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Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren vom 28.01.2011 (Parkgebührenordnung):



Aufgrund des § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes i. d. F. der Bekanntmachung vom 05. März 2003 (BGBl. IS. 310.919), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl IS. 2507), des §1 Nr. 1 der Verordnung des Landes Thüringen zur Übertragung der Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen für Parkgebühren vom 14. September 1999 (GVBl. S. 565) und §19 Abs. 1 Satz 2 und 3 Thüringer Kommunalordnung i. d. F. der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Fünftes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung vom 8. April 2009 (GVBl S. 345), erlässt die Stadt Kahla folgende Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren.

§ 1 Geltungsbereich
Für das Parken auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Kahla werden, soweit die Parkflächen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ausgestattet sind, Parkgebühren erhoben.

Um die Nutzung des Parkraumes auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen durch eine möglichst große Anzahl von Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten, werden Gebühren nach Maßgabe der §§ 2 und 4 festgesetzt.

§ 2 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
Die Gebührenschuld entsteht und wird fällig mit dem Parken eines Fahrzeuges auf der Parkfläche in der Zeit von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Darüber hinaus auf dem Marktplatz am Sonnabend von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

§ 3 Gebührenschuldner
Gebührenschuldner ist, wer ein Fahrzeug auf der Parkfläche parkt.

§ 4 Höhe der Parkgebühren
  1. Die Parkgebühren an Parkscheinautomaten betragen
    je angefangene 15 Minuten 0,25 €
  2. Die Parkgebühren an den Parkuhren betragen
    je angefangene 10 Minuten 0,20 €
  3. Sondergenehmigungen für Zeitparkplätze

Auf Antrag können die Nutzer von Zeitparkplätzen, welche im Bereich der Innenstadt Betriebsstätten unterhalten, für die Gebührenparkplätze befristete Zeitparkkarten für die Zeit der Gebührenerhebung beantragen. Aufgrund der vorhandenen Parkflächen wird nach pflichtgemäßem Ermessen eine Sondergenehmigung erteilt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Gebühren
Dauerparkausweise für den Parkplatz Grabenweg
  • 150,00 € / Jahr
  • 80,00 € / Halbjahr
  • 40,00 € / Quartal
  • 17,00 € / Monat
  • Tagesparkausweise 5,00 €

§ 5 Inkrafttreten
  1. Die Parkgebührenordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren vom 22. November 2001, Amtsblatt der Stadt Kahla 24/2001 vom 29.11.2001, außer Kraft.


Kahla, 28.01.2011

Leube
Bürgermeister

angezeigt: 28.01.2011
genehmigt: 09.02.2011
ausgefertigt: 28.01.2011
verkündet/veröffentlicht: „Kahlaer Nachrichten“ Nr.: 3 vom 17. Februar 2011
in Kraft getreten: 18.02.2011
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de