f
🔍 Suchen

Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erhebung privatrechtlicher Entgelte für die Benutzung des kleinen bzw. großen Rathaussaales, des Museums und der Bohlenstube in Kahla vom 23. Januar 2014 (Nutzungs- und Entgeltordnung: Rathaussaal - Museum - Bohlenstube):



1. Vertragszweck:

1. Die Vermietung erfolgt zum Zwecke/aus Anlass der im Folgenden genau aufgeführten Veranstaltungen, welcher durch schriftlichen Antrag vom Nutzer erklärt wird.

2. Nutzungsberechtigung:
  1. Natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen sind vorbehaltlich entsprechender Kapazität und Verfügbarkeit berechtigt, Veranstaltungen im Rahmen des geltenden Rechts und des Vertragszweckes durchzuführen.
  2. Ausgeschlossen sind Veranstaltungen, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen oder die geeignet erscheinen, die öffentliche Sicherheit oder Ordnung zu stören.

3. Benutzungsentgelt:
  1. Das Benutzungsentgelt setzt sich zusammen aus Miete incl. Inventar und Betriebskosten.
  2. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse.
    pro Tag pro Stunde
    Rathaussaal klein 70 € 20 €
    Rathaussaal groß 185 € 50 €
    Museum/Bohlenstube 40 € 15 €

4. Entgeltermäßigungen:
  1. Bei Veranstaltungen ohne Eintritt von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Parteien, soweit sie ortsansässig sind, wird auf das Benutzungsentgelt 50 % Ermäßigung gewährt.
  2. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, für den Einzelfall Sonderregelungen mit Ermäßigungen bis 100 % zu treffen. Veranstaltungen von Schulen, Kindergärten aus der Stadt sind von vornherein kostenfrei.
  3. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ermäßigt sich die Miete für den zweiten und jeden folgenden Tag um 25 % der Bedingungen.

5. Reinigungsleistungen:
  1. Die Reinigung erfolgt ordnungsgemäß durch den jeweiligen Nutzer.
  2. In den Fällen, wo eine Nachreinigung erforderlich ist, werden die Reinigungskosten dem Nutzer in Rechnung gestellt.
  3. Der durch die Nutzung entstandene Müll ist vom Nutzer/Veranstalter auf eigene Kosten zu beräumen.

6. Haftung:
  1. Für Wertsachen, Bargeld, Garderobe und andere Wertgegenstände wird von der Stadt Kahla keine Haftung übernommen.
  2. Der Nutzer haftet für Schäden, die durch fahrlässigen bzw. unsachgemäßen Umgang entstehen.
  3. Der Nutzer haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden einschließlich etwaiger Folgeschäden, die Dritten, seinen Mitarbeitern oder ihm selbst sowie der Stadt Kahla durch die Überlassung der Räumlichkeit entstehen, soweit der Mieter durch die Art, den Inhalt oder die Gestaltung der Nutzung schuldhaft hier beigetragen hat oder er zumindest hätte entsprechende Schäden vorhersehen können und zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat.

7. Sicherheitsleistungen:

Es liegt im Ermessen der Stadt, vom Veranstalter eine Sicherheitsleistung zu veranlagen. Die Höhe wird von der Stadt von Fall zu Fall nach der Größe und dem Risiko der Veranstaltung festgesetzt.

8. Rücktritt vom Vertrag:
  1. Die Stadt Kahla ist berechtigt, bis zum Überlassungstermin jederzeit aus wichtigen Gründen von dem Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts verzichtet der Nutzer hiermit unwiderruflich auf die Geltendmachung ihm hierdurch ggf. erwachsener Ansprüche.
  2. Die Stadt Kahla ist berechtigt, den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der Vereinbarung aus 1. Vertragszweck nutzt oder eine solche unbefugte Nutzung zu befürchten ist.
  3. Der Mieter hat der Stadt Kahla alle Schäden zu ersetzen, die der Stadt Kahla durch die außerordentliche Kündigung entstehen.

9. Vertragsstrafe:
  1. Kommt es im Rahmen der Veranstaltung zu strafbaren Handlungen im Sinne der §§ 84, 85, 86, 86a, 125, 127, 130 StGB, zu denen der Mieter nach Art, Inhalt oder Gestaltung der Nutzung schuldhaft beigetragen oder zumutbare Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat, obwohl er dies vorhersehen konnte, verpflichtet sich der Mieter, eine Vertragsstrafe von 5.000 € zu zahlen. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe besteht auch dann, wenn der Mieter die Mieträume entgegen der Vereinbarung aus 1. Vertragszweck nutzt. Durch die Vertragsstrafe ist die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche nicht ausgeschlossen.

10. In Kraft Treten:

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kahla, den 30. Januar 2014

Nissen-Roth -Siegel-
Bürgermeisterin
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de