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Gebührensatzung der Stadtbibliothek Kahla vom 13.12.2010:



Die Stadt Kahla erlässt auf der Grundlage der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert durch Art. 3 ÄndG vom 4. Mai 2010 (GVBl. S. 113) und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung vom 18. August 2009 (GVBl. S. 646) folgende vom Stadtrat der Stadt Kahla in seiner Sitzung am 25. November 2010 mit Beschluss-Nr. 57/2010 beschlossene Satzung.

§ 1 Gebühren und Auslagen
(1) Die Jahresgebühr für Erwachsene Einwohner der Stadt Kahla und Lehrling beträgt 10,00 Euro. Schüler ohne Schülerausweis und Studenten zahlen eine Jahresgebühr von 5,00 Euro. Schüler mit einem Schülerausweis und Kinder unter 12 Jahren sind in der Jahresgebühr kostenfrei.
Auswärtige Leser zahlen das Doppelte, wenn die Gemeinde keine Kostenanteile trägt.

(2) Bei Überschreitung der Leihfrist und für beanspruchte Sonderleistungen der Stadtbibliothek Kahla sind Gebühren nach dem der Satzung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis zu entrichten.
Das Gebührenverzeichnis ist Bestandteil der Gebührensatzung.

(3) Entstehen der Stadt durch die Benutzung der Stadtbibliothek Auslagen, sind diese zu erstatten.

(4) Schuldner der Gebühren und Auslagen sind, wer in der Stadtbibliothek Sonderleistungen veranlasst oder in Anspruch genommen hat oder durch Leihfristüberschreitung und andere im Gebührenverzeichnis aufgeführte Tatbestände verursacht hat. Mehrere Schuldner von Gebühren und Auslagen sind Gesamtschuldner.

§ 2 Entstehen und Fälligkeit der Gebühren und Auslagen
Gebühren und Auslagen entstehen mit der Überschreitung der Leihfrist, Verlust oder Beschädigung der Medien, des Benutzerausweises und Inanspruchnahme von Sonderleistungen. Sie werden mit Bekanntgabe der Gebühren- und Auslagenfestsetzung fällig.

§ 3 Inkrafttreten
Diese Gebührensatzung tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung am 01.01.2011 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 22.11.2001 außer Kraft.

Gebührenverzeichnis der Stadtbibliothek Kahla (Anlage zur Gebührensatzung vom 13.12.2010)

1. Überschreitung der Leihfrist
1.11 bis 14 Tage 2,00 Euro/
pro Medium
15 bis 21 Tage 5,00 Euro/
pro Medium
22 bis 28 Tage 7,50 Euro/
pro Medium
mehr als 29 Tage 15,00 Euro/
pro Medium
1.2 Schriftliche Erinnerung Portokosten + 2,00 Euro Bearbeitungs-
gebühr
1.3 Gebührenbescheid Portokosten + 10,00 Euro Bearbeitungs-
gebühr
2. Ersatzleistungen des Benutzers
2.1 Benutzer-
ausweis (bei Verlust)
für Erwachsene 1,50 Euro
für Kinder und Jugendliche 0,50 Euro
2.2 Ersatz für verlorene oder stark beschädigte Medien: Wiederbe-
schaffungspreis plus Einarbeitungs-
kosten in Höhe von 5,00 Euro
2.3 Gebühren für veränderte, beschädigte oder geringfügig beschmutzte Medien 1,00 Euro
umfangreiche Beschmutzung und Beschädigungen 3,00 Euro
3. Sonderleistungen
3.1 Ersatz bei Sonderleistungen (z. B. Postgebühr, Wertversicherung) Auslagenersatz
3.2 Herstellung von Kopien gemäß Verwaltungs-
gebührensatzung
3.3 Bearbeitungsgebühr je vorbestellte Medieneinheit 0,50 Euro
3.4 Ausleihe elektronischer Medien je Medium und Tag 0,50 Euro
Überschreitung der Leihfrist pro Tag und Medium 1,50 Euro
Rückgabe von nicht zurück gespulten Videos pro Video 0,50 Euro

beschlossen: Beschluss-Nr. 57/2010 vom 25.11.2010
angezeigt: 26.11.2010
genehmigt: 07.12.2010
ausgefertigt: 13.12.2010
verkündet/veröffentlicht: „Kahlaer Nachrichten“ Nr. 25/2010 vom 23.12.2010
in Kraft getreten: 01.01.2011
Stadtverwaltung Kahla, Markt 10, 07768 Kahla ·
Telefon: +49 36424 77100 · E-Mail: stadt@kahla.de