihfrist ist eine Säumnisgebühr zu entrichten. Unabhängig davon, ob eine schriftliche Mahnung erfolgte. Bei schriftlicher Mahnung sind zusätzlich die Portokosten zu erstatten.

(2) Versäumnisgebühren und sonstige Forderungen werden ggf. auf dem Rechtsweg eingezogen.

§ 8 Behandlung der Medien, Haftung

(1) Bücher und andere Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für Beschädigungen und Verluste ist der Benutzer schadenersatzpflichtig. Vor jeder Ausleihe sind die Medien vom Benutzer auf offensichtliche Mängel hin zu überprüfen.

(2) Verlust oder Beschädigung der Medien sind der Bibliothek anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.

§ 9 Schadenersatz

(1) Bei Verlust ausgeliehener Medien ist der Benutzer zur Beschaffung eines identischen oder gleichwertigen Ersatzexemplars verpflichtet. Die Bibliothek kann stattdessen die Kosten der Wiederherstellung des Originals, einer Kopie durch Nachdruck oder Kosten in Höhe des festgestellten Wertes in Rechnung stellen. Wird als verloren gemeldetes Bibliotheksgut nachträglich zurückgegeben, so hat der Benutzer Anspruch auf Übergabe des Ersatzexemplars. Die Einarbeitung des Ersatzexemplars ist kostenpflichtig. Bei Verlust der Benutzerkarte werden Kosten für die Ersatzanfertigung entsprechend der Gebührensatzung berechnet.

(2) Bei Beschädigung ausgeliehener Medien ist Schadensersatz entsprechend der Gebührensatzung zu leisten.

§ 10 Verhalten in der Bibliothek, Hausrecht

(1) Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Bibliothek beeinträchtigt werden.

(2) Rauchen, Essen und Trinken sind der in der Bibliothek nicht gestattet. Tiere dürfen in die Bibliothek nicht mitgebracht werden.

(3) Das Hausrecht nimmt, das mit seiner Ausübung beauftragte Bibliothekspersonal wahr. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.

§ 11 Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen diese Benutzungssatzung schwerwiegend oder wiederholt verstoßen, können für Dauer oder begrenzte Zeit von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Benutzungssatzung tritt mit Wirkung vom in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 14.12.1998 außer Kraft.

beschlossen: Beschluss Nr. 49/2023 vom 26.10.2023
Eingangsbestätigung: 13.12.2023
ausgefertigt: 13.12.2023
verkündet/veröffentlicht: „Kahlaer Nachrichten“ Nr. 1 vom 25. Januar 2024
in Kraft getreten: 01.01.2024

fehlerhaft veröffentlicht

beschlossen: Beschluss Nr. 49/2023 vom 26.10.2023
Eingangsbestätigung: 13.12.2023
ausgefertigt: 13.12.2023
verkündet/veröffentlicht: „Kahlaer Nachrichten“ Nr. 2 vom 08. Februar 2024
in Kraft getreten: 09.02.2024

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